Was bisher geschah (siehe vorige WUFF-Ausgabe): Im Dezember des Vorjahres werden 18 Jagdhunde eines Züchters im Bezirk Tulln beschlagnahmt. Alfred O. soll seine Tiere schwer misshandelt haben und das seit vielen Jahren. Für die beschlagnahmten Hunde beginnt damit eine unglaubliche Odyssee, angeordnet und abgesegnet vom zuständigen Amtstierarzt.
Wie in der vorigen WUFF-Ausgabe (WUFF 3/2015) berichtet, wurden auf Anordnung des zuständigen Tullner Amtstierarztes Dr. Christoph Hofer-Kasztler die Hunde, zwei Mutterhündinnen mit insgesamt 12 Welpen sowie zwei erwachsene Dt. Kurzhaarhunde, eine Jagdterrier- und eine Dackelhündin, etliche Male zwischen Tierheimen und diversen Privatpersonen hin und her verschoben, eine Mutter mit acht Welpen sogar sechsmal innerhalb von zwei Wochen! Die Proteste der beteiligten Tierheime Krems, Königsstetten, St. Pölten, Wr. Neustadt und Bruck/Leitha fruchten ebenso wenig wie die Intervention des Tierschutzverbandes Niederösterreich.
Lauter honorige Herrschaften …
Obwohl sich der zuständige Tullner Amtstierarzt gegenüber den Bezirksblättern Tulln und der Obfrau des Kremser Tierheimes dafür verbürgt, die beschlagnahmten Tiere vor dem Zugriff des Beschuldigten zu schützen und keinesfalls im Freundeskreis des Herrn O. unterzubringen, stellen die Tierschützer schnell fest, dass aber genau das passiert. Nina Zinnenburg vom Tierheim Krems dazu: „Herr Dr. Hofer-Kasztler versicherte mir telefonisch, dass er persönlich dafür sorgen würde, dass Herr O. keinen Kontakt zu den beschlagnahmten Hunden hätte und jene Personen, die als Pflegeplätze ausgewählt wurden, weder Nachbarn, noch Freunde oder Verwandte des Beschuldigten seien." Gegenüber der Presse als auch Tierschützern betont der Amtstierarzt nichtsdestotrotz, dass es sich bei den von ihm ausgewählten Pflegeplätzen um „lauter honorige Herrschaften", darunter auch Ärzte, handle.
Abrisshaus besser als Tierheim?
Begründet hat der Veterinär seine Vorgangsweise gegenüber den Bezirksblättern Tulln unter anderem damit, dass er dabei nicht nur die anfallenden Kosten, sondern vor allem das Wohl der Tiere im Sinn hätte. Ein Blick auf jene Pflegestelle (siehe Fotos), auf dem besagte Mutterhündin mit ihren acht Welpen nach bereits zweimaligem vorangegangenem Ortswechsel für mehrere Tage eingestellt wurde, lässt diese Aussage in einem ganz anderen Licht erscheinen. Bei einer Nachschau der Tierschützer erweist sich der „veterinärrechtlich geprüfte" Pflegeplatz als abrissreife Bruchbude ohne Heizung. Der Eigentümer des baufälligen Hofes ist wenig überraschend ein guter Bekannter von Herrn O. Die Unterbringung ist allgemein zugänglich, da das Grundstück selbst nicht eingefriedet ist, und es befindet sich etwa einen Kilometer von Herrn O. entfernt. Nach einigen Tagen verfügt der Veterinär deshalb selbst eine neuerliche Übersiedlung der Hundefamilie, erst ins Tierheim Königsstetten und danach wieder ins Tierheim St. Pölten. Wie in der letzten Ausgabe berichtet, wurden Welpen sowie Mutterhündin unter Beteiligung des Dt. Kurzhaar-Zuchtwartes Johann Ecker sowie des Jagdleiters W. verkauft und abgeholt.
Beschlagnahmte Hunde wieder bei Beschuldigtem?
Wer nun glaubt, die unrühmliche Geschichte hätte damit ein vorläufiges Ende gefunden, irrt gewaltig. Denn dass sich die abtransportierten Hunde, wie den Tierschützern glaubhaft versichert, nun endlich bei ihren Käufern und neuen Eigentümern befinden, kann gar nicht zutreffen. Denn wie ein Blick auf die Homepage des Zuchtverbandes verrät, stehen einige Welpen in Wahrheit noch zum Verkauf. Ein Anruf unter der angegebenen Handynummer stellt klar, Herr O. selbst tritt als Verkäufer auf und – wir kommen aus dem Staunen nicht mehr heraus – die Welpen können direkt bei ihm besichtigt werden! Das würde bedeuten, dass Herr O. entgegen den Behauptungen und Versicherungen des Tullner Amtstierarztes nach wie vor Kontakt als auch Verfügungsgewalt über bereits beschlagnahmte Tiere hätte! Wir sind schockiert, funktioniert so unser Rechtssystem?
Freikauf, weil Behördenkontrolle versagt
Da der Züchter als gewaltbereit beschrieben wird und bereits einmal gedroht hatte, seine Hunde zu erschießen, und weil zudem unser Vertrauen in die zuständige Veterinärbehörde tief erschüttert ist, entschließen wir uns, die Welpen freizukaufen. Am Telefon erfahren wir, dass zwei der vier Welpen, die noch vor Ort sein sollen, noch gegen Bares zu haben sind. „Entscheiden Sie sich aber bald, reservieren tu ich nichts", drängt Herr O. Wir vereinbaren einen Besichtigungstermin noch in derselben Woche. Den Kaufpreis von insgesamt 1.600 Euro haben wir vorsorglich in die Tasche gepackt. Noch immer hoffen wir, dass alles ein Missverständnis ist und Herr O. nur als telefonischer Kontakt zwischen Interessenten und Pflegeplatz in Erscheinung tritt. Leider erfüllt sich diese Hoffnung nicht, denn die angegebene Adresse erweist sich tatsächlich als die Wohnadresse des Züchters. Eine triste Zwingeranlage schließt direkt an den Innenhof an und wir erschaudern ob der bedrückend düsteren Atmosphäre der ehemaligen Schweinestallungen, in denen bis vor kurzem unzählige Jagdhunde ihr Dasein fristeten. Der Hof wirkt penibel sauber, aber kahl und lieblos. Unwillkürlich nehmen all die furchtbaren Schilderungen von misshandelten und gebrochenen Hunden schattenhafte Gestalt an, sind fast körperlich spürbar, Gespenster, die sich nicht gleich verscheuchen lassen …
Beschlagnahmte Welpen in Garage versteckt
Die Frau des Züchters nimmt uns in Empfang und bittet uns in die Stube. Dort führen wir das erste Verkaufsgespräch. Als wir bitten, die Welpen sehen zu dürfen, erzählt sie von einer umgebauten Garage einige hundert Meter vom Hof entfernt, wo sich die Welpen befänden. Als wir dort ankommen, stößt auch Züchter Alfred O. zu uns. Er wäre mit dem Traktor unterwegs gewesen, um Fuchswohnungen zu bauen, scherzt er. (Anm.: Damit sind Rohre gemeint, die im Waldboden vergraben werden, um Füchse anzulocken und anschließend zu erlegen.) Die Garage steht direkt an der Hauptstraße. Als das Tor hochgeschoben wird, begrüßen uns vier aufgeregte Junghunde, die sich freuen, endlich jemanden zu Gesicht zu bekommen. Herr O. präsentiert uns die einzelnen Welpen, drei Rüden und eine Hündin. Einer werde bereits am Wochenende abgeholt, er käme nach Wien, und ein anderer sei zwar ins südliche NÖ verkauft worden, müsse jedoch bis zur warmen Jahreszeit in der Garage bleiben, da der Käufer erst den Zwinger vergrößern müsse, erzählt er. Er halte dort bereits einen alten Rüden aus seiner Zucht, doch der Zwinger sei zu klein und er wolle keine Probleme bekommen. Als wir uns erkundigen, ob es denn für die Entwicklung des Welpen nicht nachteilig sei, allein in der Garage zurückzubleiben, meint Frau O. schulterzuckend, da müsse er halt durch.
Es kann doch sein, was nicht sein darf …
Rasch kommen wir mit Herrn O. ins Geschäft. Er zeigt uns die beiden „freien"Welpen, hebt sie hoch, prüft das Gebiss, kontrolliert beim Rüden beide Hoden. Nichts deutet darauf hin, dass hier etwas vor sich geht, das nach Versicherung der Behörden gar nicht sein kann. Wir müssen uns sehr zusammennehmen, um uns das Entsetzen nicht anmerken zu lassen. Denn wie ist es möglich, dass Herr O. uns hier ganz selbstverständlich jene Welpen präsentiert, die ihm im Zuge einer groß angelegten Beschlagnahme vor einigen Wochen abgenommen und angeblich jeglichem Zugriff seinerseits entzogen wurden?
Viele Pokale – keine Reue
Vorsichtig fragen wir nach, warum die Welpen nicht in der hauseigenen Zwingeranlage am Hof untergebracht sind. Frau O. meint dazu ausweichend, einige Schwierigkeiten hätten sie gezwungen, die Hunde hier einzustellen. Wir fragen nicht weiter. Wir wollen den Handel unter Dach und Fach bringen, äußern Gefallen an den beiden Welpen und deponieren unsere Kaufabsicht. Wieder zurück am Hof, werden wir schnell einig. Vorher will uns Herr O. noch seine vielen Auszeichnungen als Hundeführer zeigen und führt uns ins Wohnzimmer, ein Pokalmuseum, das offensichtlich nur diesem einen Zweck dient. Wenn man mit ihm spricht, spürt man den Stolz des alten Mannes über seine Trophäen, er ist überzeugt von seinen Erziehungsmethoden: „Einmal Platz und er muss liegen." Im Umgang mit seinen Jagdhunden scheint er sich keines Fehlverhaltens bewusst. Nur einmal lässt er uns kurz hinter die Fassade des engagierten Hundezüchters blicken. Als er von einem gekauften Hund berichtet, dessen Fellzeichnung ihm so missfallen hätte, dass seine Frau sogar vorschlug, ihn „anzumalen", meint er abschätzig: „So einen hab ich bei meinen Welpen gleich „weggeräumt". Wir fragen nicht weiter.
Schließlich geht es zurück zur Garage, wo Herr O. uns die beiden gekauften Hunde aushändigt. Der Kaufvertrag wurde übrigens mit Frau O. abgeschlossen. Wir verabschieden uns, in der Box hinter uns zwei entzückende Dt. Kurzhaarwelpen. Denn eines kann man Herrn O. nicht absprechen. Er hat wirklich schöne Hunde gezüchtet, vermutlich war das auch einer der Hauptgründe, warum so viele Jahre so viele Menschen geschwiegen haben.
Tierheime fühlen sich hintergangen
Am nächsten Tag informieren wir die betroffenen Tierheime über die erfolgreiche „Freikauf-Aktion", alle sind zutiefst erschüttert und fühlen sich von der zuständigen Behörde hinters Licht geführt. So viele Versprechungen nach all den vorangegangenen Pannen und nun stellt sich heraus: Herr O. hatte nicht nur weiterhin Kontakt zu den beschlagnahmten Welpen, er betreute und verkaufte sie sogar, wobei der Kaufvertrag offiziell über seine Frau erfolgt! Jetzt kontrollieren die Tierschützer die gespeicherten Chipnummern und siehe da: Einige der Welpen sind auf Nachbarn und Freunde von Herrn O. registriert, auch unsere beiden freigekauften! Zufällig scheint der örtliche Jagdleiter und unmittelbare Nachbar, Herr W., als Welpeneigentümer auf, ebenso ein Verwandter.
Verzweifelter Kampf um „Garagen-Welpen"
WUFF-Redaktion und Tierheime beschäftigt jetzt jener Welpe, der mutterseelenallein zurückbleiben musste. Da sich die Garage direkt neben der Hauptstraße befindet, gelingt es einem Tierschützer einige Tage später, unbeobachtet zum Gebäude zu gelangen. Der Kleine ist dort tatsächlich allein eingesperrt und jammert herzzerreißend. Die Obfrau des Tierheimes Krems, Nina Zinnenburg, kontaktiert umgehend den Tullner Amtstierarzt, Dr. Hofer-Kasztler, in der Hoffnung auf eine Beschlagnahme des Hundes. Er verspricht, umgehend eine Polizeistreife vor Ort zu schicken. Als sich bis zum Nachmittag niemand mehr bei Frau Zinnenburg meldet und sie den Amtstierarzt telefonisch nicht mehr erreichen kann, fährt sie selbst auf die Dienststelle und ersucht die Beamten um Intervention. Sie erhält die Antwort, dass der Welpe bereits einen neuen Eigentümer habe, auf diesen registriert sei und die Garage sich nicht im Eigentum von Herrn O. befände. Fazit: Man könne da gar nichts machen. Die Tierheim-Obfrau will sich damit nicht zufrieden geben, sie verweist darauf, dass eine Garage kein geeigneter Aufenthaltsort für einen neun Wochen alten Welpen ist, der sich die Seele aus dem Leib heult. Der Beamte zeigt Verständnis, er nimmt nochmals Kontakt mit der BH Tulln auf, um nachzufragen, ob eine Beschlagnahme gerechtfertigt wäre. Doch der zuständige Sachbearbeiter winkt ab. Nachdem die Garage einem anderen gehöre und nach dessen Aussage nur dieser den Welpen betreue, hätte Herr O. ohnehin keinen Zugriff auf das Tier! Immerhin muss der Garageneigentümer den Welpen jetzt zu sich nach Hause nehmen. Und – große Überraschung – als Garageneigentümer scheint Jagdleiter W. auf, der unmittelbare Nachbar und Jagdfreund von Herrn O., derselbe, auf den einer der von Herrn O. verkauften Welpen registriert ist.
Keine Beschlagnahme trotz Beweisfoto
Obwohl das Tierheim Krems der BH Tulln noch am selben Nachmittag ein Foto mailt, auf dem Herr O. mit besagtem Welpen eindeutig zu erkennen ist und damit bewiesen scheint, dass sich Herr W. nicht an die behördlichen Anweisungen gehalten hat, wird keine Beschlagnahme angeordnet. Eine schlüssige Erklärung dafür hat Nina Zinnenburg nie erhalten.
Widersprüchliche Stellungnahme der Behörde
Was wir allerdings zwischenzeitlich erhielten, war eine Antwort des Tullner Amtstierarztes Dr. Christoph Hofer-Kasztler auf unsere Anfragen, die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen (siehe Kasten). Besonderes Augenmerk verdienen die Antworten auf die Fragen 1 und 3. In seiner Stellungnahme zu unserer ersten (und 3.) Frage betont der Behördenvertreter, dass alle ausgewählten Pflegeplätze veterinärrechtlich überprüft und jeglicher Kontakt der Hunde mit dem Beschuldigten untersagt worden sei. Unsere Frage betreffend den Verbleib der Welpen nach der letzten Abholung am 5. Januar aus dem St. Pöltner Tierheim beantwortet der Amtsveterinär damit, dass sich alle Tiere bei ihren neuen Eigentümern befänden. Wie war es dann aber bitte möglich, dass uns vier dieser Welpen von Herrn O. höchstpersönlich vorgestellt und zwei sogar verkauft wurden?
Mehr Fragen als Antworten
De facto wurden einige der Welpen rasch auf Freunde und Bekannte des Herrn O. registriert. Wohl eine Alibiaktion, die es Herrn O. nachfolgend erleichtern sollte, Zugriff auf eben jene Welpen zu erlangen, ein an sich leicht zu durchschauender Winkelzug. Es bleibt die spannende Frage, weshalb es uns innerhalb von wenigen Minuten mithilfe eines einfachen Telefonates gelang, herauszufinden, wo die Welpen untergebracht waren, wer sie betreute und verkaufte, währenddessen die zuständige und nicht weit entfernte Veterinärabteilung trotz aller Kontrollen nichts von alledem mitbekommen haben will?
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Amtstierarzt?
Der Tierschutzverband NÖ erwägt nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Tullner Amtsveterinär. „Wir fühlen uns getäuscht, benutzt und nicht respektiert", so der Tenor der niederösterreichischen Tierheime. „Es wird von uns engagierte und korrekte Tierschutzarbeit erwartet, eine Leistung, die wir tagtäglich erbringen. Bei Bedarf stehen wir den Behörden als zuverlässige Vertragspartner zur Seite, dasselbe erwarten wir auch umgekehrt." Wir werden in diesem Behörden-Krimi weiter ermitteln und über den Fortgang berichten. Natürlich wollen wir den Dt. Kurzhaar-Club ebenso zu Wort kommen lassen, der sich derzeit viele Fragen und Vorwürfe gefallen lassen muss. Vor allem jene, weshalb Herr O. nicht längst aus dem Verband ausgeschlossen wurde. Eine diesbezügliche Anfrage haben wir bereits gestellt.
Zwei Lauser warten auf ein Happy-End
Unsere beiden geretteten Welpen Ulf und Unka, die wir vor einigen Wochen freikaufen konnten, warten inzwischen neugierig auf liebevolle Aufnahme. Vermittelt werden sie samt Papieren und Impfausweisen gegen eine angemessene Schutzgebühr, um einen Teil unserer Auslagen abdecken zu können. Jagdhund-Begeisterte, die diesen beiden Frechdachsen körperliche und geistige Auslastung bieten können, sind herzlich eingeladen, sich bei der WUFF-Redaktion (Kontakt auf Seite 6) zu bewerben. Es wäre schön, schon in der nächsten Ausgabe über zwei Happy-Ends berichten zu können …
Hintergrund
Stellungnahme der Bezirkshauptmannschaft (BH) Tulln
WUFF bat den zuständigen Amtstierarzt Dr. Christoph Hofer-Kasztler um eine Stellungnahme, die wir am 16. Januar beantwortet bekamen.
WUFF: Die betroffenen Tierheime äußerten in den Bezirksblättern die Befürchtung, Herr Alfred O. könnte durch die Verlegung der Hunde auf private Pflegeplätze erneut in Kontakt mit den Hunden treten? Sie werden hingegen in den Bezirksblättern Tulln dahingehend zitiert, dass Herr Alfred O. mit den Pflegepersonen seiner Hunde keinen Kontakt haben wird. Kann (bzw. konnte) ausgeschlossen werden, dass die beschlagnahmten Hunde wieder in den Einflussbereich von Herrn Alfred O. gelangen (bzw. gelangten)?
Antwort BH: Die zuständige Behörde hat gem. § 30 Abs.1 Tierschutzgesetz abgenommene Tiere an Personen, Institutionen und Vereinigungen zu vergeben, die eine artgerechte Tierhaltung im Sinne dieses Gesetzes gewährleisten können.
WUFF: Die betroffenen Tierheime kritisieren weiter, dass die Veterinärbehörde Tulln die Unterbringung der Hunde auf privaten Pflegeplätzen als „für das Tierwohl" besser befindet? Trifft diese Annahme zu und falls ja, wie wird diese Annahme begründet?
Antwort BH: Im gegenständlichen Fall war die Unterbringung der Tiere bei passageren Privatpflegeplätzen erforderlich.
WUFF: Eine Mutterhündin mit acht Welpen soll auf Ihre Veranlassung innerhalb von knapp drei Wochen sechsmal Tierheime und Pflegeplätze gewechselt haben. Erachten Sie diese Vorgangsweise rückblickend als „dem Tierwohl" zuträglich? Übersiedelten die Hunde nach ihrer letzten Abholung am 5. Januar 2015 aus dem Tierheim St. Pölten durch Zuchtwart Johann Ecker zu ihren neuen Eigentümern oder wurden sie erneut auf einem privaten Pflegeplatz untergebracht?
Antwort BH: Bei der betroffenen Hündin wurde anonym angezeigt, dass der Beschuldigte Kontakt zu diesen Tieren aufgenommen haben soll. Da Gefahr in Verzug bestand, wurde sofort veranlasst, dass die Tiere aus Sicherheitsgründen wieder in das Tierheim St. Pölten zurückzubringen sind. Aufgrund anschließender behördlicher Erhebungen konnte der Verdacht nicht bestätigt werden. Es wurde erhoben, dass die Frau des Beschuldigten, gegen die kein Tierhalteverbot vorliegt, die Hunde besucht hatte. Die Hündin und die Welpen befinden sich bei ihren endgültigen Eigentümern.
WUFF: Nach welchen Kriterien wurden die Pflegeplätze ausgewählt und wurden diese von Ihnen überprüft und für geeignet befunden?
Antwort BH: Die von der Bezirkshauptmannschaft Tulln, Amtstierarzt, ausgewählten Privatpflegeplätze wurden von der zuständigen Veterinärbehörde geprüft und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aus veterinärfachlicher Sicht für geeignet befunden.
WUFF: Trifft es zu, dass bereits vor mehreren Jahren Anzeigen gegen Herrn Alfred O. bei der Polizei und bei der Veterinärbehörde Tulln eingingen? Falls ja, wurde diesen Anzeigen vonseiten der Behörde nachgegangen?
Antwort BH: Eingehenden Anzeigen wurden vom Fachgebiet Veterinär nachgegangen und wurden diese bei Verifizierung bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht.
WUFF: Aufgrund des Artikels in den Bezirksblättern meldeten sich in unserer Redaktion besorgte Menschen, die vor einer Gewaltbereitschaft des Herrn Alfred O. warnten und nach eigenen Angaben deshalb aus Angst über viele Jahren geschwiegen hatten. Wurde über Herr Alfred O. bereits ein Hundehalte- sowie Waffenverbot verhängt?
Antwort BH: Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen und der laufenden Verfahren können dazu keine Auskünfte erteilt werden.
WUFF: Trifft es zu, dass Herr Alfred O. sowohl Hunde als auch Waffen auf seine Ehefrau registriert hat? Falls ja, könnte diese Tatsache zur Folge haben, dass sich auf dem Anwesen des Ehepaares weiterhin Hunde oder Waffen befinden?
Antwort BH: Es darf betreffend dieser Frage auf die Beantwortung der vorigen Frage verwiesen werden.