Zwei Kärntner wegen Erschießens eines Hundes verurteilt

Von Monica Sterle

Zehnjährige Mischlingshündin an Zaun gebunden und mit zwei Schrotpatronen „erlegt“ – 3.600 Euro Geldstrafe und sechs Monate bedingt für beide – Nicht rechtskräftig

Klagenfurt (APA) – Zwei Kärntner Landwirte sind am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Tierquälerei zu sechs Monaten bedingter Haft und 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Einer von ihnen, ein 67-jähriger Jäger, hatte auf Bitte seines Nachbarn dessen Hund erschossen. Der Hundebesitzer hatte behauptet, das Tier habe seinen Enkel gebissen. Beide nahmen die Strafe an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Richter Gerhard Pöllinger ließ die beiden Männer getrennt ihre Version des Vorfalls erzählen. Der Jäger erklärte, sein Nachbar sei zu ihm gekommen und habe ihn darum gebeten, den Hund zu erschießen. Am nächsten Tag sei er dann zu seinem Nachbarn gefahren. Dieser band die zehn Jahre alte Mischlingshündin „Bella“ an einen Zaunpfahl. „Dann habe ich aus vier bis fünf Metern Entfernung auf den Hund geschossen“, sagte der Jäger. Danach jaulte das Tier laut Anklage jämmerlich, bis der 67-Jährige einen zweiten Schuss abgab, der es in den Kopf traf. Der Angeklagte behauptete vor Gericht, dass der Hund schon nach dem ersten Schuss „praktisch tot“ gewesen sei, das Jaulen seien höchstens „Todesjammerer“ gewesen.

Zeugen, aufgrund deren Anzeige die ganze Sache aufflog, hatten hingegen von erbärmlichem Jaulen berichtet. Nach einiger Zeit gab der Angeklagte auch zu, er sei doch nicht sicher gewesen, dass der Hund gleich tot gewesen sei. Deshalb habe er einen zweiten Schuss abgegeben. Der Sachverständige, Tierarzt Alexander Rabitsch, wunderte sich über die verwendete Munition – nämlich Schrot mit einer Körnung von vier Millimetern. Dies sei laut Handbuch für Jäger die bevorzugte Munition für Gänse, eventuell auch noch Füchse. „Bella“ sei aber ein Berner-Sennenhund-Mischling mit einem Gewicht von 35 bis 40 Kilogramm gewesen.

Der Besitzer begründete sein Ersuchen an den Nachbarn mit dem notwendigen Schutz seines zweijährigen Enkels. Dieser sei vom Hund in die Wange gebissen worden. Er selbst hatte den angeblichen Biss allerdings nicht gesehen, es sei ihm von seiner Tochter berichtet worden. Zugleich beschrieb er den Hund als völlig harmlos, von eher ängstlicher Natur, der schon oft im Hof mit den Kleinkindern gespielt habe. Auf die Frage des Richters, warum er das Tier nicht ins Tierheim gebracht habe, meinte er, daran hätte er nicht gedacht, es sei eine Kurzschlusshandlung gewesen. Diese Version mochte wiederum der Richter nicht glauben, da die beiden Männer an dem einen Tag die Tötung vereinbart und erst am nächsten Tag durchgeführt hätten. „Das ist wohl ein ziemlich langer Kurzschluss.“ Es könne wohl eher so sein, dass eine andere Art, das Tier loszuwerden, mit Kosten verbunden gewesen wäre.

Pöllinger verurteilte die beiden schließlich als gemeinsame Täter, welche „in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken“ gehandelt hätten. Der Gesetzgeber habe den Strafrahmen für Tierquälerei auf nunmehr höchstens zwei Jahre angehoben, daher seien sechs Monate bedingt angemessen, obwohl er „sehr nahe daran war, eine unbedingte Strafe auszusprechen“. Dazu verhängte er 240 Tagsätze zu je 15 Euro, was 3.600 Euro Geldstrafe ergibt. Die beiden Männer akzeptierten das Urteil, wenn auch murrend. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

 

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