WTV-Präsidentin Petrovic: „Das klappt aber nur, wenn Tierschutzorganisationen endlich Parteistellung erhalten und den Tieren auch rechtlich eine Stimme geben können“
Vösendorf (OTS) – Trotz vieler Meilensteine in punkto Tierschutz ist Österreich immer noch weit von umfassenden Rechten für Tiere entfernt. „Freilich hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten einiges bewegt und einige Meilensteine auf dem Weg hin zu echten Tierrechten wurden auf den Weg gebracht. Allerdings werden immer noch Profitinteressen der Mächtigen, denen Tierrechte hinderlich erscheinen, mit großer Brutalität und vielfach auch rechtswidrig, durchgedrückt“, sagt Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins (WTV).
Tiere keine Sachen, werden aber oft so behandelt
So gelten Tiere seit 1988 laut Paragraph 285a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) nicht mehr als Sachen, allerdings gelten für sie immer noch dieselben Normen wie für Sachen, wenn die Gesetzgebung nicht besondere Vorschriften erlässt – und die gibt es kaum. „Die Tücken stecken im Detail und in der Säumigkeit der Gesetzgebung. Nur dort, wo es spezielle Normen für Tiere als Lebewesen gibt, sind sie tatsächlich von den Sachen abgehoben. In der Praxis ist das im Wesentlichen nur im Schadenersatzrecht der Fall“, sagt WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic.
Tierschutzgesetz greift nicht überall
Seit 2005 ist „Tierschutz“ nicht mehr in den Landesgesetzen verankert, sondern in einem eigenen Bundestierschutz-Gesetz, jedoch gilt dies nicht für alle Bereiche. „Das Jagdrecht und die Fischerei sind weiterhin Angelegenheiten der Bundesländer, sprich es gibt neun verschiedene Gesetzte dafür. Und die so genannte „Selbstkontrolle“ der Jägerschaft spottet dem Rechtsstaat Hohn“, so Petrovic.
Seit 2013 findet sich in der Bundesverfassung zudem eine Staatsziel-Bestimmung, die den Tierschutz zu einem übergeordneten Prinzip erhebt. Tierschutz ist somit ein öffentliches Anliegen und soll Ziel aller Gebietskörperschaften sein. Das bedeutet, dass sämtliche Normen so auszulegen sind, dass sie die Staatszielbestimmung beachten. „Aber wieder hat sich das zu den Vollzugsbehörden kaum durchgesprochen. Da Tierschutzorganisationen in all den rechtlichen Verfahren, wo es um den Erhalt oder die Zerstörung von Lebensräumen geht, keine Parteistellung haben, ist es sehr schwer, die Rechte der Tiere auch tatsächlich durchzusetzen“, so Petrovic.
WTV fordert Parteistellung
Daher lautet gerade am Welttierschutztag die Forderung: Parteistellung für Tierschutzorganisationen in Verfahren, die Tiere betreffen und Einbindung in die Prozesse der Gesetzgebung. Denn Tiere brauchen eigene Tierrechte, die ihrer jeweiligen Art entsprechen.
Doch das klappt nur, wenn sie Vertreter haben, die sich für diese auch einsetzen können. „Eigentlich hat Österreich ja schon internationale Abkommen unterschrieben, die zu einer derartigen Einbindung verpflichten. Aber Papier scheint bei uns besonders geduldig zu sein. In anderen Bereichen wäre es gar nicht denkbar, dass große Organisationen, die Interessen vertreten, wie Vertretungen von Berufsgruppen oder Autofahrerclubs nicht gehört werden. Sie sind Teil der politischen Entscheidungsprozesse. Nur die Tierschutz- und Naturschutzvereine werden wie lästige Störfaktoren ausgeschlossen“, so Petrovic.
Protest alleine reicht nicht
Zwar könne man gegen Gesetzte (wie etwa die Diskriminierung von Hunden als „Kampfhunde“), gegen gefährliche Bauvorhaben (Stichwort Ziesel) oder die Verfolgung von Verbrechen gegen Tiere protestieren, demonstrieren, appellieren und von außen rechtliche Schritte ergreifen. Die Entscheidungen würden letztlich aber hinter verschlossenen Türen getroffen, so die WTV-Präsidentin. „Das reicht nicht: Der WTV will seinem Motto „Die Stimme der Tiere – Das Original seit 1846“ auch in den politischen Entscheidungsprozessen gerecht werden: Wir fordern Mitsprache bei Tierrechten. Wir werden nicht lockerlassen und jedes demokratische Mittel ergreifen, bis Tiere nie wieder überhört werden können“, so Petrovic abschließend.
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***