Es kann nur eine zerkratze Tür sein, aber auch ein folgenschwerer Verkehrsunfall: Wenn der Hund etwas anstellt, kann das für den Halter teuer werden. Eine Absicherung dagegen kostet aber nicht viel.
Hundehalter sollten sich mit einer speziellen Hundehaftpflichtversicherung finanziell für den Ernstfall wappnen. Das rät die Stiftung Warentest. Denn richtet der Vierbeiner etwas an, haften Frauchen und Herrchen mit dem gesamten Privatvermögen, berichtet die Stiftung in ihrer Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 1/2022). Jedoch böten nicht alle Versicherer den nötigen Grundschutz. „Finanztest“ hat anhand von zwei Modellhunden der Rassen Jack Russell und Labrador insgesamt 105 Versicherungstarife verglichen. Demnach gibt es günstige Policen für weniger als 50 Euro im Jahr, Halter können aber auch das Dreifache ausgeben. „Hundebesitzer holen sich am besten mehrere Angebote für ihren Hund ein“, lautet der Ratschlag.
Laut „Finanztest“ sollte der Grundschutz eine Versicherungssumme von mindestens zehn Millionen Euro für Personen- und Sachschäden umfassen – und zwar „auch für eine einzelne geschädigte Person“. Denn jagt der Hund etwa einer Katze auf eine Straße hinterher und verursacht einen Verkehrsunfall mit Personenschaden, kann es schnell teuer werden.
Verstöße gegen Leinenpflicht mitversichern
Der Schutz sollte auch greifen, wenn der Halter gegen allgemeine Leinen- oder Maulkorbpflichten verstoßen hat, oder wenn der Hund während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts oder beim Gassigehen mit einer dritten Person Schäden anrichtet. Mieter achten am besten auch darauf, dass mitversichert ist, wenn das Tier in der Wohnung etwas anstellen – etwa Türen verkratzen. „Finanztest“ empfiehlt hier eine Deckungssumme von mindestens 500 000 Euro.
Ein Welpenschutz, der den Nachwuchs der Hündin bis mindestens sechs Monate umfasst, könne ebenfalls lohnen. Und auch sogenannte Deckschäden lassen sich versichern – wenn ein Rüde ungewollt Nachwuchs zum Beispiel mit einer teuren Rassehündin zeugt. (Quelle: APA)