Urteil: Ehepaar aus Bayern muss ostdeutschen Dackel herausrücken

Von Monica Sterle

Jahrelanger Rechtsstreit

Potsdam (APA/dpa) – Aus „Lulu“ soll wieder „Bonny von Beelitz“ werden: Ein Ehepaar aus Bayern muss einen im Urlaub zugelaufenen Dackel an die ursprünglichen Besitzer aus Brandenburg zurückgeben. Das entschied am Mittwoch das Landgericht Potsdam nach einem jahrelangen Rechtsstreit.

Die Münchner, die den Hund 2012 bei einer Autobahnauffahrt westlich von Berlin gefunden hatten, hatten laut Urteil das Ordnungsamt nicht eingeschaltet und somit unrechtmäßig gehandelt.
„Lulus“ alte Identität als „Bonny von Beelitz“ war bekannt geworden, nachdem das Paar einen zweiten Dackel hatte anschaffen wollen und beim Züchter neue Papiere beantragt hatte. Die Münchner beteuerten in einer Mitteilung, sie hätten schon vorher auf verschiedensten Wegen nach den Ur-Besitzern gesucht – ohne Ergebnis.

Im Gegenzug sollen die „Pflegeeltern“ 3271,16 Euro für Futter, Tierarzt und andere Ausgaben erstattet bekommen. Wenn sie dieses Geld erhalten haben, müssen sie das Tier herausgeben. „Sonst kommt ein Gerichtsvollzieher und holt den Hund ab“, erläuterte eine Gerichtssprecherin. Das Urteil ist unanfechtbar.

 

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