Unterwegs mit Hund und Fahrrad – Neue Trends

Von Mag. Sabintheres Grabner

Die Zeit ist reif, um die Fahrräder wieder aus den Kellern oder Garagen zu holen. Bei herrlichem Wetter gibt es nichts Schöneres als auf das Auto zu verzichten und auf den Drahtesel umzusteigen. Natürlich soll auch der vierbeinige Freund mit auf Tour. Damit das gemeinsame Raderlebnis sicher und für alle bequem ausfällt, ­präsentiert WUFF die neuesten Radtrends der Saison.

Die Sonne scheint, ein Ausflugsziel ist schnell gefunden. Nun gibt es nichts Besseres als mit dem Rad zu sporteln. Doch als Hundebesitzer müssen einige Dinge beachtet werden, bevor es losgeht. So dürfen in Österreich Hunde laut Straßenverkehrsordnung nicht an der Leine neben dem Rad mitlaufen, während in Deutschland das Tierschutzrecht nur bestimmten Hunden das Laufen neben dem Rad ­gestattet. Auf der sicheren Seite ist der Radfahrer jedenfalls immer dann, wenn er seinen Vierbeiner auf dem Rad gut unterbringen kann. Doch was für einen kleinen Pudel im Körbchen auf dem Lenker gut vorstellbar ist, kann für einen 25 Kilo schweren ­Dalmatiner schon zu einer unüberwindbaren Challenge werden. Dennoch gibt es gute Möglichkeiten auch für größere Hunde, damit auch sie bei Rad­­aus­flügen zukünftig mit von der Partie sein können.

Lastenfahrrad, die neue Variante für sportliche Hundefreunde
Hierzulande noch eine Seltenheit, doch beginnt die Welle aus den Niederlanden auch auf uns überzuschwappen: Zwei- oder dreirädrige Fahrrad-Spezialkonstruktionen, die es erlauben, größere Hunde mit dem Rad zu transportieren. Es gibt sie in den verschiedensten Ausführungen und Varianten, bei denen die „Last" an unterschiedlichen Stellen untergebracht ist: entweder in einer großen Kiste vor dem Lenker oder eben hinten. Diese Konstruktionen sind eine bequeme und relativ sichere Art und Weise, Hund und Drahtesel unter einen fahrradtechnischen Hut zu bringen. Doch sind die Lastenräder grundsätzlich nicht ganz billig (ca. 2.100 Euro), halten bei richtiger Pflege aber sehr lange und sind als Transportmittel vielseitig verwendbar. Natürlich müssen die Hunde trotzdem an die Kiste gewöhnt werden. Ein Untersatz, der noch dazu fährt, und auch die ständig vorbeiziehenden Außenreize sind nicht einfach für einen Hund. Zuerst muss er das Gleichgewicht halten lernen und auch ruhig sitzen, nicht herausspringen, weder bei der Fahrt noch bei roter Ampel. Daher das Ganze zuerst einmal in einer verkehrsruhigen Straße trainieren. Zusätzlich sollte der Hund innerhalb der Kiste mit einer Leine gesichert werden.

Front- & Backtrack
Wer bedeutend weniger ausgeben möchte, ist auch mit den neuen Körben, die es bereits für rund 50 Euro gibt, gut ausgerüstet. Mittlerweile können Hunde bis zu 15 Kilogramm in einem Korb direkt auf dem Rad untergebracht werden. Es gibt gutes Montagezubehör für die Lenker­stange und für den Gepäcksträger. Ein Korbfixsystem ermöglicht auch ein leichtes Abnehmen des Korbes für das Ein- und Austeigen des Hundes. Bei dem Korb sind die Vierbeiner auch mit einem verschließbaren Gitter gut geschützt. Trotzdem müssen auch hier die Hunde darauf trainiert werden, nicht hin und her zu zappeln, sondern ruhig zu sitzen. Der Radfahrer hat bei dieser Variante ebenfalls die Hände frei zum Lenken, muss aber das Gewicht des Hundes ausgleichen.

Wer aber auch Sport zusammen mit seinem Hund machen und daher auch das Rad als Sportgerät nutzen ­möchte, hat wenig davon, wenn der Hund bloß mitgeführt wird. Während aber in Deutschland der Hund prinzipiell neben dem Fahrrad angeleint oder nicht angeleint mitlaufen darf, (Einschränkungen siehe Kasten auf Seite 23), darf in Österreich laut Straßenverkehrsordnung der Hund als Radbegleiter nicht an der Leine sein! Einzelne Landesgesetze und Gemeindeverordnungen gestatten das Freilaufen von Hunden, in ­solchen Fällen dürfen Hunde unangeleint neben dem Rad mitlaufen. Generell gilt ja in Österreich an öffentlichen Orten Maulkorb- oder Leinenpflicht. Das heißt, auf öffentlichen Wegen, wo keine Autos fahren, kann der Hund mit Maulkorb frei neben dem Rad mit­laufen. So kann der Hund auch selbst sein Tempo und seine Pausen wählen. In der Stadt, wo viele Autos, Menschen und überraschende Situationen auftreten können, ist es aber natürlich besser, den Hund nicht freilaufend neben dem Rad zu belassen.

Die im Handel erhältlichen Leinenhalter, die direkt am Rad montiert werden, sind laut Straßenverkehrsordnung ebenfalls nicht genehmigt, weil es sich hierbei um das Anhängen an einem Fahrzeug handelt (siehe Kasten). Doch abseits vom Verkehr bzw.öffentlichen Orten ist die Leinenhalterung sicher eine gute Möglichkeit, um den Hund direkt bei sich neben dem Fahrrad zu behalten. Doch erfordert dies eine große Übung für Hund und Mensch.

Dog & Roll
Die ausziehbare Hundeleine (24 Euro) wird einfach auf der Sattelstange des Fahrrads montiert. Der Hund ist idealerweise mit einem Brustgeschirr ausgestattet. Eine Feder zwischen Geschirr und Ausziehleine dient als Stoßdämpfer. Der Radfahrer hat hier beide Hände frei zum Lenken. Die ­Leine ist ausziehbar bis 65 cm und verheddert sich nicht. Wichtig: Der Hund muss erst lernen, neben dem Fahrrad mitzulaufen. Er hat keine Zeit und Spielraum herumzuschnüffeln. Auch der Radfahrer muss lernen, auf seinen Hund Rücksicht zu nehmen, um ihn nicht zu überfodern. Ständiges Vorausschauen bei Hundebegegnungen und anderen Hindernissen ist ebenfalls erforderlich.

Für welche Transportmöglichkeit man sich nun entscheidet, hängt von der Größe des Tieres, der Sportlichkeit von Hund und Besitzer und auch von dessen Geldbörse ab. Das Wichtigste dabei ist aber: Sicherheit und Spaß für alle Zwei- und Vierbeiner, dann steht einem gelungenen Radausflug nichts mehr im Wege.

HINTERGRUND

Gesetzeslage: Radfahren mit Hund in Österreich

Den Hund an der Leine mitlaufen zu lassen, ist laut Straßenverkehrs­ordnung verboten:

§ 99 StVo Abs. 3f: „Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu zwei Wochen, zu bestrafen, wer Tiere während der Fahrt an einer Leine hält oder an Fahrzeuge anhängt, um sie mitlaufen zu lassen."

Gesetzeslage: Radfahren mit Hund in Deutschland

Gemäß § 28 I S. 4 StVO dürfen ­Hunde auch von Fahrrädern aus geführt ­werden. Nach dieser Vorschrift besteht hierfür nicht einmal ein Anleinzwang. Ein gehorsamer Hund kann also – wiederum vorbehaltlich landesrechtlicher Bestimmungen (Landeshundegesetze, Landeshundeverordnungen) – grundsätzlich auch von einem Fahrradfahrer ohne Leine auf Straßen mit mäßigem Verkehr geführt werden. Einschränkungen ergeben sich allerdings aus dem Tierschutzrecht. Der Hund muss physisch in der Lage sein, dem Radfahrer ohne große Anstrengung zu folgen. Die Regelung des § 28 I S. 4 StVO ist danach auf größere schnell laufende Hunde beschränkt (OLG Köln NZV 2003, S. 485).

(Eine Information von Susan ­Beaucamp, Rechtsanwältin für Tierrecht, www.kanzlei-sbeaucamp.de)

WUFF-INFORMATION

Gute Beratung fürs Radfahren mit dem Hund

Stilrad GmbH

  • Wipplingerstrasse 5 /1-31010 WienTel.: +43 1 8906560
  • Pacellistr 580333 MünchenTel.: +49 89 55064155
  • www.stilrad.com

Das könnte Sie auch interessieren: