Lochen am See/Munderfing, 18.8.2016 – Am Mittwoch, 17.8.2016 um acht Uhr früh wurde eine schwarz-weiße Französische Bulldogge im Ortsgebiet von Munderfing (OÖ) ohne Halter aufgefunden und in die Pfotenhilfe Lochen gebracht. Durch die Ablesung des Transponders (Chip) mit österreichischer Nummer konnte der Halter jedoch leider nicht ausfindig gemacht werden, da die Hündin in keiner Datenbank registriert ist.
„Anscheinend wird das arme Tier von niemandem gesucht, sie könnte also auch ausgesetzt worden sein, was für den oder die Täter seit 1.1.2016 bis zu zwei Jahre Haft bedeuten kann“, so Pfotenhilfe-Obfrau Johanna Stadler. „Gerade in der Urlaubszeit passiert das leider immer noch häufig.“ Die Chippflicht gilt in Österreich seit 2010. Damit einher geht aber auch die Registrierungspflicht in der Österreichischen Heimtierdatenbank (www.heimtierdatenbank.at). Ein nicht registrierter Chip ist sinnlos und hilft nicht bei der Suche nach dem Halter. Dies stellt Tierheime und Behörden immer wieder vor große Probleme. Leider findet aber auch keine behördliche Kontrolle dieser Registrierungspflicht statt.
„Gesetze, die nicht vollzogen werden, sind wirkungslos“, so Stadler. „Wir fordern schon lange flächendeckende Kontrollen durch Gemeindeorgane und Polizei. Dafür müsste jede Gemeinde und Polizeiinspektion mit einem Chiplesegerät ausgestattet werden, das schon ab rund 50 Euro erhältlich ist. Wir bitten auch Tierärzte, die einen Chip einpflanzen, nicht darauf zu vergessen das Tier auch gleich zu registrieren. Dies muss untrennbar mit dem Chippen verbunden sein. Jeder Tierarzt sagt mir, dass dies logisch ist und immer so gemacht wird. Gleichzeitig sind aber gut ein Drittel der Fundhunde nicht registriert!“
Hinweise werden unter 0664/122 10 51 (Verein Pfotenhilfe) erbeten.