Über einen 40 Jahre alten Kärntner, der sich im März wegen einer tödlichen Messerattacke auf einen Tierheim-Hund vor Gericht verantworten muss, ist Untersuchungshaft verhängt worden.
Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, bestätigte am 16. Februar auf APA-Anfrage einen Bericht der „Kleinen Zeitung“ und erklärte, dass Untersuchungshaft beim Vorwurf der Tierquälerei nicht üblich sei. Aufgrund einer Aussage des Mannes bestehe allerdings Tatbegehungsgefahr.
Konkret habe der Mann angegeben, die Tötung des Hundes, den er kurz vorher aus dem Tierheim zu sich geholt hatte, sei ein „Probelauf“ gewesen, eigentliches Ziel seine Aggressionen sei seine Ex-Freundin. Vor Gericht muss sich der Verdächtige nicht nur wegen Tierquälerei sondern auch wegen gefährlicher Drohung verantworten.
Der Klagenfurter Haftrichter hatte die Untersuchungshaft für den 40-Jährigen zunächst abgelehnt. Die Instanz entschied dann zugunsten der Staatsanwaltschaft. (Text: APA/Foto © AdobeStock)