„Bis zu einem gewissen Grad schuldig“ – so hat am 8. August 2022 die Verantwortung eines Mannes gelautet, dem am Wiener Landesgericht Tierquälerei vorgeworfen wurde. Er hatte am 30. März 2022 auf einen im Eingangsbereich des Palais Kinsky angeleinten Malteser eingetreten – offenbar aus Verärgerung, nachdem ihn Security-Mitarbeiter aufgrund seiner Alkoholisierung und verhaltensauffälligen Benehmens aus einer Vernissage geschmissen hatten. Der Hund starb am Weg in eine Tierklinik.
Die Besitzerin des kleinen Hundes – eine 73 Jahre alte Dame – hatte ebenfalls die Vernissage besucht. Weil sie den kleinwüchsigen Vierbeiner nicht die Stufen zu den Räumlichkeiten hinauftragen wollte, leinte sie ihn am untersten Treppenabsatz an. Dort nahm ihn der Angeklagte wahr, nachdem man ihn unmissverständlich zum Verlassen der Vernissage aufgefordert hatte. Eine junge Frau musste dann mitansehen, wie der 49-Jährige mit Arbeitsschuhen mit Stahlkappen mehrfach auf das Malteserhündchen eintrat. „Es hat sich angehört, als würden Weinflaschen zertrümmert. Ich hab‘ ihn (den Angeklagten, Anm.) durchgehend Tretbewegungen machen gesehen. Er hat dabei gelächelt. Dann habe ich ein kurzes Jaulen gehört“, schilderte die 24-Jährige der Richterin.
Der Angeklagte räumte ein, er sei „ungut“ gewesen und habe deshalb die Vernissage verlassen müssen: „Es ist mir schon den ganzen Tag nicht gut gegangen.“ Er habe zunächst daheim „ein bis zwei Bier“ getrunken, sei aber grundsätzlich „voll fit“ gewesen. Auf der Vernissage habe er dann „wahrscheinlich etwas zu schnell Sekt und Wein getrunken“, der Alkohol habe „zu schnell gewirkt“. Weshalb er auf den Hund eintrat, wisse er nicht mehr: „Vielleicht hab‘ ich ein Blackout gehabt. Irgendetwas muss gewesen sein.“ Er könne sich nur mehr erinnern, „dass ich auf irgendetwas ein, zwei Mal hintreten hab‘. Mir war nicht bewusst, dass das ein Tier ist“.
Immerhin entschuldigte sich der anwaltlich nicht vertretene Angeklagte bei der Hundebesitzerin, die als Zeugin darauf verzichtete, sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anzuschließen. Sie verlange keinen Schadenersatz, sagte die 73-Jährige. „Es tut mir wirklich extrem leid. Das hätte ich normalerweise nicht gemacht“, sagte ihr der 49-Jährige. Er habe den Hund ja „vom Sehen gekannt“, er sei der Frau öfter beim Gassigehen begegnet: „Ich habe ihn auch einmal gestreichelt.“
Die Verhandlung wurde zur Einvernahme weiterer Zeugen vertagt. Die Verhandlung wird am 16. September fortgesetzt. (Quelle: APA)