Schon seit Jahren warnen Tierärzte und Tierschützer potenzielle Tierhalter vor dem unbedachten Kauf von Welpen qualgezüchteter Hunderassen. Doch weder diese Aufklärungsarbeit noch gesetzliche Bestimmungen (Qualzuchtverbot) scheinen ihr Ziel zu erreichen. Ganz im Gegenteil – stellen Tierärzte doch heute fest, dass die Zahl an Hunden, die unter zuchtbedingten Schäden und oft erheblichen Schmerzen leiden, nicht kleiner wird, wie Diana Plange erklärt. Diana Plange ist Fachtierärztin für Tierschutz und Tierethik und entwickelt derzeit als Projektleiterin zusammen mit vielen Kooperationspartnern in Deutschland, Österreich und der Schweiz das Qualzucht Evidenz Netzwerk (QUEN). Dieses evidenzbasierte Netzwerk soll umfassend informieren und u.a. Politik und Justiz eine solide Entscheidungsbasis liefern. Tierärzte machen jetzt in Sachen Qualzucht ernst.
Qualzucht bei Tieren ist ein aktuelles Thema. Nicht nur Heimtiere, auch sogenannte Nutztiere werden unter teils schweren Verstößen gegen geltendes Recht gezüchtet. Nackte Hunde, plattnasige Hunde, zwergwüchsige Hunde, lange Hunde mit kurzen krummen Beinen, Hunde mit kurzem Karpfenrücken, Tiere ohne Rute oder mit offenen, treu blickenden Augen, mit überlangen Ohren, Hunde mit so viel Fell, dass man darin kaum noch den Hund wiederfindet … Solche Tiere sind heute alltäglich im Straßenbild, verniedlicht und spaßig im Internet oder in Werbeanzeigen zu sehen.
Steigende Nachfrage
Durch die öffentliche Zurschaustellung von Qualzuchten in Werbesendungen, Spielfilmen, Social Media Portalen und so genannten Zuchtschauen werden Defekte und Belastungen der Tiere nicht nur bagatellisiert, sondern auch die Nachfrage nach entsprechenden Rassen weiter gefördert. Falten, Atemnot, Hautentzündungen, Bandscheibenprobleme, Augenerkrankungen und eine Vielzahl verdeckter Defekte sind wenig beachtete Kollateralschäden der willkürlich zu Zuchtzielen erklärten Kreationen, die ihrer angeblichen Schönheit wegen von uns Menschen billigend in Kauf genommen werden. Jede Person kann bisher beschließen, eine neue Rasse zu kreieren und dabei ohne ausreichende Kenntnisse den Zuchttieren und deren Nachkommen schwerste Leiden zufügen.
Keine Besserung in Sicht
Zahlreiche Bemühungen wurden unternommen, um auf die Qualzuchtthematik aufmerksam zu machen und potenzielle Tierhalter vor dem unbedachten Kauf gerade in Mode gekommener Hunderassen zu warnen. Trotz intensiver Aufklärungsarbeit der Tierärzteschaft und Tierschutzorganisationen in vielen Ländern, Plakatkampagnen, Aufklärungs-Videos, Internetforen, die auf die Problematik hinweisen sollten, oder Beurteilungshilfen für Amtstierärzte in dem Bemühen, den Vollzug des Qualzuchtverbotes zu erleichtern, haben wir Tierärzte feststellen müssen, dass die Zahl an Tieren, die unter zuchtbedingten Schäden und oft erheblichen Schmerzen leiden, nicht weniger werden, sondern stattdessen der Gestaltungswahn des Menschen zu Lasten der Tiergesundheit immer obskurer wird.
Über ein Qualzuchtverbot, das in vielen Ländern besteht und/oder fester Bestandteil eines Tierschutzgesetzes ist und damit genau diese Zuchtformen verbietet, scheinen viele Züchter sich hinwegsetzen zu können, ohne Folgen befürchten zu müssen. Österreich und die Niederlande benennen neben einer allgemein gehaltenen Definition auch genaue Merkmale, die Qualzuchteigenschaften erfüllen. Dabei werden die Vorgaben nicht nur auf die Zucht beschränkt, sondern auch der Import, Erwerb, Verkauf und das Ausstellen entsprechender Tiere reglementiert. In Österreich ist z.B. zwar gem. §5 TSCHG die Zucht mit bestimmten defekttragenden Tieren verboten, aber zugleich erschweren – für den normalen Verstand nicht nachvollziehbare – Ausnahmeregelungen den Vollzug durch die zuständigen Behörden unverhältnismäßig. Damit laufen sie dem Zweck und Ziel des Gesetzes zuwider.
In verschiedenen Ländern gibt es beachtliche Initiativen zur Verbesserung der Gesundheit von Rassehunden, die z.B. ein bestimmtes Verhältnis von Nasenlänge zum Oberkopf fordern, sogenannte Fitnesstests für brachycephale Hunde etablieren oder verschiedenste Zuchtprogramme auflegen.
Vergessen wird bei vielen Programmen allerdings bei der Diskussion über populationsgenetische Maßnahmen immer das leidende Einzeltier, wie auch die Welpen der Zwischengeneration, die auf dem Weg zum fiktiven, häufig nicht einmal theoretisch in absehbarer Zeit erreichbaren Ziel einer Zuchtmaßnahme geboren werden. Je mehr Defekte in einer Rasse vorhanden sind, desto mehr Generationen wird es dauern, bis eine angestrebte Verbesserung – nicht zu reden von einer Eliminierung – überhaupt möglich ist. Wissenschaftlichen Veröffentlichungen ist zu entnehmen, dass es kaum noch eine Hunderasse gibt, die nicht mindestens einen Defekt oder eine Disposition für Erkrankungen in ihrem Erbgut trägt.
Nur wenige Halter eines von Defekten betroffenen Hundes kennen den Begriff der Qualzucht nicht, würden aber ihr eigenes Tier niemals als solche betiteln. Züchter – und damit ist jede Person gemeint, die vorsätzlich Tiere vermehrt – hingegen wissen in der Regel sehr genau, was sie tun. Manche können vom Intellekt her vielleicht nicht absehen, was sie tun, viele nehmen jedoch die zum Teil erheblichen Leiden und Schäden, denen ihre Tiere in Folge der Zucht ein Leben lang ausgesetzt sind, billigend in Kauf. Aber auch Ausstellungsveranstalter, Zuchtverbände und Zuchtrichter tragen eine durchaus justiziable Mitverantwortung für die permanenten Verstöße gegen das Qualzuchtverbot. Das Verschweigen, die Verdrängung oder Verharmlosung der klinischen Auswirkungen vieler sichtbarer oder verdeckter Defekte durch die Zuchtvereine trägt ihr Übriges zur Förderung des illegalen Zuchtgeschehens bei.
Getäuscht werden auch die Welpenkäufer: fantasievoll bunte Ahnentafeln der sogenannten Dissidenz-Vereine oder aufwendig mit vielen Logos und Stempeln versehene Abstammungsnachweise über viele Generationen von Vereinen, die den großen Dachverbänden eingegliedert sind, sollen oftmals den Käufern Seriosität und die Gewissheit vorgaukeln, einen gesunden Hund von einem seriösen Züchter zu erwerben. Im krassen Gegensatz dazu steht z.B. die Aussage eines Gutachters, der in einem Schadenersatzrechtsstreit statuierte, dass von Käufern z.B. einer Französischen Bulldogge das Wissen erwartet werden könne, dass es keine gesunden Hunde dieser Rasse mehr gibt. Oft erfolgt die bittere Erkenntnis der Tierbesitzer erst, wenn erhebliche gesundheitliche Probleme der Tiere zur Aufklärung und kostenintensiven Therapie durch den Tierarzt geführt haben. Unverständlich ist jedoch, dass viele dieser Tierbesitzer sich wieder einen Hund derselben Rasse kaufen würden.
Aus den Fehlern lernen
In Deutschland sollte ursprünglich das Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes den Züchtern helfen, ihre Verantwortung im Hinblick auf den Tierschutz zu erkennen. Über Jahrzehnte hat es Gespräche, Beratungen und Diskussionen mit Zuchtverbänden, Dachorganisationen, Zuchtrichtern, Züchtern und wissenschaftlichen Beiräten gegeben, die dazu führen sollten, die fatale Entwicklung der Hundezucht nicht nur kritisch zu beleuchten, sondern der Verbreitung von Defekten in den Rassen entgegenzuwirken. Aus heutiger Sicht ist unverkennbar, dass dieses Ziel weit verfehlt wurde.
Es ist an der Zeit, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Die Position der Tierärzteschaft muss als Garant im Tierschutz genommen werden und von den politischen Entscheidungsträgern müssen Grundlagen eingefordert werden, die für eine Umsetzung neuer Strategien zu strukturellen Veränderungsprozessen, für operative Fachkonzepte sowie deren Ausgestaltung zur stabilen Routine im Tierschutzbereich sorgen.
Die allgemein gehaltenen Gesetzesvorgaben ermöglichen bisher nur Einzelfallentscheidungen, sodass das gelegentliche Aussprechen eines Zuchtverbots einer Sisyphusarbeit gleicht, die dem Tierschutz und dem öffentlichen Interesse des Tierschutzes in keinem Fall gerecht wird. Die Tierärzteschaft macht lautstark darauf aufmerksam, dass sie nicht weiter als Reparateur der zuchtbedingten Schäden fungieren will und verweist darauf, dass sie nicht nur aus rechtlichen Gründen das zuchtbedingte zum Teil erhebliche Tierleid nicht länger akzeptieren darf, sondern sich in Deutschland dabei auch im Hinblick auf den Ethik-Kodex der Deutschen Tierärzteschaft gestützt sieht. Dort wird u.a. festgeschrieben:
• Wir verpflichten uns, mit unseren fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in besonderer Weise zum Schutz und zur Sicherung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Tiere beizutragen,
• Wir vertreten die Interessen der Tiere gegenüber der Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, zeigen Missstände auf und helfen sie zu beseitigen,
• Wir stellen uns Interessens- und Zielkonflikten mit verantwortungsvollem Abwägen der konkurrierenden Standpunkte und Ziele und berücksichtigen dabei vorrangig die Bedürfnisse der Tiere,
• Wir setzen unser tierärztliches Wissen dafür ein, Tiere vor Schmerzen, Schäden, Leiden und Angstzuständen zu bewahren und deren Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern,
• Wir lehnen alle Maßnahmen ab, durch die Tiere Leistungen erbringen sollen, die ihre physische oder psychische Anpassungsfähigkeit überfordern oder die negative Konsequenzen für ihre Gesundheit und/oder ihr Wohlbefinden haben,
• Wir verurteilen jede Form von Tierzucht, die zu Schmerzen, Leiden und Qualen führt oder beiträgt, und setzen uns für die präventive Aufklärung sowie für das Erkennen und Vermeiden solcher Entwicklungen ein.
Die Kenntnisse sind da – warum wird nicht gehandelt?
Was tun die Politik und der Gesetzgeber und was die Veterinärämter? Trotz zahlreicher Aufforderungen sieht die Politik nach eigenen Angaben keinen Handlungsbedarf zur Konkretisierung der Rechtsvorgaben. Deutschlandweit vernetzen sich Amtstierärzte, um Erfahrungswerte auszutauschen und so Fehler im Vollzug zu vermeiden. In Bezug auf die unzureichende Hilfestellung durch politische Entscheidungsträger erfolgen zunehmend Veröffentlichungen und Dissertationen, die sowohl über den aktuellen Wissensstand tierartspezifischer Qualzuchtmerkmale verfügen, als auch einen Überblick über die Auslegung der Rechtsgrundlage bieten. Abgesehen von den Qualzuchteigenschaften, die im Tierschutzgesetz genannt werden, ist die Literatur, auf welche Veterinärbehörden zur Beurteilung von Zuchten und Begründung ggf. notwendiger Anordnungen angewiesen sind, auf viele, manchmal auch nicht frei zugängliche Orte verteilt. Die Kenntnisse sind da, warum wird nicht gehandelt?
Bei allen Diskussionen um Mitverantwortung der Zuchtverbände (Standardgeber) haben sich große Zuchtverbände als kompetente Ansprechpartner etabliert und die Interessen vieler Züchter in ihrem Sinne einer Zucht reinrassiger Tiere in mehr oder weniger geschlossenen Populationen zu wahren gewusst. Dabei wird jedoch übersehen, dass deren Zuchtstandards in Bezug auf das Tierschutzgesetz keinerlei rechtliche Bindung haben können. Denn eine von einem Verein gegebene »Zuchtzulassung« für einen mit Defekten belasteten Hund berechtigt die züchtende Person nicht entgegen dem Qualzuchtverbot zu handeln.
Weiterhin gilt es zu beachten, dass die überwiegende Anzahl schwerer Defektzuchten außerhalb der großen Zuchtverbände stattfindet und Dachverbände wie der VDH, der ÖKV oder die SKG zwar ohnehin nur marginalen Einfluss auf die Zuchtbestimmungen ihrer Mitgliedsvereine haben, selbst keine Änderungen an den Rassestandards vornehmen können (das obliegt der FCI, der Federation Kynologique International bzw. dem Rasse-Herkunftsland), aber trotzdem glauben, Ausnahmen von und Einschränkungen der Anwendung der gesetzlichen Normen verhandeln zu können.
Zuchtverbände als Wirtschaftsunternehmen
Ist es Aufgabe der Tierärzteschaft, mit den Züchtern oder Zuchtverbänden Kompromisse auszuhandeln? Nicht nur im Jahr 1981 bescheinigte der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes der größten Deutschen Dachorganisation der Hundezucht eine marktbeherrschende Monopolstellung und stufte in diesem Zusammenhang die Hundezucht als wirtschaftliche Tätigkeit ein, sondern wurde diese Einschätzung durch ein weiteres, im Juli 2021 ergangenes Urteil des OLG Düsseldorf bestätigt.
Aus den Dachorganisationen der Hundezuchtverbände und Vereine haben sich prosperierende Wirtschaftsunternehmen entwickelt, die es über Jahrzehnte hinweg – trotz besseren Wissens – versäumt haben, die Gesundheit der Zuchttiere absolut prioritär zu bewerten. Dazu wäre es u.a. notwendig gewesen, rechtzeitig durch Einkreuzung ähnlicher Rassen die genetische Varianz zu erhöhen und damit die Ausbreitung schwerster Defekte und Dispositionen zu vermindern.
Jetzt aber ist durch diese Ignoranz fast aller Zuchtverbände die Situation entstanden, dass sich zum Teil schwerste Defekte und Dispositionen in fast allen Rassen etabliert haben und dass es Rassepopulationen gibt, in welchen es keine gesunden Hunde mehr gibt. Folgt man dem Tierschutzgesetz, dann dürfen Tiere dieser Rassen nicht mehr gezüchtet werden, in welchen Zuchtprogrammen auch immer. Es liegt also zweifelsfrei in vielen Fällen ein permanenter (geduldeter?) und durch Zuchtverbände beförderter Verstoß gegen geltende Gesetze vor.
Das von Herrn Professor Dr. jur. Thomas Cirsovius im Auftrag der Tierärztekammer Berlin Ende März 2021 erstellte Gutachten »Sind tierschutzwidrige Maßnahmen i. S. v. § 11b Abs. 1 TierSchG legal, wenn bezweckt ist, nach mehreren Zuchtgenerationen ungeschädigte, schmerz- und leidensfrei lebensfähige Nachkommen zu erzielen?« kam kurz zusammengefasst u. a. zu folgendem Ergebnis:
»Diverse in Deutschland stattfindende Tierzuchtprogramme sind unstreitig tierschutzwidrig und verstoßen gegen das Qualzuchtverbot nach § 11b Abs. 1 TierSchG […]« Das heißt, das Interesse der Züchterinnen und Züchter – egal ob aus Liebhaberei oder finanziellem Interesse — kann in der Abwägung mit dem Staatsziel Tierschutz in Deutschland keinesfalls das Interesse des Tieres an seinem Wohlergehen in einem von zuchtbedingten, damit vermeidbaren Defekten freien Leben überwiegen. Was ist zu tun?
Evaluation der Handlungsoptionen
Eine länderübergreifende Recherche und Kontaktaufnahme mit tierärztlichen Verbänden, Tierschutzorganisationen und anderen NGO‘s, z.B. im Bereich des Artenschutzes, kam zu dem Ergebnis, dass entweder nur rudimentäre oder nur für einige Defektzuchtmerkmale klare Handlungsoptionen vorgegeben sind und/oder trotz teilweise vorhandener gesetzlicher Vorschriften deren Umsetzung und der tatsächliche Vollzug eines Qualzuchtverbotes nur sehr unzureichend funktioniert.
Lösungsvorschlag
In der Konsequenz der eingeschränkten Möglichkeiten den Qualzuchten sowohl bei Hunden, als auch bei vielen anderen als Haus-, Nutz- und Heimtiere gehaltenen Tieren in der gebotenen Konsequenz entgegenzuwirken, hat sich aus der Tierärzteschaft heraus in länderübergreifender Kooperation ein Projekt entwickelt, das dieser speziellen Form der Tierquälerei ein Ende setzen will: Eine Website mit evidenzbasierten Informationen zu Defektzuchtmerkmalen. Die Website ist nach gründlicher Vorbereitung am 01.10.2021 online gestellt worden: www.qualzucht-datenbank.eu
Die Idee zu einer solchen Website entwickelte sich als Sublimat der Zusammenführung schon vorhandener Mitwirkung der jetzigen Projektleitung in einer international zusammengesetzten Arbeitsgruppe »Extreme Breeds« und den Mitgliedern des Tierschutzausschusses der Tierärztekammer Berlin. Sehr schnell fand sich eine kleine, sehr effektiv arbeitende Gruppe zusammen, die die verschiedenen Initiativen im »Qualzucht-Evidenz-Netzwerk« zusammenführte. Die Initiatorin und koordinierende Projektleiterin und Vertretungsberechtigte ist Frau Diana Plange, Fachtierärztin für Tierschutz und Tierschutzethik. Kooperationspartner dieses Projektes sind die Tierärztekammer Berlin, die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT), die Tierschutz-Ombudsstelle Wien (TOW), der Schweizer Tierschutz (STS), die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer und der Deutsche Tierschutzbund mit der Akademie für Tierschutz – und seit November 2021 auch das Hundemagazin WUFF.
Finanziert wird das Vorhaben als echtes Gemeinschaftsprojekt derzeit noch über öffentliches Crowdfunding. Zu finden ist die Website des Netzwerkes, dem sich inzwischen viele weitere tierärztliche Organisationen angeschlossen haben, unter www.qualzucht-datenbank.eu.
Evidenzbasierte Entscheidungsgrundlage
Die Webseite soll eine Sammlung von wissenschaftlichen Unterlagen zum Thema Qualzucht beinhalten, sowie die Vernetzung von Organisationen und Einrichtungen darstellen, sodass Veterinärämtern, Gerichten und Gesetz- und Verordnungsgebern in Deutschland, Österreich und der Schweiz fachlich fundierte Unterlagen gesammelt zur Verfügung stehen. Dadurch soll eine Grundlage zur Reduzierung des derzeit bestehenden Vollzugdefizits im Bereich Qualzucht geschaffen werden.
Das Netzwerk stellt Informationen aus diversen Quellen zusammen, unterstützt von Expertinnen und Experten. Auf der Webseite sollen Informationen zu Erkrankungen, zu Rassen, weiterführende Literatur, Gutachten, Gerichtsurteile, Bilder und Ansprechpartner, sowie Muster-Anordnungen zu Auflagen und Untersagungen bestimmter Zuchten zur Verfügung gestellt werden. Diese werden regelmäßig aktualisiert und vervollständigt durch aktuelle Gutachten und Gerichtsurteile, sowie weitere Tierarten, Rassen und Merkmale.
Die Webseite zeigt die einzelnen Qualzuchtmerkmale auf, bildet Fotos dazu ab, zeigt das Vorkommen in anderen Rassen und anderen Tierarten auf, erläutert die mit dem Qualzuchtmerkmal verbundenen Probleme/Syndrome und beschreibt die Symptomatik und den Krankheitswert untergliedert in physische und psychische Auswirkungen auf das Tier. Zusätzlich werden die Genetik und gegebenenfalls bekannte Gentests aufgeführt, Diagnose und weitergehende Untersuchungen, sowie notwendige und mögliche Anordnungen, die rechtliche Bewertung, relevante Rechtsprechung, wenn vorhanden Musteranordnungen und Literaturverzeichnis, Referenzen und Links angegeben. Parallel dazu hat sich der Verein Qualzucht Evidenz Netzwerk gegründet, in welchem sich u.a. die in diesem Thema engagierten Kollegen bereits organisiert haben und weiter organisieren wollen. Der Verein nimmt Mitglieder auf, sobald die beantragte Bescheinigung der Gemeinnützigkeit vorliegt. Bis dahin ist der Kontakt zum Verein über die Tierärztekammer Berlin möglich.
Inzwischen wurde ein stabiles Qualitätsmanagement für die Erstellung der Merkblätter etabliert, an welcher Genetiker, Juristen und Wissenschaftler der unterschiedlichsten Fachbereiche beteiligt sind und es wurde die Zusammenarbeit insbesondere mit der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Gießen intensiviert. Die Endkontrolle vor der Veröffentlichung eines Merkblattes soll von dem in Gründung begriffenen Tierschutz-Kompetenzzentrum unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Stephanie Krämer, erfolgen.
Nur die Zusammenarbeit und Kombination aus einem adäquaten Rechtsrahmen und weiteren gemeinsamen Bemühungen der Behörden, Tierärzteschaft, Tierschutzorganisationen und der Gesellschaft kann uns dem Ziel näherbringen. Tätig werden und Bewegung in die festgefahrene Situation bringen, müssen allerdings die Tierärztinnen und Tierärzte.
Die Autorin
Diana Plange
Die Fachtierärztin für Tierschutz und Tierschutzethik ist mit Hunden und der Zucht von Hunden und Pferden aufgewachsen. Die Pflege einer verunfallten Mischlingshündin, die sie gegen den Widerstand der Familie durchsetzte, bewirkte den Entschluss Tierärztin zu werden. Anfangs noch selbst in den Bann der Zucht- und Ausstellung geraten, hat sie sich zunehmend intensiv mit den Schattenseiten des Zucht-, Ausbildungs -und Ausstellungswesens von Hunden auseinandergesetzt.
Neben dem Schutz der Tiere war und ist ihr die Tierschutzbildung und Ausbildung der Empathie von Kindern für ihre Um- und Mitwelt ein besonderes Anliegen und engagiert sie sich bis heute ehrenamtlich in verschiedenen Tierschutzorganisationen. Als amtliche Tierärztin in einem Veterinäramt für den Tierschutzvollzug zuständig und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Tierschutz, war sie bis zum Ende des Berufslebens Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin und hatte in dieser Position auch Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen tierschutzpolitischer Vorhaben.
Aktuell entwickelt sie als Projektleiterin zusammen mit vielen Kooperationspartnern das Qualzucht Evidenz Netzwerk (QUEN) und die zugehörige Website www.quaulzucht-datenbank.eu
Literatur & Links
• Cirsovius, Th. [2021]: «Sind tierschutzwidrige Maßnahmen i. S. v. § 11b Abs. 1 TierSchG legal, wenn bezweckt ist, nach mehreren Zuchtgenerationen ungeschädigte, schmerz- und leidensfrei lebensfähige Nachkommen zu erzielen?« Rechtsgutachten v. 01.04.2021, erstellt im Auftrag der Tierärztekammer Berlin
• Cirsovius, Th. [2021]: Pönalisierung von Schaustellern, Ausstellungsveranstaltern, Zuchtrichtern, Verbandsvorständen und Tierärzten im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Qualzüchtungsverbot Ergänzungsgutachten zum Gutachten v. 01.04.2021, erstellt im Auftrag der Tierärztekammer Berlin
• https://qualzucht-datenbank.eu/category/gutachten/
• https://www.rijksoverheid.nl/documenten/rapporten/2019/03/18/fokken-met-kortsnuitige-honden
• Ethik-Kodex der Tierärztinnen und Tierärzte Deutschlands
https://www.bundestieraerztekammer.de/btk/ethik/
• Gough et al. (2018): Breed Predispositions to Disease in Dogs and Cats.
• Farrell LL, Schoenebeck JJ, Wiener P, Clements DN, Summers KM. The challenges of pedigree dog health: approaches to combating inherited disease. Canine Genet Epidemiol. 2015 Feb 11;2:3. doi: 10.1186/s40575-015-0014-9 . PMID: 26401331 ; PMCID: PMC4579364.
• FECAVA Please don‘t buy flat-faced animals
• Tierschutz Norwegen unethical Breeding
https://www.facebook.com/UnethicalBreeding/videos/924177711638464/