Tätowieren zur ­Hunde­kennzeichnung– ein alter Zopf ?

Von Dr. Gunhild Maass

Der Mikrochip als Hundekennzeichnung ist in einigen Bundes­ländern gesetzlich vorgeschrieben und ist generell auch Voraus­setzung für die Ausstellung eines EU-Heimtierpasses. Die Täto­wierung als von Tierschützern als grausam bezeichnete Methode für die Hundekennzeichnung scheint also bereits weitgehend ­obsolet zu sein, könnte man meinen. Doch weit gefehlt, wie die stellver­tretende Amtstierärztin des Bezirksamtes Steglitz in ­Berlin, Frau Dr. Gunhild Maaß, weiß.

Anlässlich der amtstierärztlichen Kontrolle einer Teckelzüchterin wurde ich Zeugin eines gerade vollzogenen Tätowierungsvorganges. Durch Zufall traf mein Besuch bei der Züchterin mit dem des Zuchtwartes des Deutschen Teckelklubs ­zusammen, der diesen Akt gerade an einem Wurf 8 Wochen alter ­Welpen vorgenommen hatte. Die Tiere quietschten und jaulten und zeigten vereinzelt Durchfallerscheinungen, die offensichtlich der Aufregung und dem Schmerz geschuldet waren.

Auf Nachfrage erklärte der Zuchtwart sein Handeln mit den Vorgaben der Zucht- und Eintragungsbestimmungen (ZEB) des Deutschen Teckelklubs. Hier sei festgelegt, dass eine Tätowierung bei der Wurfabnahme zu erfolgen habe. Die Angaben des Zuchtwartes wurden nachgeprüft und bestätigten sich. So war es in den Statuten des Deutschen Teckelklubs vorgeschriebene gängige Praxis, die Tätowierung im rechten „Behang" vorzunehmen und die Tätowierung auch auf das linke Ohr auszudehnen, wenn der Platz nicht ausreicht.

VDH duldet Tätowierung
Ich nahm daraufhin Kontakt mit dem Bundeszuchtwart des ­Deutschen Teckelklubs, Herrn Dr. Karsten ­Schoeler, auf, um die Tätowierung durch den Mikrochip auch in den Zuchtbestimmungen ersetzen zu lassen. Herr Dr. Schoeler verwies auf zwei Gutachten aus dem Jahr 1998 von Herrn Prof. Dr. Klaus Löffler von der Universität Hohenheim und Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen, in denen das Tätowieren ohne Be­täubung akzeptiert, aber zur Alternative des Chips nicht Stellung genommen wurde. Man stütze sich im Übrigen auf den VDH, der das Tätowieren neben dem Chippen wissentlich dulde. Meine Mail-Anfrage an den VDH in dieser Angelegenheit wurde leider nie beantwortet. Telefonisch gab der VDH an, man überlasse diese Sache den Zuchtverbänden.

Auf meine Entgegnung an den Bundes­zuchtwart, nicht die Frage der Betäubung, sondern die Sinnhaftigkeit des Vorgangs selbst stünde in Frage, folgte nur noch die Drohung, nicht tätowierte Welpen bekämen keine Zuchtpapiere, somit auch keine Ahnentafel und seien damit praktisch wertlos. Ob sich die Züchterin denn das gut überlegt hätte.

Zuchtwart wird Tätowieren ­untersagt
Dennoch erging eine Untersagung des Tätowierens an den hier tätigen Zuchtwart, die mit dem Verbot einer unsinnigen Doppelkennzeichnung (Mikrochip + Tätowieren) begründet wurde. Für das Ausstellen eines EU-Heimtierausweises ist der Mikrochip Voraussetzung und für Berlin gilt das Gebot der Mikrochip-Kennzeichnung laut Landesverordnung ohnehin. Damit entfällt der vernünftige Grund nach dem Tierschutzgesetz (§ 1 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 1).

Gegen die Untersagung ging der Deutsche Teckelklub stellvertretend für den Zuchtwart in Widerspruch. Hier wurde angeführt, dass die Tätowierung weniger belastend sei als das Einsetzen eines Chips (?!) und zudem benötige man zum Ablesen einer Tätowierung kein Hilfsmittel. Der Widerspruch wurde zurück­gewiesen, da ein Kanülenstich weniger be­lastend ist als der Einstich zahl­reicher Tätowiernadeln und die einmalige Anschaffung eines Lesegerätes mit ca. 120 Euro auch kein Argument sein kann.

Teckelkub klagt ohne Erfolgsaussicht!
Der Deutsche Teckelklub erhob ­Klage vor dem Berliner Verwaltungs­gericht, wo die genannten Argumente erneut vorgetragen wurden. Mir war in der Zwischenzeit das Votum der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucher­schutz (LAV), Arbeitsgruppe Tierschutz, bekannt geworden, die in der Sitzung vom 12./13.11.2008 eindeutig gegen Ohrtätowierung Stellung bezogen hatte. Nach ganzen zwei Jahren, die der Fall beim Verwaltungsgericht anhängig war, zog der Deutsche Teckelklub seine Klage zurück und änderte auch die Kennzeichnungsvorgaben, da aus einer ­kritischen Nachfrage der Berichterstatterin ersichtlich war, dass die ­Klage keinen Erfolg haben würde.

Wie sieht die Rechtslage in den ­anderen Bundesländern aus? Nicht nur in Berlin, auch in Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt gibt es laut Ländergesetz eine Pflicht zum Chippen. In diesen Ländern ist das Tätowieren wie in dem geschilder­ten Fall von vornherein abzulehnen, weil eine zweifache Kennzeichnung keinen Sinn ergibt.

EU-Heimtierpass: Chippen verpflichtend
Wenn ein Welpe mit dem EU-Heimtierpass abgegeben wird, muss er gechipt sein, sodass auch hier das Tätowieren entfällt. Nur der kleine Rest an Hunden mit den alten gelben Impfpässen verbleibt für die Täto­wierung, für diese bei dunklen Hundeohren zudem äußerst schlecht lesbare und bei keiner Reise mehr akzeptierte Form der Kennzeichnung.

Dennoch halten viele Vereine aus reinem Traditionsdenken daran fest und tätowieren weiter. Immerhin haben sich manche Zuchtverbände, wie die der englischen Terrier, auf die Alternative zwischen Tätowieren oder Mikrochip eingelassen. Zuchtbestimmungen sind nicht in Stein gemeißelt, und so wie sich (fast) alle daran gewöhnt haben, dass auch Dobermann und Rottweiler heute lange Ruten tragen, sollte auch der alte Zopf des Tätowierens endlich abgeschnitten werden.

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