Soldat von Hunden getötet – Bundesheer-Untersuchung abgeschlossen

Von Monica Sterle

Bericht zu einem „schweren und außergewöhnlichen Ereignis“ wurde der Staatsanwaltschaft übermittelt

Wiener Neustadt (APA) – Nach der tödlichen Hundeattacke auf einen 31-jährigen Soldaten am 13. November in der Wiener Neustädter Flugfeld-Kaserne hat das Bundesheer seine Untersuchungen abgeschlossen. Der Bericht zu einem „schweren und außergewöhnlichen Ereignis“ sei vergangene Woche der zuständigen Staatsanwaltschaft übermittelt worden, teilte das Verteidigungsministerium am Dienstag mit.

Es sei zu einer „schweren Konfliktsituation“ zwischen einem Hundeführer und einem Hund („Hati“, Anm.) gekommen. Warum, lasse sich „aufgrund fehlender Zeugen und der noch ausstehenden gerichtsmedizinischen Analysen nicht näher definieren“. Zur Rolle des zweiten, jüngeren Hundes („Ragna“, Anm.) könnten keine Angaben gemacht werden, heißt es in dem Bericht. Die Kommission – bestehend aus einem Leiter, einem Juristen, einem Arzt, einem Militärhundeführer und einem Veterinärmediziner – hatte die Aufgabe, „den maßgeblichen Sachverhalt des tödlichen Vorfalles darzustellen und, soweit erforderlich, Vorschläge zur Vermeidung von ähnlich gelagerten Fällen zu erstellen“. Die Frage des Verschuldens oder ein mögliches strafrechtlich relevantes Verhalten sei kein Gegenstand der Untersuchungen gewesen, betonte das Ministerium einmal mehr. „Dies obliegt ausschließlich der Staatsanwaltschaft.“

Der Untersuchungsbericht erwähnt einer Aussendung zufolge auch zwei Vorfälle in der Vergangenheit, bei dem der mutmaßliche Täterhund im Rahmen der Ausbildung „gezwickt“ habe. Bei derartigen Vorfällen bestehe nach den Bundesheer-Vorschriften keine Meldepflicht. Ein Vorfall, der zu Bissverletzungen geführt hätte, sei nicht erhoben worden. Die Kommission habe festgestellt, „dass während der gesamten Ausbildung, die auch veterinärmedizinisch überwacht wurde, der mutmaßliche Täterhund keine Auffälligkeiten gezeigt hatte“.

Der jüngere Hund sei ohne Genehmigung in der Kaserne gewesen. Sein Hundeführer habe den dafür notwendigen Antrag nicht gestellt. „Dies wurde disziplinär geahndet“, so das Ministerium.

Das Verhalten der Hunde nach dem Vorfall ist gegenüber dem Offizier vom Tag, der die Tiere gegen 0.55 Uhr in der Kaserne angetroffen hatte, laut dem Bericht „nicht aggressiv“ gewesen. Auch beim Einfangen durch einen alarmierten Hundeführer hätten sich die Hunde „friedlich und kooperativ“ verhalten. Weiters wurde angemerkt, dass die Tiere nicht aus der Kaserne gelangen hätten können. „Die Kaserne ist eingezäunt und das Kasernentor war am entsprechenden Abend ab 17.00 Uhr geschlossen. Die Amtstierärztin bescheinigte den Hunden bei Untersuchungen am 14. und 25. November keinerlei Aggressivität“, heißt es im Untersuchungsbericht.

Der Zwinger in der Flugfeld-Kaserne entspreche der Vorschrift „Das Militärhundewesen“ und dem Tierschutzgesetz. Eine Umzäunung des Zwingers sei „ebenso wenig vorgeschrieben wie ein eingezäunter Auslauf oder Alarmierungseinrichtungen. In der Kaserne bestehen trotzdem sowohl eine Umzäunung wie auch ein umzäunter Auslauf, obwohl beides weder von den gesetzlichen Vorgaben noch von den militärischen Vorschriften erforderlich wäre“.

Als konkrete Empfehlungen schlägt die Kommission laut Ministerium eine Regelung für das Einbringen von Hunden, die für die Ausbildung vorgesehen sind, einen Alarmplan für Hundeführer außerhalb der Normdienstzeit sowie eine Verbesserung der Arbeitssituation der Hundeführer (Aufenthaltsmöglichkeit mit Sanitärbereich und Lagerungsmöglichkeit für Ausrüstung im Bereich der Zwingeranlage) vor. Zudem sollte es die Möglichkeit geben, die Zwingeranlage zu versperren. Eine Schulung für Bedienstete über das Verhalten gegenüber freilaufenden Hunden in Kasernen, in denen Militärhunde gehalten werden, wurde ebenfalls empfohlen.

 

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