Seuchengefahr durch Importwelpen?

Von Andrea Specht

Mein Name ist Daniela Pomp. Ich bin neunzehn Jahre alt und habe zwei Hunde: Aramis, eine zwanzig Monate alte Deutsche Dogge, und Akela, eine Alaska Malamute Mischlingshündin, die im März dieses Jahres drei Jahre alt wurde." Was wie ein harmloser Brief an die WUFF-Redaktion beginnt, liest sich schon nach wenigen Zeilen wie ein packender Kriminalroman.

Günstige Gelegenheit
Daniela Pomp wollte einen zweiten Hund. Sie war damals siebzehneinhalb Jahre alt und bereits stolze Besitzerin von Malamutemischlingsdame Akela. Eine Dogge mußte es sein, und weil der Anschaffungspreis von fast 20.000 Schilling bei einem inländischen Züchter für die Wiener Billeteurin nicht finanzierbar war, versuchte sie es erst im Wiener Tierschutzheim und schließlich über Zeitungsinserate. In einem "Hundesalon" im 11. Bezirk (Name d. Red. bekannt) wurde die junge Wienerin fündig. "Man teilte mir mit, dass die Hunde von österreichischen Züchtern stammten und deshalb günstiger wären, weil etwaige optische Mängel wie Färbung oder Größe nicht dem Zuchtziel entsprächen. Mich störte das nicht, und ich bestellte einen gelben unkupierten Rüden."
Der gesuchte Hund war schnell gefunden und ein Abholungstermin vereinbart. Einige Tage später wurde Frau Pomp jedoch gebeten, den Welpen bereits einige Tage früher abzuholen, weil er zu groß wäre und die kleineren Welpen "zerdrücken" würde. Sie erinnert sich: "Am 30.9.1999 gegen 22 Uhr abends fuhr ich in den Hundesalon, um meine acht Wochen alte Dogge abzuholen. Ich war sehr aufgeregt und bat einen guten Freund mitzukommen. Als wir dort waren, warteten wir auf den Tierarzt Dr. S. (Anm.d.Red.: WUFF berichtete schon mehrmals über diesen Tierarzt), der den Hund dann impfte. Der Welpe wirkte sehr müde. Die Verkäuferin beruhigte mich mit den Worten, er wäre nur erschöpft nach der mehrstündigen Autofahrt und hätte zu viel gefressen. Erst nachdem ich den Kaufvertrag unterschrieben und 9800 Schilling bezahlt hatte, teilte mir die Händlerin mit, dass der Hund doch nicht aus Österreich, sondern aus Tschechien stammte und keine Papiere vorhanden wären.

Kampf um das Leben des Welpen
Zu Hause fiel mir dann auf, dass der Hund selten spielte und auch nichts fressen wollte. Drei Tage später ging ich besorgt zu meinem Tierarzt, Dr. Frederic Fürschuss, der bereits am nächsten Tag nach einer Kotprobe die gefährliche Hundeseuche Parvovirose diagnostizierte." Ab diesem Zeitpunkt kämpften Besitzerin und Tierarzt verzweifelt um das Leben des völlig geschwächten Tieres. Zwei Wochen lang hing der Welpe rund um die Uhr an der Infusionsflasche, zwischendurch erbrach er. Er fraß kein einziges Mal und magerte schrecklich ab. Nach Angaben des Tierarztes war der Welpe keine sechs Wochen alt.
Doggenbaby Aramis überlebte wie durch ein Wunder. Daniela Pomp: "Aramis erholte sich sehr langsam, begann wieder zu fressen. Doch er hatte noch sechs Monate Durchfall und machte sogar, während er schlief, ins Bett. Danach sprang er aus Angst vor Bestrafung auf und urinierte. Ich musste alle drei Stunden mit ihm Gassi gehen, Tag und Nacht. Er durfte nur ganz bestimmtes Futter fressen, und schon das kleinste Leckerli verursachte flüssigen Durchfall und enormen Gewichtsverlust. Es dauerte ungefähr ein Jahr, bis Aramis normal leben konnte. Er ist sehr kleinwüchsig geblieben."

Typisch für Importhunde
Und Aramis blieb auch ein Dauerpatient von Dr. Frederic Fürschuss, für den dieser Fall ein typisches Importhundeschicksal ist. "Als der Welpe mir am 4.10.1999 vorgestellt wurde, zeigte er die bekannten Parvosymptome wie Erbrechen und blutigen Kot. Durch eine sehr kostspielige Intensivbehandlung konnte ich den Welpen noch retten. Als Dr. S. ihn bei der Händlerin geimpft hatte, war er bereits krank gewesen. Der Tierarzt hatte ihn nicht gründlich untersucht. Gemeinsam mit Frau Pomp kontaktierte ich damals die Händlerin und erfuhr, dass sie zur selben Zeit, als sie den Doggenwelpen an Frau Pomp abgab, einen Wurf Cockerspaniel im Geschäft hatte, der ebenfalls an der hochansteckenden Parvovirose erkrankt war. Nachdem die Tierhändlerin einer Behandlung des Doggenwelpen zugestimmt hatte, schickte ich ihr die Honorarnote samt Begleitbrief, indem ich sie auf ihre unseriöse Handlungsweise hinwies und sie darauf aufmerksam machte, dass die ersten Krankheitssymptome bereits unmittelbar nach dem Kauf aufgetreten waren. Sogar der erste Besuch von Frau Pomp lag innerhalb der gesetzlichen Vermutungsfrist. Die Händlerin wäre also zum Ersatz der Behandlungskosten verpflichtet gewesen."

Händlerin kaltschnäuzig
Die Händlerin bezahlte jedoch keinen Groschen. Sie teilte mit, dass die an Parvo erkrankten Cocker bereits nach zwei Tagen wieder gesund gewesen wären und Frau Pomp die Behandlung überdies bei Dr. S. durchführen hätte lassen müssen. Dr. Fürschuss zeigt die Behauptung, die Behandlung einer der schwersten Hundeseuchen würde nur ein oder zwei Tage erfordern, völlige Ahnungslosigkeit. "Ich meldete den Vorfall umgehend der Tierärztekammer. Ich habe leider immer wieder Fälle von kranken Importhunden aus Zoohandlungen. Es sind im Grunde immer dieselben. Aus diesem Grund rate ich jedem strikt ab, einen Welpen aus einer Tierhandlung zu beziehen."

Kommt ungestraft weg
Auch mit Hilfe eines Anwalts erreichte Frau Pomp keinen Schadenersatz, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen gegeben waren. Der Jurist riet von einer Klage ab, als er erfuhr, dass die Händlerin Konkurs anmelden wollte. Daniela Pomp: "Es ärgert mich noch heute, dass Leute wie Frau H. (Name der Red. bekannt) so einfach ungestraft davon kommen."
Aramis hat trotzdem Glück gehabt. Seine Familie liebt ihn heiß. Dass er nie ein ganz gesunder Hund werden, sondern Dauergast beim Tierarzt bleiben wird, tut dem keinen Abbruch. Gerade jetzt hat er wieder eine kostspielige Operation in einer Tierklinik hinter sich, weil er an beidseitiger OCD (Osteochondrosis dissecans), einer Degenerationserkrankung der Schultergelenke, leidet, verursacht durch die schwere Erkrankung in seiner Kindheit. Frauchen Daniela Pomp: "Ich hoffe, dass unsere Geschichte dazu beiträgt, künftiges Tierleid zu verhindern."

Häufchen Elend im Schaufenster
Traurige Erfahrungen mit einer Zoohandlung und demselben Tierarzt Dr. S. machte auch Frau Renate Placek aus Wien 15. Aus Mitleid kaufte sie einen Spitz-Chihuahuamischling aus der Zoohandlung (Name d. Red. bekannt) im 7. Bezirk. "Ich suchte einen kleinwüchsigen Hund und als ich die winzige Hündin wie ein Häufchen Elend zwischen mehreren Beaglewelpen sitzen sah, konnte ich einfach nicht anders. Es erschien mir sonderbar, dass der Hund erst 1500 Schilling kosten sollte und bei meiner zweiten Anfrage plötzlich 1800 Schilling. Ich kaufte den Welpen trotzdem und erhielt einen Impfpass mit einer Eintragung eines Dr. S., der die Zoohandlungshunde angeblich betreute. Die Händlerin erzählte mir, der Welpe sei zehn Wochen alt, und die vielen Flöhe wären normal für einen jungen Hund. Zu Hause begann die Hündin plötzlich lange Würmer wie Spaghetti zu erbrechen. Auch im Kot wimmelte es nur so von Würmern. Die Hündin war zu diesem Zeitpunkt nicht größer als ein Meerschweinchen.

Verhaltensstörungen blieben
Frau Placek suchte einen Tierarzt auf, der massiven Parasitenbefall diagnostizierte. Er bezweifelte die Altersangabe und schätzte seinerseits den Hund auf höchstens fünf Wochen. Weil der Tierarzt auch die Eintragung im Gesundheitspass bezweifelte, wurde die Impfung nach der Gesundung des Welpen wiederholt.
Heute ist Susi, die sich zu einem Dackelmischling auswuchs, äußerlich ein gesunder Hund. Geblieben sind aber jene schweren Verhaltensstörungen, die sie bereits als Baby zeigte. „Susi legte eine unglaubliche Zerstörungswut an den Tag, die wir mit viel Liebe und Geduld langsam unter Kontrolle brachten, die sie aber nie ganz abgelegt hat. Wogegen wir jedoch machtlos sind, ist ihr Misstrauen und ihre Aggression Fremden gegenüber. Beim Gassigehen entwickelt sie sich zu einer wahren Bestie. Sie knurrt einfach jeden an, Kinder, Radfahrer, Skater, Läufer, Briefträger, Spaziergeher. Ich kann an schönen Sommertagen nicht einmal mit ihr in den Park gehen, weil bei vielen Menschen jeder Gassigang zum Spießrutenlauf wird." Nur zu Hause, wo Susi sich sicher fühlt, ist sie ein liebevoller und anhänglicher Schmusehund.

Zu früh der Mutter entrissen
Frau Placek ist sich sicher, dass die Ursache der Verhaltensauffälligkeit in der Welpenzeit von Susi liegt, denn die Mischlingshündin wurde vermutlich, wie viele Zoohandlungshunde, viel zu früh von ihrer Mutter weggerissen. Auch für den Tierpsychologen Prof. Dr. Hermann Bubna-Littitz von der vet.med. Universität Wien ist das Verhalten der Mischlingshündin wahrscheinlich darauf zurückzuführen. "Das zu frühe Absetzen eines Welpen von der Mutter und damit verbundener Proteinmangel führt vielfach zu einer allgemeinen gesteigerten Erregbarkeit, die nur sehr mühsam mittels Therapie zu behandeln ist."
Weil Frau Placek, die als Kanzleibedienstete im Wiener Rathaus arbeitet, von den Zuständen in der Tierhandlung entsetzt war – "Die Welpen wurden auf hartem Boden in kleinen verfliesten Abteilen gehalten" – erstattete sie Meldung beim zuständigen Veterinäramt.
Doch für Welpen in Zoohandlungen gelten die Vorschriften der Gewerbeordnung, und diese gestatten die Unterbringung in solchen Behältnissen, wenn nur die äußerst gering bemessenen Mindestplatzerfordernisse eingehalten werden. Die Zoohandlung hat sich also, obwohl von artgerechter Haltung nicht die Rede sein kann, keines gesetzlichen Vergehens schuldig gemacht.
Wie ihr Leidensgenosse Aramis hat auch Mischlingshündin Susi Glück, weil ihr Geduld und Einfühlungsvermögen entgegengebracht wird. Frauerl Renate Placek: „Hätte Susi ein Zuhause bei einer weniger verständnisvollen Familie, wäre sie aufgrund ihres Verhaltens wahrscheinlich in einem Tierheim gelandet.“

Lesen Sie im nächsten WUFF über weitere Fälle zum Thema Welpenhandel.



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Mensch-Tier- Forum gegen Hundeleid

Seit dem Sommer des Vorjahres beschäftigt sich das Mensch-Tier Forum als unabhängige Plattform anerkannter Experten mit verschiedensten Themen des Tierschutzes. Initiatorin Andrea Specht ist es auch diesmal gelungen, zur Problematik des Hundeimportes versierte Fachleute und Institutionen an einen Tisch zu versammeln. Mit dabei die Bundekammer der Tierärzte, vertreten durch Vize Dr. Coreth, der Wiener Tierarzt Martin Gasperl, der Österreichische Kynologenverband, vertreten durch Präs. Dr. Michael Krainer, die Wiener Zollfahndung, vertreten durch Leiter Chef. Insp. Rudolf Tomek, von Seiten des Konsumentenschutzes Hannelore Voit, Tierpsychologe Prof. Dr. Hermann Bubna-Littitz von der Vet.Med. Univ. Wien, Krone-Tierressortleiterin Maggie Entenfellner, Krone Redakteur Markus Hofer und Gerald Pötz vom Hundemagazin WUFF. Gemeinsam wurde ein Informationsfolder erarbeitet, der helfen soll, beim Hundekauf keine Fehler zu begehen. Der Folder "Ich möchte einen Hund" wird bei Tierärzten, auf Hundemessen und in Geschäften aufliegen und neben ausreichender Aufklärung auch Telefon-Hotlines anbieten, wo sich Hundebegeisterte von Experten beraten lassen können.



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Schwarze Schafe

Wer diese Serie über den Handel mit Importwelpen aufmerksam verfolgt, wird feststellen, dass WUFF Pauschalverurteilungen ablehnt. Worum es uns geht ist, die schwarzen Schafe unter Tierhändlern und Ostzüchtern ans mediale Tageslicht zu bringen. Selbstverständlich gibt es auch im benachbarten Ausland viele engagierte und seriöse Züchter, wie es auch im Inland Tiervermehrer gibt. Und ebenso lehnt die überwiegende Mehrheit der Zoofachhändler solche Praktiken, wie in WUFF aufgedeckt, entschieden ab. Umso wichtiger ist daher das Aufzeigen von Missständen, um Mensch und Tier Enttäuschungen und Leid zu ersparen.



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Garantie beim Hundekauf?
von Hannelore Voit, Expertin für Konsumentenschutz (AKNÖ)

Insbesondere wenn Probleme beim Tierkauf auftreten, stossen Konsumentenschützer oft an die Grenze dessen, was man rechtlich fordern könnte und dessen, was Lebewesen zumutbar ist. Grund dafür ist die Rechtslage, die im wesentlich keinen Unterschied (z.B. im Gewährleistungsrecht) vorsieht, ob eine erstandene Ware eine lebendige oder eine materielle ist. Ebenso wird auch in den diversen anwendbaren Gesetzen keine emotionale Bindung zum erstandenen "Objekt" Berücksichtigung finden. Geregelt werden diesbezüglich nur Ansprüche, die finanziell abgegolten werden können.
Man spricht auch bei Käufern von Tieren als „Konsumenten“, obwohl dieser Begriff speziell hinsichtlich eines Erwerbes eines Tieres nicht zutreffend sein kann, da es sich ja nicht um einen Konsum einer Ware im herkömmlichen Sinne handeln soll und darf. Dennoch ist die Grundlage zur Forderung von rechtlichen Ansprüchen gegenüber einem Verkäufer eines nicht gesunden Tieres u.a. im Österreichischen Konsumentenschutzgesetz verankert, das die Rechte zwischen Konsument und Händler einer „Ware“ regelt. Im Wesentlichen findet das Gewährleistungsrecht bei Mängelansprüchen hier Anwendung.

Welche Ansprüche hat ein Käufer einer mangelhaften "Ware"?
Gewährleistung besteht nur für Mängel, die bei Vertragsabschluss nicht offenkundig waren. Erkennt man also, dass ein Tier z.B.verwahrlost oder offensichtlich krank ist, so sollte man dieses Tier nicht aus Mitleid kaufen, sondern die entsprechenden Behörden benachrichtigen (Verdacht auf Tierquälerei, etc.)
1) Frist beachten: um Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen zu können, beträgt die Frist zurzeit noch 6 Monate (ab 2002 gilt die neue Gewährleistungsregelung und die Frist beträgt 2 Jahre).
2) Preisminderung: diesen Anspruch kann man bei unwesentlichen, unbehebbaren Mängeln geltendmachen
3) Verbesserung: kann man bei behebbaren, und wesentlichen Mängeln verlangen
4) Wandlung des Vertrages: bei unbehebbaren, wesentlichen Mängeln.

Generell kann man auch die daraus folgenden Tierarztkosten als Schadenersatzforderung vom Händler zurückverlangen.
Insbesondere bei Punkten 3 und 4 besteht eine besondere Problematik bei der Rechtsdurchsetzung, da in der Realität für den Käufer oft schwer beweisbar ist, dass ein Mangel (bzw. eine Krankheit) schon bei der Übergabe (Kauf) vorhanden war. Oft wurde den Konsumenten dann vorgeworfen, sie hätten den Zustand des Tieres selbst verursacht, so z.B. durch Fehler bei der Ernährung oder bei der Betreuung und Pflege des Tieres. Ab dem Jahr 2002 tritt die Neuregelung des Gewährleistungsrechtes in Kraft, in der eine Beweislastumkehr festgelegt ist, die eine wesentliche Verbesserung für den Konsumenten darstellt. Die Wandlung des Vertrages ist am problematischten. Meist hat der Tierbesitzer bereits eine emotionale Bindung zum Tier aufgebaut und schon einige Wege zu Tierärzten hinter sich, sodass eine Trennung vom kranken Tier besonders schwer fällt und der Konsument dann sogar auf den rechtlichen Anspruch (Geld zurück) verzichtet.
Um gar nicht in die relativ unzufriedene rechtliche Situation zu kommen, ist der Kauf eines Tieres im Vorhinein genauestens zu überlegen. Vor allem: Bei wem kann ich ein Tier kaufen? Wie kann ich mich absichern, ein gesundes Tier erhalten zu können? In diesem Zusammenhang kann man nur festhalten: Der Schutz des Tieres ist auch der Schutz des Käufers!!!
Je länger ein Jungtier bei seiner Mutter bleiben konnte, umso physisch und psychisch gesünder ist es. Weder auf Park- oder Rastplätzen noch in Tierhandlungen werden die Mindestanforderungen für eine bedarfsgerechte Haltung der Jungtiere gewährleistet. Sollte der Verkäufer eines Tieres unbekannt oder nicht mehr auffindbar sein, so kann man auch keine rechtlichen Ansprüche geltend machen.
Der beste Schutz des Konsumenten beim Tierkauf besteht durch überlegtes und bedachtes Auswählen des Vertragspartners. Nachvollziehbare und verständliche Papiere und Impfpässe sollten für den Kauf eines Tieres ebenso eine Grundvoraussetzung sein.

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