Schweiz: Gassigehen nur mit Genehmigung­

Von dogodu-Redaktion

Die Schweiz verschärft Bestimmungen für Hundehalter und ­Hundesitter. Demnach soll man, je nach Kanton, mit maximal zwei oder drei Hunden zugleich Gassi gehen dürfen.

Ein Spaziergang mit mehreren Hunden kann in der Schweiz ein gefährliches Unterfangen sein. Im Kanton Genf benötigen sogenannte Hundesitter deshalb eine Bewilligung, im Kanton Bern dürfen höchstens drei Hunde gleichzeitig ausgeführt werden. Auch andere Kantone wollen ihre Gesetze verschärfen.

„Hunde sind im Rudel viel gefährlicher als ein einzelner Hund alleine", sagte der Neuenburger Kantonstierarzt Pierre-Francois Gobat. Die Hunde würden sich gegenseitig ­anstacheln und wenn ein Tier eine Person ­bedrohe, bestehe die Gefahr, dass die anderen folgten. Im Kanton Neuenburg soll deshalb künftig jeder eine Bewilligung benötigen, der mit mehr als zwei Hunden, die ihm nicht gehören, spazieren geht. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor.

Derzeit gibt es in der Schweiz erst vereinzelt Bestimmungen, wie viele Hunde maximal gleichzeitig ausgeführt werden dürfen. „Solche Vorschriften sind noch nicht sehr verbreitet, sie sind aber im Kommen", sagt Andreas Rüttimann, Jurist bei der Stiftung für das Tier im Recht (TIR). Als Beispiel nennt er Appenzell-Ausserrhoden: Dort ist momentan ein Gesetzesentwurf in der Begutachtung, der das Ausführen von mehr als drei Hunden verbieten würde. Appenzell-Ausserrhoden folgt damit dem Beispiel des Kantons Bern. Dort dürfen seit Anfang des Jahres höchstens drei Hunde gleichzeitig spazieren geführt werden. Diese Vorschrift gilt grundsätzlich auch für Hundesitter, die einen Spazierdienst anbieten. Eine Ausnahme ist nur für Personen vorgesehen, die spezifische Ausbildungen – etwa als gewerbliche Hundehalter oder Züchter – vorweisen können.

Der erste Kanton, der bezüglich Hunde­sitter ein Gesetz erlassen hat, war Genf. Seit knapp zwei Jahren benötigt jeder eine Bewilligung, der mit mehr als drei Hunden, die ihm nicht gehören, spazieren gehen will. Wer eine solche Bewilligung ­erhalten will, muss unter anderem gute Hunde­kenntnisse und ein amtliches Leumunds­zeugnis vorweisen. Zudem darf ein Hundesitter auch mit Bewilligung nie mehr als fünf Hunde gleichzeitig ausführen, selbst wenn darunter eigene Tiere sind.

Einen ähnlichen Weg beschreitet nun der Kanton Neuenburg. Dort soll künftig eine Bewilligung notwendig sein, sobald jemand mit mehr als zwei Hunden, die ihm nicht gehören, Gassi geht. Derzeit könne man die Hundesitter zwar noch an einer Hand abzählen. Aber man wolle Maßnahmen ergreifen, bevor es Probleme gebe, sagt Kantonstierarzt Gobat. „Wir wollten insbesondere vermeiden, dass sich eine Person ohne jegliche Kompetenz in diese Tätigkeit stürzt, weil sie denkt, sie könne damit leicht Geld verdienen."

Die meisten Deutschschweizer Kantone, unter ihnen etwa auch Zürich, verlangen derzeit keine spezifische Bewilligung für Hundesitter. Auch Vorschriften, wie viele Hunde gleichzeitig ausgeführt werden, sind rar. Für Personen, die Hunde-Spazierdienste anbieten, dürfte sich dennoch bald etwas ändern: Der Bund will die Ausbildungspflicht gewerbsmäßiger Hundesitter verschärfen. Ein Verordnungsentwurf sieht vor, dass Hundesitter, die mehr als fünf Tiere betreuen, künftig eine fachspezifische Ausbildung machen müssen.

Das könnte Sie auch interessieren: