Schwechater Rasselisten

Von Dr. Hans Mosser

Seit 2. Oktober 2000 gilt in Schwechat, eine Stadt, die österreichweit durch den Flughafen Wien bekannt ist, ein Zusatz zur Hundeverordnung, nach der für bestimmte Rassen (s. Kasten) im gesamten Stadtgebiet, auch auf Hundeauslaufplätzen, sowohl Maulkorb- wie auch Leinenzwang vorgeschrieben sind.
Die Auswüchse solcher „Rasselisten“ in deutschen Bundesländern noch vor Augen, und mit dem Wissen, daß eine solche Rasseliste auch in Österreich bereits 1998 vom Verfassungsgerichtshof für rechtswidrig erklärt wurde, suchte ich sofort ein Gespräch mit dem Schwechater Bürgermeister Mag. Reinhard Gogola, um ihm die Unsachlichkeit einer solchen Rasseliste zu erklären und ihn um die Aussetzung derselben zu bitten. Er möge doch warten, bis der am 20.9.2000 mit den Stimmen der ÖVP, FPÖ und der Grünen im Parlament beschlossene Antrag an die Regierung, diesbezügliche Verordnungen auszuarbeiten, zu einer gemeinsamen österreichweiten Linie führe. Auch wenn die SPÖ diesen Antrag nicht unterstütze, so tritt sie aber ebenfalls nicht für Rasseverbote ein.
Man scheint im Schwechater Rathaus offenbar den erklärten Willen der Volksvertreter im Parlament zu mißachten, wenn man nur drei Wochen nach dieser Parlamentsentscheidung eine eigene Verordnung erläßt, die völlig ungereimte und nicht begründbare Rasselisten unter Maulkorb- und Leinenzwang stellt. Rasselisten, wie sie von jedem Wissenschafter und Experten mangels Nutzen und sachlicher Richtigkeit abgelehnt werden.
Aber warum diese Eile des Gymnasiallehrers Bgm. Gogola? Gab es etwa in letzter Zeit so viele Beißunfälle in Schwechat? Was war der Grund für diese Schwechater Rasseliste?

Emotion statt Sachlichkeit
Aufgrund des vollen Terminplans des Bürgermeisters kam erst am 13. November ein Gespräch mit ihm zustande. Außer mir nahm auch Gerald Pötz, Mitbegründer und Redakteur von WUFF, daran teil. Als wir zu erklären begannen, daß österreichische und deutsche Gutachten beweisen würden, daß Gefährlichkeit ein Individualmerkmal, jedoch nicht rassespezifisch sein könne (Stur und Feddersen-Petersen), und in diesen Unterlagen auch sehr verständliche Gründe dafür angeben werden, meinte der Bürgermeister bereits nach den ersten paar Sätzen, daß ihn wissenschaftliche Gutachten überhaupt nicht interessierten, denn in der Gemeindepolitik gehe es nur um Emotionen. Auch seine Bürger, also alle Schwechater, würden so denken, sie würden das ja auch alles nicht verstehen.
Es ginge ihm nur darum, zu verhindern, daß sich ein „altes Mutterl auf der Straße vor einem entgegenkommenden Rottweiler fürchtet“. Auf Gerald Pötz´ Frage, ob sich das Mutterl vor einem Dobermann, der nicht in der Rasseliste aufgezählt ist, etwa nicht fürchten würde, blieb Gogola die Antwort schuldig.

Warum die Eile in Schwechat?
Aber warum auch diese Eile, zumal es in Schwechat schon seit längster Zeit keinen Hundeunfall – insbesondere keinen mit diesen „Listenhunden“ – gegeben hat? Bgm. Gogola: „Ihre Argumente gegen meine Verordnung interessieren mich überhaupt nicht. Nach den Vorfällen in Deutschland haben alle vier Parteien beschlossen, die Hundeverordnung durch diese Liste § 4a zu ergänzen. Ich lass’ mir doch, wenn einmal etwas passiert, nicht auf den Kopf sch….. und mir dann vorwerfen, ich hätte nichts getan.“ Daß seine Tat aber jeder seriösen Grundlage entbehre, interessierte Gogola schon nicht mehr, denn es ging ja offensichtlich nur darum, sagen zu können, er hätte etwas getan …

Das interessiert die Schwechater nicht?
Auf die Frage, auf welcher Grundlage die genannten Rassen ausgewählt wurden und andere wieder nicht, sagte Gogola: „Das haben Beamte meines Hauses getan.“ Ich wies den Bürgermeister darauf hin, daß dieselbe Rasseliste 1993 in der steiermärkischen Gefahrenhundeverordnung aufgezählt worden war, die dann 1998 durch den österr. VfGH gekippt wurde. Als ich zur Dokumentation dieser Aussage einen Brief der steiermärkischen Landesregierung zitieren wollte (siehe Kasten), meinte der Bürgermeister: „Das interessiert mich nicht und schon gar nicht die Schwechater Bürger.“ Die Schwechater Wähler werden es ihm danken, daß ihr Stadtoberer so genau weiß, was sie interessiert und was nicht.

Der Grund allen Übels
Am Ende des relativ eisigen Gespräches, infolge dessen es auch keinen Fototermin mit WUFF-Hund Toni gab, kam dann der Grund allen Übels heraus: Der Bürgermeister scheint Hunde nicht zu mögen. Auf Mossers Frage nach seiner Einstellung zu Hunden, antwortete das Schwechater Stadtoberhaupt: „Hunde haben doch in der Stadt überhaupt nichts verloren! Die Leute haben alle schon so einen hohen Lebensstandard, sind schon so verwöhnt, daß sie nicht mehr wissen, was sie noch alles wollen und da nehmen sie sich Haustiere in die Wohnung. Hunde haben in der Stadt doch nichts zu suchen.“
Auf mein Gegenargument, daß es Studien gebe, und zwar nicht von Hundehaltern, sondern von Psychologen, die den positiven Einfluß der Hundehaltung auf die Entwicklung des Sozialverhaltens von Kindern in der Stadt belegen (Prof. Bergler, Inst. f. Psychologie, Univ. Bonn), replizierte Gogola wieder, daß ihn das überhaupt nicht interessiere. Es gehe um Emotionen und nicht um Belege oder Wissenschaft.
Der Bürgermeister schien sich auch in weiterer Folge für absolut nichts in diesem Zusammenhang zu interessieren, denn auch auf die Frage, warum die Rasse, welche alle Bundesländerstatistiken bei Beissunfällen anführe, nicht in seiner Liste vertreten sei, beantwortete er wiederum: „Mit dieser Diskussion brauchen Sie gar nicht anzufangen, mich interessiert das alles nicht …“
Hunde interessieren Schwechats Bürgermeister nicht, wissenschaftliche Gutachten schon gar nicht und Politik ist für ihn Emotion. Was wohl Schwechats haustierhaltende Bürger dazu meinen?



>>> WUFF – INFORMATION


Schwechater Rasseliste
Seit Oktober 2000 gilt in der Stadt Schwechat im GESAMTEN Stadtgebiet folgendes. Originalzitat:

§ 4a, Abs. 1: Die Hunde folgender Rassen dürfen im gesamten Stadtgebiet nur mit einem Maulkorb versehen und an der Leine geführt werden:
1. Hunde der Rassen Bullterrier, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, American Staffordshire Terrier, Mastiff, Dogo Argentino, Ridgeback, Bordeaux Dogge und Rottweiler sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier und
2. Hunde aus Kreuzungen von den in Zif. 1 genannten Rassen und Kreuzungen.



>>> WUFF – INFORMATION


Gefährlichkeit ist rasseunabhängig

Durch ein Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Irene Stur, in der die Expertin für Tierzucht und Genetik auf 45 Seiten belegt, daß die besondere Gefährlichkeit eines Hundes nur individuell rasseunabhängig beurteilbar ist, wurde die 1993 erlassene Gefahrenhundeverordnung der Steiermark im Jahre 1998 vom Verfassungsgerichtshof als gesetzwidrig aufgehoben. Auszüge aus dem Brief der stmk. Landesregierung an den ÖKV vom 5.5.1998:
„Der Verfassungsgerichtshof hat die Verordnung über gefährliche Hunde, LGBL.Nr. 70/1993, als gesetzwidrig aufgehoben.
….
Auf Grund des vorgelegten Gutachtens erscheint es daher aus ho. Sicht nicht möglich, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die eine Genehmigungspflicht für die Haltung gewisser Hunderassen vorsehen. Mit Ablauf des 30. April 1998 steht somit die Verordnung über gefährliche Hunde nicht mehr in Geltung und wird aller Voraussicht nach auch keine Ersatzverordnung ergehen.
Für die stmk. Landesregierung Hofrat Dr. W. Ressi“

Das könnte Sie auch interessieren: