Ein frei laufender Hund hat Anfang Dezember 2021 in Wien-Döbling ein Reh gebissen. Polizisten fanden das verletzte und erschöpfte Tier neben einem Bach im Bereich der Sieveringer Straße. Sie riefen den zuständigen Förster sowie die Wildtierrettung. Das Reh wurde anschließend mithilfe einer Decke in eine Transportbox gelegt und laut Polizeisprecher Markus Dittrich zur tierärztlichen Versorgung mitgenommen. Das Reh hatte laut Wildtierservice-Wien-Leiter Günther Annerl eklatante Bissverletzungen. Man habe alles versucht, um das Tier noch zu retten, aber: „Es gab keine realistische Chance, dem Reh zu helfen.“ Der Hundehalter erhielt eine Anzeige.
Gerade in diesem Gebiet komme es nicht selten vor, dass Beamte mit Tieren zu tun haben, sagte Dittrich. Damit solche Fälle nicht öfter eintreten, erinnerte die Polizei daran, dass für Hunde laut dem Wiener Tierhaltegesetz an öffentlichen Orten – und damit auch auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen – eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht gilt. Hunde müssen jederzeit beherrschbar sein.
Auch Annerl pochte darauf, Hunde in Erholungsgebieten an der Leine zu halten. „Viele überschätzen die Fähigkeiten ihrer Hunde“, sagte er. Sehen diese ein Wildtier, könne der Jagdtrieb erweckt werden und der Hund nicht mehr auf den Halter hören. „Es geht hier nicht nur um Wildtiere, sondern auch um Kinder und Haustiere“, appellierte Annerl an Hundebesitzer. In eigenen Hundeauslaufzonen können Hunde auch frei laufen gelassen werden. (Quelle: APA)