Das Qualzuchtverbot wird verschärft, strenge Regeln für Beiß- und Angriffstraining kommen, eine verpflichtende Ausbildung für die Haltung von Hunden und exotischen Tieren kommt.
Die Bundesregierung hat sich auf neue Regeln zum besseren Schutz von Heimtieren geeinigt. Das Verbot von Qualzucht kann damit endlich wirksam durchgesetzt werden, Züchterinnen und Züchter müssen strenge Auflagen erfüllen. Auch werden strengere Regeln für das Beiß- und Angriffstraining mit Hunden eingeführt.
Sachkundenachweis für alle Hunde
Für die Haltung von Hunden und exotischen Wildtieren wird ein Sachkundenachweis im Umfang von vier Stunden erforderlich. Für den Besitz von Hunden ist zusätzlich eine zweistündige Praxiseinheit vorgeschrieben. Details zur Umsetzung und für welche Tiere es ab wann gilt, stehen zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest.
Wirksame Regeln gegen Qualzucht
Zu kurze Schnauze, ständige Atemnot oder kaputte Gelenke: Qualzucht verursacht bei den betroffenen Tieren großes Leid. Genau definiert werden die Merkmale künftig von einer wissenschaftlichen Kommission mit eigener Geschäftsstelle, die auch Zuchtprogramme von Verbänden prüft und die Vollzugsorgane unterstützt. Damit können die Behörden künftig gegen Züchterinnen und Züchter vorgehen, die solche Tiere zur Zucht einsetzen. Wie auch bisher enthält der Gesetzesvorschlag ein klares Ausstellungs- und Werbeverbot von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen.
Neue Regeln im Gebrauchshundesport
Wie das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) bekanntgibt, werden nun klare, österreichweite Regeln für die Schutzhundeausbildung fixiert: „Sowohl die Tiere, als auch Halterinnen und Halter sowie Trainerinnen und Trainer müssen Prüfungen absolvieren, ansonsten ist jedes Beiß- und Angriffstraining verboten. Ausgenommen sind weiterhin Diensthunde des Bundes, also der Polizei, des Zolls und des Bundesheeres. Für alle Hunde, die als Schutzhunde ausgebildet werden, ist eine verpflichtende Wesensprüfung erforderlich, sowie ein veterinärmedizinisches Attest. Das Mindestalter der Hunde liegt bei 12 Monaten. Die Wesensprüfungen finden vor Ort bei den Vereinen statt und werden von zertifizierten Prüferinnen und Prüfern durchgeführt.“
Für Halterinnen und Halter wird ebenfalls eine Qualitätssicherung im Rahmen einer Prüfung eingeführt sowie eine Verpflichtung, einen Strafregisterauszug vorzulegen. Die Prüfung soll für die Betroffenen österreichweit leicht zugänglich sein. Auch diese Inhalte werden von Expertinnen und Experten gemeinsam mit den betroffenen Verbänden erarbeitet. Alle an der Ausbildung oder am Beiß- und Angriffstraining beteiligten Personen benötigen künftig eine Ausbildung und Zertifizierung. Die Prüferinnen und Prüfer werden von einer unabhängigen wissenschaftlichen Stelle zertifiziert.
„Mit dem vorliegenden Gesetzespaket verbessern wir die Haltung von Heim- und Haustieren. Qualzucht wird endlich wirksam verboten, in diesem Bereich wird es strenge Kontrollen geben. Eine verpflichtende Ausbildung gewährleistet, dass die Besitzer:innen von Hunden und exotischen Tieren den Umgang mit ihren Tieren erlernen. Das Angriffs- und Beißtraining wird endlich streng geregelt. Wir führen Prüfungen für die Tiere, die Halter:innen und die Trainer:innen ein. Für das Wohl unserer geliebten Haustiere ist das Gesetzespaket ein echter Fortschritt.“
Tierschutzminister Johannes Rauch
Die Novelle zum Tierschutzgesetz soll bereits in der Woche 6/2024 in Begutachtung gehen.
Gebrauchshundesport-Verbot wurde abgelehnt
Das Ziel einiger Tierschutzvereine, allen voran der Pfotenhilfe Lochen, ein Verbot von Teilen des Gebrauchshundesports zu erreichen, wurde vom Gesetzgeber nicht umgesetzt. Die Monate lange Aktion, in der ein Verbot des Beiß- und Angriffstrainings mit Hunden gefordert wurde, ging – wie absehbar – ins Leere, denn diese Form des Trainings ist und war bereits verboten. Der weltweit anerkannte Gebrauchshundesport darf weiterhin ausgeübt werden, wenngleich unter bestimmten Voraussetzungen (siehe oben), welche als positiven Nebeneffekt zu einer Verbesserung der Ausbildungsqualität führen werden.
Der Österreichische Kynologenverband (ÖKV) nimmt Stellung
Als „erste Schritte in die richtige Richtung“ bezeichnet der ÖKV die von der Bundesregierung präsentierten Punkte für die Novelle des Tierschutzgesetzes (TSchG). „Einzelne Punkte wie das Schaffen einer Qualzucht-Kommission unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten der Hundezucht- und -halteverbände sind zu begrüßen. Auch die weiterhin bestehende Anerkennung der Hundezucht als Liebhaberei ohne Gewerbeabsicht ist enorm wichtig für eine verantwortungsvolle und funktionierende Hundezucht. Entscheidend werden aber die Ausformulierung des Begutachtungstextes und die Umsetzung sein“, so ÖKV-Vorstand Philipp Ita. Stärkere Bemühungen und schärfere Vorgaben wünscht sich der ÖKV bei illegalen Importen und illegalem Handel mit Hunden (Stichwort: Kofferraumhunde) sowie nicht reglementierten Hundevermehrern. „Das muss angegangen werden, denn der illegale Handel und Import führen zu einer Vielzahl von Folgeproblemen insbesondere bei der Tiergesundheit“, stellt Ita klar.