Räuberin hetzt Hund auf Touristen: Verurteilt, aber kein Gefängnis

Von Monica Sterle

Wien (APA) – Eine 23-­jährige Frau, die im Frühjahr in der Wiener Innenstadt in räube­rischer Absicht ihren Hund auf Touristen gehetzt hatte, ist kürzlich rechtskräftig zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Absitzen muss sie ihre Strafe aber vorerst nicht. Möglich macht das eine – in Juristenkreisen nicht unumstrittene – Gesetzesbestimmung, die Suchtgift­abhängige privilegiert. Ein Passus im Suchtmittelgesetz (SMG) sieht nämlich vor, dass Straftätern ihre Strafe aufzuschieben ist, wenn sie sich bereit ­erklären, sich einer Therapie zu unterziehen, um von ihrer Drogensucht loszukommen. Voraussetzung: die verhängte Freiheitsstrafe darf drei Jahre nicht übersteigen. Außerdem muss ein Teil der Therapie von bis zu sechs Monaten unter stationären Bedingungen stattfinden. Da ein vom Wiener Straflandesgericht eingeholtes psychiatrisches Gutachten die Suchtmittel­ergebenheit der jungen Frau bestätigte, wird sie zunächst sechs Monate stationär und weitere 18 Monate ambulant behandelt. Falls die Therapie erfolgreich verläuft, bekommt die Räuberin am Ende ihre Strafe zur Gänze bedingt nachgesehen. Die 23-Jährige war ihren eigenen Angaben zufolge vollgepumpt mit LSD und Ketamin, als sie am 26. März in der Rotenturmstraße ihren Staffordshire Terrier mit einem Handzeichen auf ein schwedisches Ehepaar hetzte, das die Innenstadt besichtigte. Der Hund biss der Frau in den Bauch. „Ich hab die Versace-­Tasche der Frau gesehen und mir gedacht, dass ich die nimm‘“, hatte die Hundehalterin beim Prozess­auftakt Ende Juni gestanden. Ihren Hund als Waffe eingesetzt zu haben, stellte sie in Abrede. „Daisy“ sei „eigentlich voll brav“, aber „ein Angstbeißer, wenn sie merkt, dass ich nervös und im Stress bin“. Unmittelbar zuvor hatte die 23-Jährige versucht, mit Hilfe ihres Hundes einer 62 Jahre alten Wienerin die Handtasche zu entreißen. Ein Mitarbeiter einer Pizzeria beobachtete die Szene und kam der Frau zu Hilfe, so dass das Vorhaben der Räuberin scheiterte. Der Schöffensenat wertete diese Taten als vollendeten bzw. versuchten schweren Raub, womit ein erhöhter Strafrahmen von bis zu 15 Jahren zum Tragen kam. „Wir sind davon ausgegangen, dass der Hund als Waffe verwendet worden ist“, stellte der vorsitzende Richter Michael Tolstiuk klar.

 

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