Im vergangenen Jahr stand bei WUFF das Thema Qualzucht im Fokus. Namhafte Autorinnen und Autoren haben das Thema von verschiedenen Seiten beleuchtet. Was tun die Zuchtverbände in dieser Situation? WUFF hat dem VDH (Verband für das deutsche Hundewesen) und dem ÖKV (Österreichischer Kynologenverband) Fragen gestellt, aber vom VDH keine Antworten darauf erhalten, im Gegensatz zum ÖKV. Dafür hat der VDH eine Stellungnahme in eigenen Worten geschickt.
Welche Auswirkungen ausgeprägte Qualzuchtmerkmale für die Hunde haben, wurde in den Artikeln der Experten in den vergangenen WUFF-Ausgaben (siehe Kasten) ausführlich beleuchtet. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns daher nur auf die Zuchtverbände. In Deutschland heißt es im Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung unter anderem, dass ein Ausstellungsverbot für Hunde vorgesehen ist, die Qualzuchtmerkmale aufweisen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hofft, dass dadurch diese Hunde weniger vom Publikum wahrgenommen werden und dadurch die Nachfrage nach ihnen sinkt. Der VDH ist dazu anderer Ansicht, die er in seiner Stellungnahme begründet.
»Der VDH und auch dessen wissenschaftlicher Beirat bezweifeln diese Vermutung und haben das in ihren Stellungnahmen zum Entwurf begründet. Diese Einordnungen werden durch die aktuellen Entwicklungen bekräftigt. Denn während es seit über einem Jahr keine nennenswerten Ausstellungsaktivitäten im Bereich des VDH wegen der Coronapandemie gegeben hat, stieg die Nachfrage insbesondere nach brachycephalen Rassen deutlich, wie die Registrierungen bei TASSO belegen. So wurden dort 2020 allein 13.657 Französische Bulldoggen neu angemeldet – das ist gegenüber dem Vorjahr ein Zuwachs von ca. 16,2% (1.311 Hunde), während im selben Zeitraum in das Zuchtbuch des VDH-Mitgliedsvereins lediglich 193 Welpen eingetragen wurden, was einem Anteil von 1,4% an der geschätzten Gesamtzahl dieser Population entspricht. Dieses deutliche Missverhältnis macht auch deutlich, wie groß inzwischen der Einfluss des überwiegend illegalen Welpenhandels geworden ist«, so Udo Kopernik, der Pressesprecher des VDH.
Der VDH betont, welch hohe Priorität der Bekämpfung sogenannter Qualzuchtmerkmale beim Verband eingeräumt wird. Jedoch scheinen die bislang gemeinsamen Bemühungen von VDH und den Tierschutzverbänden bei der Bekämpfung unseriöser Praktiken in der Zucht und beim Handel mit Welpen beim Gesetzgeber nicht zum Erfolg geführt zu haben. Grundlage für einen effizienten Tierschutz bilden nach Auffassung des VDH:
• Einführung einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen. Erst diese ermöglicht, dass Tiere eindeutig identifiziert und zu Hundehändlern zurückverfolgt werden können.
• Regulierung des Internethandels mit Tieren durch klare, bei Verstoß zu ahndende Rechtsvorgaben. Unter anderem muss eine sichere Identifikation von Verkäufen auf Internetplattformen, sowie der Tiere, durch Angabe der Mikrochipnummer und des Registers gewährleistet sein. Verpflichtung der entsprechenden Internetplattformen, Inserate auf Plausibilität und Rückverfolgbarkeit zu prüfen, bevor diese online gestellt werden.
• Einführung einer Heimtierschutzverordnung mit klaren Vorgaben u.a. zu Handel, Zucht und Haltungsvoraussetzungen.
Ein Großteil dieser VDH-Forderungen ist in Österreich bereits seit Jahren Realität und dennoch ist die Qualzucht-Situation in Österreich nicht günstiger als in Deutschland. Eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde gibt es in Österreich schon seit vielen Jahren und auch der Internethandel ist klar reglementiert. So dürfen auf Internet-Plattformen und Anzeigenblättern nur registrierte Züchter und Tierschutzvereine inserieren. Dieses Gesetz greift aber nur für Plattformen in Österreich. Hundehändler haben weiterhin die Möglichkeit, bei Plattform-Betreibern, die ihren Sitz im Ausland haben, zu inserieren.
Tun wir schon unser Möglichstes …?
Die Stellungnahmen der Verbände klingen ein wenig nach dem Motto »Wir tun schon alles Mögliche, aber die kranken Hunde kommen von den Welpenhändlern und nicht von uns.« In einem gewissen Rahmen ist das auch nachvollziehbar. Dennoch kennen wir auch die Strukturen der Rassevereine. Die meisten Richter kennen die größten und aktivsten Züchter und deren Hunde, und es ist für Richter bestimmt schwer, einen Hund, der bei vergangenen Ausstellungen trotz Qualzuchtmerkmalen oft gewonnen hat, plötzlich schlecht zu bewerten oder gar zu disqualifizieren. Wir würden sagen, es »menschelt« in den Rassevereinen sehr und jeder kennt jeden. Richter werden meistens von den Vereinen ausgesucht bzw. eingeladen. In den Vereinen befinden sich in der Regel die Züchter auch im Vorstand. Richter müssen sich also zwar einerseits am Rassestandard orientieren, andererseits aber auch die einladenden Vereine »zufriedenstellen«. Das ist möglicherweise oft ein schwieriger Spagat.
Qualzuchtmerkmale im Rassestandard
Kommen wir noch einmal auf das Thema Rassestandard zurück. In diesem steht detailliert das gewünschte Erscheinungsbild der jeweiligen Rasse festgeschrieben. Sozusagen das Idealbild der entsprechenden Rasse. Hier ist auch »das Zuhause« der Qualzucht-Thematik. Einige Qualzucht-Merkmale standen und stehen teilweise so im Rassestandard – von der erwünschten Kehlhaut bis hin zum kurzen Fang. Die Verbände berufen sich immer wieder darauf, dass für die Rassestandards das jeweilige Heimatland der Rasse zuständig sei und auch nur dieses den Standard ändern könne. Dem ist auch so und in diesem Punkt sind den Verbänden scheinbar die Hände gebunden. Die Verbände haben in diesen Fällen also nur einen Einfluss auf die Richter und damit aber indirekt darauf, welche Hunde in die Zucht kommen.
Auf unsere Frage, was die Verbände zur Unterstützung der kontrollpflichtigen Veterinärbehörden bei der Umsetzung des Ausstellungsverbotes für Qualzuchten unternehmen, hat der VDH geantwortet: »Die Frage nach der Anwesenheit eines Tierarztes bei unseren Ausstellungen stellt sich so nicht, da bereits jetzt alle von uns durchgeführten Ausstellungen durch die Veterinärbehörden begleitet werden, Amtstierärzte vor Ort sind und die Hundeeinlässe überwachen.« Der ÖKV schrieb uns dazu: »Hunden mit Qualzuchtmerkmalen ist die Teilnahme an einer Ausstellung untersagt. Vor Ort wird dies durch Tierärzte und ein eigens abgestelltes Veterinärteam bereits am Eingang zur Ausstellung überprüft. Laufende Kontrollen erfolgen vor Ort. Die Richter werden im Rahmen der Richterbesprechung noch mal explizit darauf hingewiesen.«
Einkreuzungsprojekte?
Es gibt mittlerweile Züchter, die aus dieser »Zuchtmaschinerie«, wie sie es nennen, ausgestiegen sind und mit Einkreuzungsprojekten versuchen, ihre Rasse zu retten. Dass dies auch mit Erfolg stattfinden kann, zeigt das Beispiel des Continental Bulldogs, der im Laufe von vielen Jahren sogar den Weg zur anerkannten Rasse (durch den VDH) erreicht hat. Das wird aber die Ausnahme bleiben, denn Einkreuzungsprojekte sind scheinbar ein »rotes Tuch« für die Verbände. Französische Bulldoggen mit längeren Nasen oder »Retromöpse« erfreuen sich immer größer werdender Beliebtheit und man muss mitunter lange Wartezeiten in Kauf nehmen, um eine »gesunde Version« einer Qualzuchtrasse zu bekommen.
WUFF hat die Verbände gefragt, wie sie zu Einkreuzungsprojekten von Züchtern stehen. Und ob es für den Verband denkbar ist, solche Würfe »unter Beobachtung« einzutragen. Der VDH wollte diese Frage nicht beantworten, der ÖKV schrieb uns dazu: »Da die Zucht ausschließlich mit gesunden Hunden erfolgen sollte, gehen wir davon aus, dass mittels konsequenter Umsetzung unseres Projekts dies möglich sein sollte.« Mit »unseres Projekts« meint der Österreichische Kynologenverband sein Projekt Konterqual, über das man auf der Webseite www.oekv.at mehr lesen kann.
Im §44 (17) TSchG (Österr. Tierschutzgesetz) heißt es: »Bei bestehenden Tierrassen, bei denen Qualzuchtmerkmale auftreten, liegt kein Verstoß gegen § 5 Abs. 2 Z 1 vor, wenn durch eine laufende Dokumentation nachgewiesen werden kann, dass durch züchterische Maßnahmen oder Maßnahmenprogramme die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Nachkommen reduziert und in Folge beseitigt werden. Die Dokumentation ist schriftlich zu führen und auf Verlangen der Behörde oder eines Organes, das mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes beauftragt ist, zur Kontrolle vorzulegen.«
Auf unsere Frage, ob der ÖKV bei der Eintragung von Würfen die »laufende Dokumentation und die züchterischen Maßnahmen« des Züchters tatsächlich kontrolliert oder ob für ihn die einfache Einhaltung der jeweiligen Zuchtbestimmungen für die Eintragung eines Wurfes bei Qualzucht-Rassen reicht, schreibt uns Dr. Katja Wolf, Pressesprecherin des ÖKV: »Wir lehnen den Begriff »Qualzuchtrassen« ab, da laut Tierschutzgesetz ja keine Rassen gelistet sind, sondern eben Merkmale. Die Einhaltung überprüfen die betreuenden Vereine.«
Fazit
Am meisten würde wohl ein Heimtierzuchtgesetz bringen, welches der Österr. Hundehalterverband (ÖHV) schon seit vielen Jahren fordert. In dieselbe Kerbe schlägt auch der VDH mit seiner Forderung nach der Einführung einer Heimtierschutzverordnung mit klaren Vorgaben u.a. zu Handel, Zucht und Haltungsvoraussetzungen. Liegt der Ball jetzt beim Gesetzgeber? Wohl kaum, denn bis es ein solches Heimtierzuchtgesetz möglicherweise geben wird, werden noch viele Würfe fallen, viele Welpen verkauft werden – und viele Hunde ein Leben mit Atemnot oder anderen Qualzucht-Merkmalen verbringen müssen.
Artikel-Übersicht
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