Prozess um Missstände auf oö. Welpenhändler-Hof in Linz vor Abschluss

Von Monica Sterle

Zwei BH-Mitarbeiter wegen Amtsmissbrauchs angeklagt – Prozess wegen Wechsel des Senats neu aufgerollt – Urteil am Montag

Linz (APA) – Ein Prozess gegen zwei Mitarbeiter einer oberösterreichischen Bezirkshauptmannschaft ist am Montag in Linz neu aufgerollt worden. Sie sollen bei Missständen auf dem Hof eines wegen Tierquälerei und Betrugs verurteilten Welpenhändlerpaares zu lasch kontrolliert haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Amtsmissbrauch vor. Die beiden bekannten sich nicht schuldig.

2015 wurde die Hundezüchterin zu 24 Monaten unbedingter, ihr Mann zu 24 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, weil sie 740 Hunde unter widrigen Bedingungen gehalten und zumindest 262 Käufer um mehr als 170.000 Euro geschädigt hatten – etliche Tiere wurden gleich nach der Übergabe krank, einige starben sogar. Ein Jahr später fassten die beiden wegen gleichartiger Delikte erneut Haftstrafen aus.

Im Zentrum der Anklage gegen die zwei Beamten stehen aber nicht die Hunde, sondern die Pferde bzw. andere Huftiere des Paares. Nach einer Anzeige hatte die Bezirkshauptmannschaft im November 2010 am Hof der beiden eine Kontrolle durchgeführt. Dabei waren einige Punkte bezüglich Hufpflege und Einstreu beanstandet worden. Die Staatsanwaltschaft kritisiert u.a., dass erst eineinhalb Jahre später wieder an Ort und Stelle nachgesehen wurde.

Der ursprüngliche Prozess gegen die beiden Behördenmitarbeiter – einen Tierarzt und einen Juristen – hat bereits vor mehr als einem Jahr begonnen. Dann folgte eine Pause wegen einer Gutachtenerstellung und wegen eines Richterwechsels. Weil der gesamte Schöffensenat ausgetauscht wurde, musste der Prozess am Montag neu begonnen werden.

Das Welpenhändler-Paar, um dessen Hof es geht, war von Deutschland nach Österreich übersiedelt, nachdem es in Deutschland ein Tierhalteverbot ausgefasst hatte. Gerade weil man darüber informiert worden war, habe man die beiden im Auge gehabt, so der Tenor der Angeklagten, die sich nicht schuldig bekannten. Aber die Tierhaltung am Hof des Paares sei zwar am unteren Ende der Skala, jedoch noch im Bereich des Erlaubten gewesen. Rückblickend sei das Handeln der Behörde ausreichend gewesen, so ihr Fazit. Nachsatz: „Nachher ist man immer gescheiter.“

Auch wiesen sie darauf hin, dass man aufgrund der prekären Personalsituation in den Ämtern kaum engmaschiger kontrollieren könne: Der Jurist sei vom Pass- über das Verkehrswesen bis hin zum Katastrophenschutz für eine breite Palette zuständig, der Veterinär allein für alle Bauernhöfe im Bezirk, für die Kontrolle von tierischen Nahrungsmitteln oder bei Tierärzten verwendeten Arzneimitteln.
Ein Urteil soll noch am Montag gesprochen werden.

 

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