Prozess um Missstände auf oö. Welpenhändler-Hof: drei Monate Pause

Von Monica Sterle

Gutachten in Auftrag gegeben – Zwei Behördenmitarbeiter wegen Amtsmissbrauchs angeklagt – Sollen zu lasch kontrolliert haben

Linz (APA) – Im Zusammenhang mit dem Fall eines verurteilten Welpenhändlerpaares in OÖ müssen sich derzeit zwei Mitarbeiter der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vor Gericht verantworten. Sie sollen zu lasch kontrolliert haben. Nun soll ein Gutachten klären, ob die Zustände am Hof des Paares richtig eingeschätzt und ausreichend kontrolliert worden sind. Der Prozess macht somit mindestens drei Monate Pause.

2015 wurde die Hundezüchterin zu 24 Monaten unbedingt, ihr Mann zu 24 Monaten teilbedingt verurteilt, weil sie 740 Hunde unter widrigen Bedingungen gehalten und zumindest 262 Käufer um mehr als 170.000 Euro geschädigt hatten – etliche Tiere wurden gleich nach der Übergabe krank, einige starben sogar. Ein Jahr später fassten die beiden wegen gleichartiger Delikte erneut Haftstrafen aus.

Im Zentrum der Anklage gegen die zwei Beamte stehen aber nicht in erster Linie die Hunde, sondern v.a. die Pferde des Paares. Es geht um die Fragen, ob sie genug Futter, Wasser, Einstreu etc. hatten.

Nach einer Anzeige hatte sich die Bezirkshauptmannschaft im November 2010 an Ort und Stelle ein Bild gemacht und war grob zusammengefasst zu dem Schluss gekommen, dass es zwar Kritikpunkte gab, aber keine schlimmen Missstände. Man hielt es offenbar für ausreichend, einige Auflagen – etwa mehr Einstreu oder Hufpflege – zu erteilen. Die nächste Kontrolle wurde aber erst Mitte 2012 nach einer neuerlichen Anzeige durchgeführt.

Mehrere Zeugen – vom damaligen Tierschutzombudsmann bis zu einem Tierarzt, der von dem Paar einige Male gerufen worden war – schilderten am Mittwoch ähnliche Eindrücke wie sie die Behörde bei ihrem Lokalaugenschein festgehalten hatte: Es sei alles „an der unteren Grenze“ gewesen, aber insgesamt nicht so schlimm.

Dem gegenüber steht aber die Tatsache, dass in Deutschland ein Tierhalteverbot gegen das Paar verhängt worden war und es daraufhin nach Österreich übersiedelte. In dem Bescheid, der der oberösterreichischen Behörde offenbar bekannt war, werden desaströse Zustände am früheren Wohnsitz des Paares geschildert: Hundekot am Boden und sogar im Bett, von Ausscheidungen durchtränkter Boden, einige Räume ohne Licht, kein Futter, kein Wasser, dafür etliche leere Antibiotikaschachteln etc. Das Gericht stellte die Frage in den Raum, ob man in Kenntnis dessen nicht öfter hätte kontrollieren müssen. Mittlerweile besteht gegen das Paar auch in OÖ ein Tierhalteverbot, erst am Montag hat das Landesverwaltungsgericht dieses bestätigt.

Nun soll ein Gutachten klären, wie gut oder schlecht die Tiere am Hof im Mühlviertel versorgt wurden und wie schnell etwaige Missstände behoben hätten werden müssen, um Tierleid zu verhindern. Der Sachverständige wird dafür voraussichtlich drei Monate brauchen. Richterin Bettina Ganglberger-Roitinger vertagte die Verhandlung daher auf unbestimmte Zeit.

 

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