Anklage wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung
Graz (APA) – Ein 69-jähriger Jäger hat sich am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung verantworten müssen. Der Waidmann hat im April des Vorjahres zwei Hunde erschossen. Ihm zufolge haben die Vierbeiner gewildert, aber die Staatsanwaltschaft sieht die Sache anders. Vor Gericht beteuerte der Oststeirer seine Schuldlosigkeit. Am Nachmittag sollen Zeugen gehört werden.
Die Staatsanwältin sprach von einer mutwilligen Tötung des Dackelspitzes „Jamie“ und der Schäfer-Mischlingshündin „Senta“. Die Besitzer wollen über ihre Anwälte Schmerzengeld und Schadenersatz – zusammen 2.600 Euro. Doch der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Der Abschuss sei zu rechtfertigen, denn die Hunde sollen gemeinsam gewildert haben.
Der Jäger schilderte, dass er bereits in den Tagen davor mehrmals angerufen worden sei, dass die beiden Hunde – „ein kleiner Weißer und ein Schäfer-Mischling“ – gemeinsam Wildtiere treiben würden. Niemand im Jagdrevier habe die Hunde gekannt, sie waren keinem Besitzer zuordenbar. Daher sei der 69-Jährige am 9. April nach einem weiteren Anruf auf die Suche gegangen und habe sie aus dem Wagen heraus auf einem Acker entdeckt, wie sie einen Hasen jagten.
Der Angeklagte beschrieb, wie er sie im Straßengraben erschoss, da der Graben einen sicheren Kugelfang darstellte. Im Visier hatte er dabei den großen Hund. Dieser sei sofort tot gewesen, aber die Patrone habe das Tier durchschlagen und dahinter auch noch den kleinen Hund getroffen. „Der hat noch zwei Sprünge gemacht und ist dann am Straßenrand zu liegen gekommen“, meinte der Beschuldigte. Dann sei auch der Kleine tot gewesen. Den Treffer nannte er einen „Tausend-Gulden-Schuss“, denn er habe mit einer Patrone beide Hunde erlegt. Den Auftrag, „etwas zu tun“, hatte der Oststeirer von seinem Jagdvereins-Obmann. Dieser erklärte als Zeuge vor Gericht, dass er danach die Polizei informierte und die Anzeige erstattete.
Während der Verhandlung kamen Zweifel an der Schilderung des Jägers auf, weshalb sein Verteidiger ein ballistisches Gutachten forderte, das nun in Auftrag gegeben wird. Der Beschuldigte beteuerte, dass er den Abschuss als seine „waidmännische Pflicht empfunden“ habe. Die Tiere seien zwölf bis 15 Kilometer von ihren Heimathäusern entfernt gewesen. Die Jäger im Revier hätten nicht wissen können, wem sie gehörten. Hätten sie die Besitzer gekannt, hätten sie vorher das Gespräch gesucht, beteuerte der Obmann.
Vor dem Prozess haben Tierschutz-Aktivisten eine „Mahnwache“ vor Gericht abgehalten. Sie forderten ein Abschuss-Verbot für Hunde und Katzen in Österreich.