Richten Katzen oder Kaninchen Schäden an, greift die normale Privathaftpflichtversicherung. Nicht so bei Hunden: „Der tut nichts!“ Und dann beißt er doch mal zu. Wenn Hunde Menschen oder andere Tiere verletzen oder Sachschäden anrichten, kann es teuer werden. Um sich vor den finanziellen Folgen zu schützen, raten Verbraucherschützer zu einer Hundehalterhaftpflichtversicherung.
Diese ist mit einem Beitrag von rund 50 Euro im Jahr nicht teuer, lohnt im Ernstfall aber umso mehr. Dennoch gibt es beim Abschluss einiges zu beachten. Die Verbraucherschützer raten zum Blick ins Kleingedruckte. Manchmal wird die Beitragshöhe von der Hunderasse anhängig gemacht, bestimmte Hunderassen sind ganz von den Leistungen ausgeschlossen.
Weil vor allem Personenschäden immense Kosten verursachen können, sollte die Versicherungssumme bei pauschal mindestens zehn Millionen Euro liegen. Es sollten auch solche Schäden abgesichert sein, die der Hund anrichtet, wenn Dritte auf ihn aufpassen oder man einmal unwissentlich gegen eine Leinen- oder Maulkorbpflicht verstößt. Und auch ungewollte Deckakte können mitversichert werden.
Sachschäden, die der Vierbeiner in einer Mietwohnung verursacht, sollten mit bis zu 500.000 Euro, Welpen idealerweise mindestens sechs Monate mitversichert sein, bevor sie eine eigene Police benötigen. Und wer plant, mit seinem treuen Begleiter ins Ausland zu gehen, achtet am besten darauf, dass Aufenthalte im EU-Ausland für mindestens drei Jahre und Aufenthalte in alle anderen Ländern mindestens ein Jahr im Versicherungsschutz enthalten sind. (Quelle: APA)