Hitze in abgesperrten Fahrzeugen kann schnell gefährlich werden. Sind Menschen oder Tiere eingesperrt, besteht innerhalb von Minuten Lebensgefahr. Hier muss man sofort handeln. Aber wie? „Sieht man ein Kind oder ein Tier, das in einem heißen Auto zurückgelassen wurde, sollte man sich umsehen, ob der Fahrzeuglenker in der Nähe ist. Dazu kann man auch Passanten befragen und um Mithilfe bitten. Diese können z. B. auch in nahen Geschäften nachfragen, während man selbst Polizei, Feuerwehr oder den ÖAMTC verständigt“, rät ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried zu raschem, aber überlegtem Handeln. „Das Einschlagen einer Scheibe ist dann rechtlich gedeckt, wenn Leib und Leben bedroht sind und es keine andere Möglichkeit gibt zu helfen“, so Authried.
Sein Tipp: „Wenn möglich, sollte man Zeugen dazu holen. Denn grundsätzlich stellt das bewusste Beschädigen fremden Eigentums eine Sachbeschädigung dar, die gerichtlich strafbar und daher verboten ist.“ War das Einschlagen einer Scheibe aufgrund der gegebenen Notsituation aber die einzige Möglichkeit der Rettung, besteht auch kein Anspruch auf Entschädigung des Geschädigten gegenüber dem Helfer bzw. „Schädiger“. Bei Kindern ist der Maßstab weniger streng als bei Tieren. Gibt es eine aufrechte Kaskoversicherung, könnte der Schaden von dieser übernommen werden. Eine bestehende Haftpflichtversicherung deckt derartige Schäden nicht ab.
Sollte vorschnell gehandelt worden sein, weil die Aufsichtsperson etwa nur kurz in einem Geschäft neben dem Fahrzeug war, droht ein Schadenersatzanspruch des Fahrzeugeigentümers, auch ein Strafverfahren ist nicht auszuschließen. „Im Fall der Fälle gilt jedenfalls: Mitglieder erhalten beim Club kompetente und kostenlose Hilfe bei allen Rechtsfragen rund um Auto, Verkehr, Reise und Freizeit”, erzählt Authried. “Unsere ÖAMTC-Juristen unterstützen gerne telefonisch, per E-Mail oder nach Terminvereinbarung persönlich an ausgewählten Stützpunkten.“ (Quelle: OTS-ÖAMTC)