Nur jeder fünfte Hund korrekt gekennzeichnet

Von Martina Bartl

Wie eine Erhebung des TierQuarTier Wiens zeigt, ist in Wien nur jeder fünfte Hund korrekt gechippt und registriert! Das bedeutet, dass nur jedes fünfte Tier die Chance hat, bei Entlaufen umgehend zu seinem/seiner HalterIn zurückzukehren. Mit der (verpflichtenden) Kennzeichnung durch einen Mikrochip und dem (ebenfalls verpflichtenden) korrekten Eintrag in der Heimtierdatenbank des Bundes lässt sich dieses Leid ganz einfach verhindern.

In den ersten fünf Monaten 2020 kamen insgesamt 299 Hunde ins TierQuarTier Wien. Davon waren 203 gechippt, jedoch nur 104 Tiere auch in der Heimtierdatenbank registriert. Von den registrierten Hunden waren in nur 60 Fällen die korrekten Daten der TierhalterInnen hinterlegt. „Ganz konkret heißt das, dass nur jeder fünfte Hund die Chance hat, unverzüglich heim zu seiner Familie zu kommen“, macht Eva Persy, Wiener Tierschutzombudsfrau, deutlich. In ganz Österreich nehmen Tierheime täglich Hunde und Katzen auf, die entweder gar nicht gechippt sind oder nicht richtig in der amtlichen Heimtierdatenbank registriert wurden. „Wenn der Eintrag fehlt oder die Kontaktdaten nicht aktuell sind, können wir nur darauf hoffen, dass die TierhalterInnen ihr vermisstes Tier selbst bei uns ,finden‘ oder jemand anderer das Tier erkennt und uns Hinweise auf dessen Herkunft geben kann“, so Thomas Benda, Betriebsleiter im TierQuarTier Wien. „Viele Tiere können leider erst nach einigen Tagen oder gar nicht zu ihren Menschen zurückkehren.“ Selbst wenn die HalterInnen trotz fehlender oder mangelhafter Registrierung aufgefunden werden, erleben die Tiere in der Zwischenzeit, die sie in der ungewohnten Umgebung ohne ihre Bezugsperson verbringen müssen, großen Stress. Stress, der durch die korrekte Kennzeichnung und Registrierung vermeidbar wäre.

Gesetzliche Vorgaben
Die Gesetzeslage ist eindeutig: Wer einen Hund oder eine Katze, die zur Zucht verwendet wird, hält, muss das Tier mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen und in der Heimtierdatenbank des Bundes melden. Kommen TierhalterInnen dieser Pflicht nicht nach, kann dies mit Strafen in Höhe von bis zu 3.750 Euro geahndet werden. Doch oftmals wissen die BürgerInnen nichts von der Vorgabe oder es gibt Missverständnisse in Bezug auf die „richtige“ Meldung. „So glauben manche Menschen irrtümlicherweise, dass mit der Anmeldung des Hundes für die Hundeabgabe auch die Meldung in der Heimtierdatenbank erledigt ist“, weiß Tierschutzombudsfrau Eva Persy. Private Datenbanken wie z. B. Petcard, Animaldata oder Tasso bieten ebenfalls die Registrierung von Heimtieren an. „Hier müssen Sie bitte unbedingt darauf achten, ob die Daten automatisch auch in die amtliche Heimtierdatenbank übertragen werden“, warnt Persy. Ist dies nicht der Fall, dann liegt es in der Verantwortung der TierhalterInnen, sich selbst um den verpflichtenden Eintrag zu kümmern.

Das können Sie tun:

  • Lassen Sie Hunde und Katzen chippen und registrieren!
  • Kontrollieren Sie ganz einfach durch Eingabe der Chipnummer in das Suchfeld, ob Ihr Tier tatsächlich in der amtlichen Heimtierdatenbank des Bundes registriert ist!
  • Halten Sie Ihre hinterlegten Kontaktdaten stets aktuell!
  • Weisen Sie andere TierhalterInnen auf die Notwendigkeit des Chippens und der korrekten Registrierung in der amtlichen Heimtierdatenbank des Bundes hin!

In der Kampagne „Check meinen Chip“ macht die Österreichische Tierärztekammer auf die Wichtigkeit von Chip und korrekter Registrierung aufmerksam. (Quelle: TOW)

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