In Niederösterreich soll im Rahmen der Landtagssitzung in der Woche 27 der zweite Teil der Änderungen des NÖ Hundehaltegesetzes beschlossen werden. Erforderlich sein wird ab 1. Juni 2023 ein mit drei Theoriestunden verbundener Sachkundenachweis für alle neuen Halter. Zudem eingeführt werde eine Höchstzahl von fünf Hunden pro Haushalt, betonte Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) am 28. Juli 2022 in St.
Pölten (NÖ).
Die neuen Regelungen sorgen für den Freiheitlichen für „mehr Sicherheit und Qualität“. Die für den Sachkundenachweis benötigte Theorieeinheit teilt sich auf zwei Stunden mit einem Experten und eine Stunde mit einem Tierarzt auf. Zur Sprache kommen laut Waldhäusl dabei u.a. die Mensch-Hund-Beziehung sowie gesundheitliche Aspekte des Vierbeiners. Mit der Abwicklung des Theorieblocks betraut werden dem FPÖ-Politiker zufolge der Österreichische Kynologenverband (ÖKV) und andere Organisationen, die bereits jetzt die erweiterte Sachkunde vermitteln dürfen. „Es wird zum Schluss eine Art Prüfung, ein Gespräch geben“, betonte Waldhäusl im Rahmen einer Pressekonferenz. ÖKV-Präsident Michael Kreiner sieht die „Prüfung nicht im Vordergrund“, vielmehr seien Information und Gespräch wichtig: „Ich sehe das sehr, sehr amikal.“
Bestätigt wird die Absolvierung der sogenannten allgemeinen Sachkunde durch den NÖ Hundepass. Benötigt wird dieser von völlig neuen Haltern bzw. „Menschen, die einen neuen Hund bekommen“, blickte Waldhäusl voraus. Nähere Details, die u.a. auch die vom Halter zu tragenden Kosten für den Pass beinhalten, wurden mit Verweis auf die noch auszuarbeitende Verordnung nicht genannt.
Ebenfalls etabliert wird die Obergrenze von fünf Hunden je Haushalt samt mehreren Ausnahmen. Vor allem diese Neuerung habe in der Begutachtungsphase für Diskussionen gesorgt, konstatierte der Landesrat. Der Großteil der rund 70 Stellungnahmen habe diese Obergrenze betroffen. Begegnet werden soll mit der Regelung u.a. dem sogenannten Animal Hoarding. Für nicht von Ausnahmen betroffene Haushalte mit aktuell mehr als fünf Hunden kündigte Waldhäusl „schmerzfreie Übergangsfristen“ an. Kommen wird auch eine verpflichtende Hundeversicherung für alle neuen Vierbeiner. Die Mindestversicherungssumme beträgt 725.000 Euro für Personen- und Sachschäden.
Die Gesetzesänderung wurde Waldhäusl zufolge am 28. Juli 2022 in der Sitzung der niederösterreichischen Landesregierung beschlossen. Im Landtag werde sie am 7. Juli „eine Mehrheit finden“, kündigte der FPÖ-Politiker an. Von den NEOS wurde die geplante Novelle grundsätzlich begrüßt. LAbg. Helmut Hofer-Gruber bewertete allerdings die Beschränkung auf fünf Hunde pro Haushalt als „zu hoch angesetzt“, viele „problematische Halter“ würden so nicht erfasst. Zudem solle bei der verpflichtenden Sachkunde zwischen erstmaligen Hundebesitzern und erfahrenen Haltern unterschieden werden. (Quelle: APA)