Beschlussfassung im NÖ Landtag am 24. Oktober – Landbauer: Zur Leinen- eine Maulkorbpflicht an bestimmten Orten
St. Pölten (APA) – Am oberösterreichischen Modell orientiert sich laut Udo Landbauer, Klubobmann der FPÖ im NÖ Landtag, die vorliegende Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes. Die Beschlussfassung im Landtag ist am 24. Oktober vorgesehen. Gesetzt werde auf die Eigenverantwortung der Hundehalter. Im Wesentlichen komme zur Leinen- eine Maulkorbpflicht an bestimmten Orten dazu.
Die Anzahl an Hundebissen sei in den vergangenen Jahren gestiegen, verwies Landbauer in einer Aussendung auf eine Statistik des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV). Mehr als 3.600 seien österreichweit allein 2017 zur Anzeige gebracht worden. „2015 waren es noch um 600 weniger.“ Handlungsbedarf sei gegeben.
Die Maulkorb- zusätzlich zur Leinenpflicht betreffe größere Menschenansammlungen und vor allem Plätze, die häufig von Kindern frequentiert werden – wie etwa Spielplätze, Schulen oder Kindergärten, erläuterte der FPÖ-Klubchef. „Das neue Hundehaltegesetz ist so gesehen auch ein Sicherheitsgesetz für die Jüngsten.“ In der NÖ Landesregierung ist Gottfried Waldhäusl (FPÖ) für die Thematik zuständig.
Im neuen Gesetz sind laut dem Entwurf auch Hundesicherungszonen vorgesehen. Demnach können Gemeinden durch Verordnung an Orten, an denen ein Gefährdungspotenzial besteht, ebenso eine Leinen- und Maulkorbpflicht erlassen. Hinzu kommt ein Hundehalteverbot bei einem gesetzlich erwirkten Waffenverbot und die Meldepflicht an die nächste Wohnsitzgemeinde bei einem Wohnsitzwechsel des Hundehalters, der einen auffälligen Hund besitzt. „Damit wird die Qualität im Zusammenleben zwischen Hundehaltern und Menschen ohne Hund weiter verbessert“, gab sich Landbauer überzeugt.