Der zweite Teil der Änderungen des NÖ Hundehaltegesetzes ist am Freitag in Begutachtung gebracht worden. Die Novelle sieht nach Angaben des für Tierschutz zuständigen Landesrats Gottfried Waldhäusl (FPÖ) die Einführung eines Sachkundenachweises für alle neuen Halter und eine Höchstzahl von drei Hunden pro Haushalt vor. Für alle neu zugelegten Vierbeiner soll es zudem eine verpflichtende Versicherung geben.
Künftig werde es eine Ausbildung (Schulung) für alle Halter geben, die sich einen neuen Hund anschaffen, sagte Waldhäusl in einer Aussendung. Es gehe dabei um „den richtigen Umgang mit dem Hund“ und um tiermedizinische Grundlagen. Bei der Obergrenze von drei Hunden pro Haushalt stehe die Minimierung von Gefahrenpotenzialen im Vordergrund. „Dies wird präventiv dazu beitragen, die Gefährdung und Belästigung anderer so gering wie möglich zu halten“, betonte der FPÖ-Landesrat. Die verpflichtende Hundeversicherung soll dafür sorgen, dass für jeden Vierbeiner im Fall der Fälle „eine entsprechende Schadensabdeckung vorhanden ist“. (Quelle: APA)