Leinen- und Beißkorbpflicht soll vereinheitlicht und für öffentliche Orte vorgeschrieben werden – 0,8 Promille-Grenze für Hundehalter
Innsbruck (APA) – Nach Wien plant nun auch das Bundesland Tirol die Regelungen für Hundehalter zu verschärfen. Der „Tiroler Tageszeitung“ (Freitag-Ausgabe) bestätigte die zuständige Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf (ÖVP), dass ein ganzes Maßnahmenbündel in Vorbereitung sei. Unter anderem sei darin vorgesehen, die Leinen-und Beißkorbpflicht zu vereinheitlichen.
Künftig soll das Land vorgeben, wo in Tirol an öffentlichen Orten und Einrichtungen diese gelten sollen. Bis dato konnten die Kommunen derartige Verordnungen autonom erlassen. Die Landesrätin will die Leinenpflicht zudem räumlich ausweiten.
Ferner werde überlegt, eine Promillegrenze für Hundehalter zu etablieren. Dabei könnte in Tirol – analog zur Straßenverkehrsordnung – eine Grenze von 0,8 Promille für alle Hundehalter, nicht nur für Besitzer von Listenhunden, eingeführt werden. Wer dreimal beim Führen eines Hundes alkoholisiert ertappt wird, dem soll das Tier abgenommen werden, so Zoller-Frischauf in dem Bericht: „Menschen, die nicht verlässlich sind, stellen eine Gefahr für andere dar.“
Die Regelungen müssten jedoch auch überwacht werden, gab Zoller-Frischauf zu bedenken. Da den Gemeinden hierfür die Ressourcen fehlten, appellierte die Landesrätin daher in einem Brief an Ministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ), sich in der Causa für mehr Kontroll- und Strafmöglichkeiten der Polizei bei Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) einzusetzen.