Sprünge
In der Kl. I kann der Hundeführer einen der drei Sprünge auswählen und muss dies beim Anmelden dem Richter angeben (siehe „Allgemeine Bestimmungen“ WUFF 11/99, betreffend Aufstellung zum Übungsbeginn. Gilt für alle Arbeiten).
Bei der Hürde gibt es je drei Versuche für den Hin- und Rücksprung. Wenn der Rücksprung fehlerhaft ist oder der Hund verweigert, positioniert ihn der Hf an der gleichen Stelle, wo er ihn blockiert hat und nimmt seine Position am Hindernis wieder ein. Auf Signal des Richters kann die Übung wiederholt werden.
Bei einem misslungenen Versuch, egal, um welchen Sprung es sich handelt, kann der Hf den Sprung weder tiefer noch höher verlangen.
Erlaubt ist ein Hörzeichen. Jedes zusätzliche Sichtzeichen oder Körperhilfe wird bestraft. Der Hf kann jedoch dem Hund mit seinem Blick in natürlicher Art und Weise, ohne zu erstarren, folgen. Nachdem der Hund den Sprung ausgeführt hat, ist ein Hörzeichen (fakultativ) für „Fuss“ oder Blockieren des Hundes erlaubt. Der Hund muss innerhalb von 10 s beim Führer sein, mit oder ohne Kdo, wenn nicht, erfolgt Punktabzug. Bestraft wird auch, wenn sich der Hund nach dem Sprung trotz Kdo nicht ruhig verhält. Der Hf wartet das Signal des Richters ab, bevor er das jeweilige Hindernis verlässt. Es ist dem Hf untersagt, seinem Hund vorher den Sprung zu zeigen.
Schutzdienst
1. Angriff von vorne mit Stock, ohne Hindernis
– Erlaubte Mittel: Sperren, Bedrängen, Bedrohen, Einschüchtern, Angriff auf den Hund (2 Schritte maximal), Ausweichen während des Angriffes, wenn Hund loslässt.
– Unerlaubte Mittel: Ausweichen, kurz bevor der Hund zufassen kann, Stockschläge, jegliche schmerzverursachende Handlungen des Helfers, in diesem Fall Platzverweis und Rapport über den Vorfall.
Hindernisse
-Wassergraben aus Plastik, Wasserhöhe max. 20 cm
– Strohballen
– gestapelte oder in der Höhe fixierte Reifen
– an einem Gerüst fixierte Bänder
– Netz
Bis auf den Wassergraben dürfen alle Hindernisse nicht breiter als 80 cm sein. Die Reifen, Strohballen oder das Netz nicht höher als 80 cm. In der Länge sind 8 – 10 m erlaubt. Die Hindernisse müssen das Verhalten des Hundes vor dem Angriff deutlich erkennen lassen und dürfen den Hund weder verletzen noch ihm Schmerz zufügen. Der Helfer muss sich 3 m hinter und in der Mitte des Hindernisses aufhalten.
2. Angriff mit Gegenständen
Distanz: 30 m
Erlaubte Gegenstände: (nur dazu bestimmt, den Hund zu beeindrucken):
– Zweige, Rassel
– Tuch, Zeitung
– Plastikfolie oder -sack, Plastikeimer leer oder voll
– jegliche lärmverursachende Utensilien (jedoch unschädlich, harmlos)
– etc.
3. Angriff in der Flucht – Gebissen
Der Helfer flüchtet, ohne sich umzudrehen oder dem Hund auszuweichen. Er ist mit einem Revolver bewaffnet und schiesst 2 Mal während der Hund beisst. Er wehrt sich vehement aber ohne brutal zu sein, um das Beissverhalten auf die Probe zu stellen. Sobald das Hörzeichen zum Ablassen gegeben wurde, bleibt er sofort und total unbeweglich stehen.
4. Angriff in der Flucht – Abgebrochen
Distanz: 30 – 40 m
Der Helfer muss sich wie bei dem „gebissenen“ Angriff verhalten. Die Reihenfolge der beiden Angriffe in der Flucht wurde von jedem Hf für seinen eigenen Hund ausgelost und ist nur dem Richter bekannt. Der zuständige Helfer für die Futterverweigerung schwingt, nach dem Start des Hundes, zum Angriff und auf Anordnung des Richters die rote Fahne, wenn es sich um einen abgebrochenen Angriff handelt und der Ringhelfer berührt sofort danach die Schulter des Hf, damit er seinen Hund vorzeitig, ohne dass er beisst, abrufen kann. Er hebt die grüne Fahne, wenn es sich um einen gebissenen Angriff handelt. Nach dem Hörzeichen des Hf für das Ablassen und Zurückkommen setzt der Helfer in gleicher Weise, ohne den Hund zu provozieren oder zu schiessen, seine Flucht fort.
5. Revieren nach dem Helfer und Transport
Anzahl Verstecke: 6 feste und 1 mobiles Versteck zur Verfügung des Richters .
Zeit zum Auffinden u. Verbellen: 2 – 3 min. gemäss Entscheidung des Richters aufgrund der gegebenen Platzverhältnisse
Beschreibung der Übung:
Der Hf verlässt mit seinem Hund und zusammen mit dem Ringhelfer den Platz. Sobald der Helfer sich versteckt hat, begibt sich der Hf mit seinem Hund auf Signal des Richters wieder in den Ring. Wenn der Hund den Helfer innerhalb der festgesetzten Zeit nicht gefunden hat, wird die Übung abgebrochen. Wenn der Hund den Helfer findet, aber bis zum Ablauf der vorgegebenen Zeit nicht bellt, werden die Punkte für das „Auffinden und Verbellen“ abgezogen, der Hf geht aber auf Signal des Richters zum Versteck, um die Übung fortzusetzen. Wenn der Hund vor Ablauf der Zeit in einem Kreis von 3 m zum Hf geht, kann dieser ein 2. Hörzeichen für das „Auffinden“ geben, das jedoch bestraft wird. Die Punkte für das „Auffinden und Verbellen“ werden auch dann abgezogen, wenn der Hund den Helfer im Versteck beisst, ob er nun gebellt hat oder nicht. Bellt der Hund ohne gefunden zu haben, erfolgt Punktabzug. Wichtig ist, dass sich ein Mitglied der Jury zur Beurteilung der Arbeit in der Nähe des Versteckes aufhält. Bewacht der Hund nicht, flieht der Helfer auf Anweisung des Richters, die dabei zurückgelegten Meter werden abgezogen. Bewacht der Hund, kommandiert der Hf auf Signal des Richters den Helfer aus dem Versteck. Der Helfer muss die vom Richter vorgeschriebene Strecke, die für jeden Hund gleich ist, genauestens einhalten. Der Helfer geht normal und natürlich und bei jedem Hund gleich, ohne ihn zu provozieren. Je nach Wachsamkeit und aufgrund des Verhaltens des Hundes, versucht er selbständig 3 Mal zu fliehen, unabhängig von einer eventuellen Flucht aus dem Versteck. Während den Fluchtversuchen kann er dem Hund ausweichen, um die grösstmögliche Distanz zum Hund zu erzielen. Er flieht so lange, bis das Hörzeichen des Hf nach Signal des Richters erfolgt. Der Hund muss mindestens 3 s lang gebissen haben. Die zurückgelegte Distanz nach Anbiss des Hundes wird nicht bewertet. Lässt der Hund jedoch vor dem Hörzeichen des Hf ab, setzt der Helfer seine Flucht fort. Erst auf Zeichen des Richters und nach dem Ablassen, darf der Helfer weitergehen. Während dem ganzen Transport hält sich der Hf in einem Abstand von 3 m hinter oder neben dem Hund, nicht jedoch vor ihm. Das Ende der Übung wird durch den Richter mittels mehrerer Hupzeichen angezeigt. Der Hf gibt sodann das Hörzeichen „Halt“ und der Helfer bleibt stehen. Er nimmt seinen Hund „bei Fuss“ und hält sich dem Ringhelfer zur Verfügung. Bei den Fluchtversuchen wird kein Spielraum für die Fluchtmeter angerechnet.
6. Führerverteidigung
Dauer der Führerverteidigung: 10 s Die Übung wird von 5 Prinzipien bestimmt:
1. Es gibt immer eine einleitende Begegnung zwischen Helfer und Hf mit oder ohne Konversation.
2. Der Schwierigkeitsgrad für den Hund ist den einzelnen Klassen (I, II, III) anzupassen.
3. In jeder Klasse muss die Aggression des Helfers klar und eindeutig mit 2 Händen erfolgen.
4. Der Helfer und Hf bleiben während 2 s stehen.
5. Der Hund darf nur bei Angriff auf seinen Hf reagieren.
Der Helfer muss den Hf beim Angriff während 2 s festhalten. In dieser Zeit muss der Hund beissen. Das Kdo zum Ablassen erfolgt auf Signal des Richters. Der Hund muss den Helfer während 5 s bewachen. Am Ende der Übung gibt der Richter das Zeichen zum Abrufen des Hundes.
7. Bewachen eines Gegenstandes
Der Richter kann 1 oder 2 Helfer gleichzeitig in Anspruch nehmen, jedoch muss sich der 2. Helfer auf mindestens 10 m Distanz halten, wenn der andere aktiv ist. 3 Wegnahmeversuche sind obligatorisch. Die Abzüge sind kumulativ und identisch für die 3 Versuche, je nach Fehler. Falls es dem Helfer gelingt, den Gegenstand zu nehmen, egal ob beim 1., 2. oder 3. Versuch, gilt die Übung als „nicht bestanden“. Der Gegenstand befindet sich in der Mitte eines Kreises von 2 m Durchmesser. Darum ein 2. Kreis mit 5 m Durchmesser. Der Helfer dringt in den äusseren Kreis ein und versucht, den Gegenstand, ohne den Hund anzugreifen oder wegzuziehen, zu nehmen. Lässt der Hund den Helfer in den 2-m-Bereich, ist es ihm erlaubt, jede Art von List, Bedrohung oder Verleitungsversuch anzuwenden, um den Hund zu beeindrucken. Der Wegnahmeversuch muss innerhalb 30 s erfolgen. Für einen der 3 Versuche kann sich der Helfer, im Einverständnis mit dem Richter, bestimmter Gegenstände bedienen, um den Hund abzulenken. Er darf aber niemals den Hund damit abwehren, wenn er zubeissen will. Wenn der Hund beisst, egal in welcher Situation, ohne dass der Helfer vorher den Gegenstand berührt oder weggenommen hat, muss der er 2 s warten, bevor er sich rückwärts entfernt oder den Hund mit sich zieht, wenn dieser nicht ablässt. Beisst der Hund zu, nachdem der Helfer den Gegenstand genommen hat, muss er diesen sofort und unmittelbar bei sich abstellen und wie oben beschrieben weitermachen. Beisst der Hund in den Gegenstand oder blockiert ihn mit seinen Pfoten, ohne den Helfer zu beissen, und dieser berührt den Gegenstand, muss er ihn aus dem 2 m Kreis ziehen, damit der Richter die Übung aufgrund nicht auszureichenden Bewachens des Gegenstandes abbrechen kann. Massgebend für die Distanz zum Gegenstand im Moment, wo der Hund zubeisst, ist der Standort des Helfers. Lässt sich der Hund vom Helfer wegziehen, errechnet sich die Distanz ab dem Standort des Hundes (mit den Pfoten ausserhalb einer der Kreise). Wenn der Richter befindet, dass das Bewachen trotz erfolgreicher Absolvierung, nicht perfekt ausgeführt wurde, hat er das Recht, dies im „Allgemeinen Verhalten“ in Abzug zu bringen.
>>> WUFF – INFORMATION
1. Sprung: Steilwand/Palissade
In der Kl. I ist nur eine Höhe von 1,80 m notwendig. Auf der Rückseite der Steilwand befindet sich eine geneigte Fläche (zusammengesetzte Latten). Die ca. 30 mm dicken Latten bremsen den Absprung des Hundes von der Steilwand. Außerdem fixiert die geneigte Fläche die Steilwand.
>>> WUFF – INFORMATION
2. Sprung: Weitsprung
In der Kl. I ist nur eine Weite von 3,0 m erforderlich. Der Sprung besteht aus einem Rahmen mit 3 Latten. Quer über dem Sprung sind einige farbige Gummibänder im Abstand von ca. 30 cm befestigt. Der Hund muss den Rahmen und eine 1,95 m lange und 1 m breite Wippe überspringen, die sich unbehindert zum Rahmen hin bewegen kann. Man erhält so einen Sprung von 3 bzw. 3,50 m. Für einen 4-m-Sprung genügt es, die Wippe entsprechend zu verschieben. Die Wippe muss so konstruiert sein, dass die vordere Seite 30 cm Abstand zum Boden hat. Wenn der Hund ohne zu springen in den Rahmen läuft, verliert er 4 P. und einen Versuch = verweigern. Er muss den Sprung wiederholen.
>>> WUFF – INFORMATION
3. Sprung: Hürde
Die Hürde besteht aus einer beweglichen, mit 2 Zapfen versehenen Platte, die 1,5 m breit und 60 cm hoch sein muss und in das Gestell eingehängt wird. Über dieser Platte befindet sich ein in sich drehendes, 30 cm hohes Brett, das bei der geringsten Bewegung herunterfällt und keine Verletzungsgefahr für den Hund darstellen darf. Der Sprung muss für die angegebenen Höhen verstellbar sein. Weder vor noch hinter dem Sprung befindet sich ein Graben. Sobald der Hund den Hinsprung ausgeführt hat, ist ein Hörzeichen erlaubt, um den Hund zu blockieren. Auf Signal des Richters darf der Hf seinen Hund mit einem Hör- und Sichtzeichen für den Rücksprung platzieren. Jedes weitere Kdo für das Blockieren oder Plazieren wird bestraft. Nach dem Rücksprung kann der Hf seinen Hund mit einem fakultativen Hörzeichen „bei Fuss“ nehmen.
>>> WUFF – INFORMATION
Abkürzungen
HF = Hundeführer
Kdo = Kommando
Kl. = Klasse
LH = Leistungsheft
LO = Landesorganisation
m = Meter
min. = Minute
P = Punkt(e)
s = Sekunde