Missstände auf Hof von Welpenhändlern: Zwei Beamte in OÖ vor Gericht

Von Monica Sterle

Vorwurf des Amtsmissbrauchs – Bekannten sich nicht schuldig – Behördenmitarbeiter rechtfertigen seltene Kontrollen mit Verhältnismäßigkeit und knappen Ressourcen

Linz (APA) – Im Zusammenhang mit dem Fall eines verurteilten Welpenhändlerpaares in OÖ sind am Montag zwei Mitarbeiter der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vor Gericht gestanden. Sie sollen zu wenig kontrolliert haben. Die zwei bekannten sich nicht schuldig und argumentierten einerseits mit knappen Ressourcen und andererseits damit, dass die Dimension des Falles zu Beginn nicht absehbar gewesen sei.

Mitte 2015 wurde die Hundezüchterin wegen schweren und gewerbsmäßigen Betrugs und Tierquälerei zu 24 Monaten unbedingt, ihr Mann zu 24 Monaten teilbedingt verdonnert, weil sie 740 Hunde unter widrigen Bedingungen gehalten und zumindest 262 Abnehmer um mehr als 170.000 Euro geschädigt hatten. Ein Jahr später fassten die beiden wegen gleichartiger Delikte erneut Haftstrafen aus – sie 18 Monate unbedingt, er zwölf Monate teilbedingt – alles rechtskräftig. Im Zentrum der Anklage gegen die Beamten standen aber nicht die Hunde, sondern v.a. die Pferde des Paares.

Das Paar war im Sommer 2010 ins Mühlviertel gezogen. Dass die beiden in Deutschland ein Tierhalteverbot für Hunde und Katzen bekommen hatten, war der Behörde in OÖ bekannt. Bei einer ersten Kontrolle gab es eine Beanstandung, weil die Einstreu für Pferde, Esel und Ziegen kaum vorhanden und die Hufpflege längst überfällig war. Bei einer zweiten Nachschau Ende November 2010 wurde dem Paar ein Ara abgenommen. Bei den damals 41 Hunden gab es offenbar kein Problem, aber bei den Pferden fielen erneut Mängel auf und es wurde der behördliche Auftrag erteilt, die Situation zu verbessern.
Allerdings: Die nächste Kontrolle wurde erst Mitte 2012 durchgeführt – nachdem es eine Anzeige gegeben hatte, in der es u.a. hieß, dass Pferde und Esel wegen der Haltungsmängel Schmerzen leiden würden. „Eineinhalb Jahre ist nichts passiert, keiner hat hingeschaut“, so die Staatsanwältin. Selbst die verurteilte Welpenhändlerin, die als Zeugin gehört wurde, meinte: „In Deutschland ist mehr kontrolliert worden.“

Die Angeklagten bekannten sich zum Vorwurf des Amtsmissbrauchs nicht schuldig. Auf die Frage von Richterin Bettina Ganglberger-Roitinger, was es für einen Sinn mache, jemandem Hufpflege aufzutragen und dann nicht zu kontrollieren, ob sie gemacht wurde, meinte einer der Beschuldigten: „Wir haben das in Auftrag gegeben und erwartet, dass es gemacht wird.“ Der andere kann sich nicht erklären, warum nicht bereits Mitte 2011 nachkontrolliert wurde, er selbst war in diesem Jahr aber regelmäßig aus gesundheitlichen Gründen ausgefallen.

Auch als Beschwerden auftauchten, dass von dem Paar verkaufte Hunde an Parvovirose gestorben waren, wurde nur oberflächlich kontrolliert: Wenn die Welpenseuche im Bestand sei, rieche man das, erklärten die Angeklagten. Das sei aber nicht der Fall gewesen. Zwar könne nur eine Blutuntersuchung 100-prozentige Sicherheit geben, aber „ich muss die Verhältnismäßigkeit wahren“ und dürfe auch nicht übermäßig Kosten produzieren, so ein Beschuldigter. Beide wiesen darauf hin, dass sie eine ganze Reihe von Bereichen zu betreuen haben und der Tierschutz nur ein kleiner Ausschnitt sei. Eine von der Richterin zur Diskussion gestellte Diversion lehnten sie ab.

Bis ein Urteil gesprochen wird, wird es noch dauern: Weil die Verteidiger einen Sachverständigen abgelehnt haben, wurde ein anderer beauftragt. Der nächste Verhandlungstermin ist am 9. November geplant, ein Urteil ist an diesem Tag aber noch nicht zu erwarten.

 

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