Ministerium erhöht Förderung für Blindenführhunde

Von Monica Sterle

Wien (WUFF/ BSVÖ) – Die große Bedeutung von Führhunden für blinde Menschen ist heute unbestritten. Vor allem erhöhen sie die Mobilität ihrer Halter und erhöhen deren Selbständigkeit. Die Ausbildung von Blindenführhunden ist sehr aufwändig und komplex, daher auch dementsprechend teuer. So müssen sie etwa Hindernisse erkennen, die sich in der Kopfhöhe des blinden Menschen befinden, oder ihrem Halter ein Kommando verweigern, wenn dessen Befolgung für ihn eine Gefährdung darstellen könnte.

Bisher wurde die Anschaffung eines Hundes für eine im Beruf stehende blinde Person zu ca. zwei Dritteln aus dem sog. Ausgleichstaxfond ­finanziert, der Rest musste aus anderen Quellen organisiert werden. Wie der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) mitteilt, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Blindenführhundefinanzierung für berufstätige Personen und solche in Berufsausbildung ab 2018 deutlich verbessert, und zwar von rund 21.500 auf 30.000 Euro erhöht. In Zukunft sollen auch andere Assistenzhunde gefördert werden.

 

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