Die Anschuldigungen gegen Diensthundeführer der Polizei Köln und Münster haben es in sich: Hunde sollen mit unerlaubten, besonders brutalen Methoden ausgebildet worden sein, zum Teil in der privaten Hundeschule eines – für die Polizei auch als Prüfer tätigen – Polizeibeamten. In seiner Hundeschule sollen auch Elektroschocks und Stachelhalsbänder zum Einsatz gekommen sein, damit die Hunde aggressiver würden und dann besser „zupacken" . Aufgeflogen war das Ganze, weil der Beamte bei Prüfungen Anhänger seiner Methoden begünstigt haben soll. Zahlreiche Medien berichteten über die Vorwürfe. Die Polizei hat nun mit einem ersten Maßnahmenpaket gegen die Beschuldigten reagiert.
Es waren nicht nur die brutalen Ausbildungsmethoden, welche Gegenstand der polizeiinternen Ermittlungen gegen sechs Diensthundeführer bei der Polizei in Köln sind. Auch die Vorwürfe wegen Mobbing, Prüfungsmanipulation und sexueller Belästigung werden untersucht, zudem soll es zu einer unerlaubten „Gruppenbildung" innerhalb der nordrhein-westfälischen Hundeführer gekommen sein. Diese hätten „eigene Vorstellungen zum Umgang mit Kollegen und der Erziehung von Hunden entwickelt", so die Polizei.
Interne Zeugenaussagen von 2009 nicht beachtet
Schon 2009 waren in einem internen Vermerk bereits Hinweise auf Misshandlungen und Tierquälerei aufgetaucht, offenbar aber nicht weiter bearbeitet worden. „Solche Hinweise hätten uns schon damals auf einen Missstand aufmerksam machen können," erklärt Dieter Schmidt, Direktor des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP), die Vorgehensweise. Das LAFP ist u.a. für die Ausbildung von Diensthunden zuständig. Gegen alle an diesem Vorgang beteiligten Beamten werden nun Ermittlungen durchgeführt, so Schmidt. Zusammen mit dem Präsidenten des Polizeipräsidiums Münster, Hubert Wimber, hat Dieter Schmidt aufgrund der ersten Ergebnisse der Untersuchungen der Vorwürfe bereits ein Maßnahmenpaket veranlasst.
Disziplinarverfahren gegen Polizei-Diensthundeführer
Gegen den Münsteraner Polizeibeamten, der eine private Hundeschule betreibt, ist ein Disziplinarverfahren wegen Verstößen gegen die Dienstvorschriften eingeleitet worden. Dem Vorwurf unsachgemäßer, aggressiver Trainingsmethoden bei der Ausbildung wird weiter nachgegangen. Für seine Nebentätigkeit als Inhaber einer privaten Hundeschule wird ihm die Ausübungsberechtigung mit sofortiger Wirkung entzogen. Alle sechs Hundeführer aus dem Polizeipräsidium Münster müssen noch einmal eine Prüfung ablegen – so lange wird kein Diensthundeinsatz stattfinden. Die aktuelle Qualität des Ausbildungsstandes soll damit noch einmal geprüft und zweifelsfrei bestätigt werden. „Diensthunde sind keine Waffen und werden auch nicht durch ihre Ausbildung zu solchen gemacht", betonte Polizeipräsident Hubert Wimber.
Zu dem Vorwurf, dass schon 2009 polizeinterne Hinweise auf tierquälerische Methoden des Prüfers vorgelegen hätten, sagte Wimber: „Schweigen verjährt nicht, sondern wird mit der Zeit immer schlimmer. Wir setzen uns für eine offene Dialogkultur ein, um durch die gegenseitige Beobachtung und Bewertung Vertrauen in unsere Arbeit zu schaffen."
Die große Mehrheit der 300 Diensthundeführer des Landes NRW würde solche brutalen Methoden in der Hundeausbildung ablehnen, betonte der Direktor des LAFP, Dieter Schmidt. Die Vorwürfe würden sich nur gegen „Einzelne oder kleine Gruppierungen von Scharfmachern" richten. „Es muss ganz klar sein, dass keine Gefahr von unseren Hundeführern ausgeht," sagte Dieter Schmidt abschließend. „Sie sorgen für Sicherheit und haben eine wichtige Funktion in der Polizeiarbeit. Alle, die am Wochenende ins Fußballstadion oder auf eine Demo gehen, sollen Respekt vor den Hundeführern haben, aber keine Angst."