Klarstellung zu NÖ Hundehaltegesetz geplant

Von Monica Sterle

ÖVP: In Gaststätten oder Schwimmbädern soll erst ab 150 Personen Leinen- und Beißkorbpflicht gelten – Landtag soll „authentische Interpretation“ am 21. November beschließen

St. Pölten (APA) – Nach Kritik an der im Landtag beschlossenen Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes plant die niederösterreichische Volkspartei eine Klarstellung. Konkret soll festgehalten werden, dass an Orten wie in Gaststätten oder Schwimmbädern erst ab 150 Personen eine Leinen- und Beißkorbpflicht besteht, bestätigte ein Sprecher am Donnerstag auf Anfrage entsprechende Medienberichte.

Die ÖVP wird den Antrag einbringen, die „authentische Interpretation“ soll in der nächsten Landtagssitzung am 21. November beschlossen werden. Bei weniger als 150 Personen soll künftig zwischen Leine und Beißkorb gewählt werden können. Ausnahmen gelten laut Gesetz für sogenannte Handtaschenhunde, die ständig am Arm oder in einem Behältnis getragen werden, sowie für Hunde, für die wegen einer Erkrankung der Atemwege das Tragen eines Maulkorbs nicht zumutbar ist. Listenhunde müssen sowohl Leine als auch Beißkorb tragen, hieß es.

Die Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes war am 24. Oktober einstimmig im Landtag beschlossen worden. Kritik kam zuletzt von der Grünen Landespartei, dem Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband NÖ, der Tierschutzorganisation „Animal Spirit“ und dem Österreichischen Hundehalterverband. Bemängelt wurde u.a. die Leinen- und Beißkorbpflicht in Gaststätten.

 

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