Keine Hunde und Katzen im Zoohandel – Vier Pfoten sieht Gesetzeslücke

Von Monica Sterle

Abstimmung über Änderung des Tierschutzgesetzes am Donnerstag im Parlament

Wien (APA) – Vier Pfoten hat einen Tag vor der Abstimmung über ein Verkaufsverbot von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen im Nationalrat neuerlich vor einer Gesetzeslücke gewarnt. Es müsse sichergestellt seien, dass Tiere auch zu anderen Zwecken als des Verkaufes – etwa zu Werbe-, Pflege- oder Vermittlungszwecken – nicht ausgestellt werden, betonte die Tierschutzorganisation am Mittwoch in einer Aussendung.

Hunde und Katzen dürfen im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten „in Zoofachhandlungen und anderen gewerblichen Einrichtungen, in denen Tiere angeboten werden, zum Zwecke des Verkaufes nicht gehalten und ausgestellt werden“, heißt es in der von ÖVP und FPÖ geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes, die am Donnerstag im Parlament beschlossen werden soll. Damit ist laut Vier Pfoten der Verkauf „durch die Hintertür“ weiterhin möglich. „Zoofachhandlungen können also theoretisch auch Tiere außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten unterbringen und den Verkauf weiterhin über das Geschäft abwickeln“, erläuterte Martina Pluda von Vier Pfoten. „Der Knackpunkt ist allerdings: Dafür sind keine Kontrollen vorgesehen. Das heißt, das Problem der fragwürdigen Herkunft ist genauso wenig gelöst wie das der artgemäßen Haltung.“

Der Antrag von ÖVP und FPÖ „lässt große Lücken im Gesetz offen“, hatte in der Vorwoche auch SPÖ-Tierschutzsprecher Maurice Androsch angemerkt. Es müsse klargestellt werden, „dass Zoofachhandlungen, die sich zur Haltung von Hunden und Katzen einer Pflegestelle bedienen, dies einer Behörde mitteilen müssen.“

Aus anderen Gründen verärgert hatte sich zuvor bereits die Berufsgruppe Zoofachhandel in der Wirtschaftskammer (WKÖ) gezeigt. Deren Obmann Kurt Essmann betonte, Forderungen nach einem Verbot des Hunde- und Katzenverkaufs in Tierhandlungen seien „absoluter Nonsens und spielen illegalen Tierhändlern in die Hände“. Der Handel mit Heimtieren benötige „geschultes Personal, artgerechte Unterbringung und garantiert gesunde Tiere“. Diese Faktoren seien im Zoofachhandel sichergestellt.

 

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