Kärntnerin ließ Hund tagelang in ihrer Wohnung allein: Prozess

Von Monica Sterle

Angeklagte erschien nicht vor Gericht – Verhandlung nach Zeugeneinvernahmen vertagt

Klagenfurt (APA) – Vergeblich haben am Montag Richter Oliver Kriz und Staatsanwältin Daniela Zupanc auf eine 21 Jahre alte Angeklagte gewartet. Der Frau wird vorgeworfen, ihren Hund Anfang September tagelang in ihrer Wohnung in Villach eingesperrt gelassen zu haben. Die Wohnung wurde schließlich polizeilich geöffnet, das Tier gerettet. Der Richter befragte die geladenen Zeugen, dann vertagte er den Prozess.

Eine Nachbarin schilderte die Vorgänge, deretwegen sie damals die Polizei alarmiert hatte. Der Hund sei des öfteren in der Wohnung eingesperrt gewesen, Anfang September sei es aber ganz arg gewesen. „Das Tier hat gejault und geweint, es ist in der Wohnung an einem Fenster gesessen, das gekippt war.“ Am dritten Tag habe der Hund so laut gejault, dass mehrere Nachbarn beratschlagt hätten, was man tun könne. Sie habe dann zuerst beim Tierschutzverein angerufen, dort hätte man ihr geraten, die Polizei zu verständigen. „Das habe ich dann auch gemacht.“

Der Beamte, der zu dem Einsatz gefahren war, erzählte, dass man zuerst versucht habe, die Frau zu erreichen. Danach habe man die Spitäler durchgerufen und als die 21-Jährige dort auch nirgends war, einen Unfall in der Wohnung befürchtet. Ein Schlüsseldienst öffnete die Tür und die Polizisten fanden eine total verwahrloste Wohnung vor. Dass der Hund tagelang nicht ins Freie gekommen war, trug das Seine dazu bei. Der Futternapf sei leer gewesen, die Wasserschüssel beinahe, berichtete der Polizist. Als gerade der Amtstierarzt den Abtransport des Mischlings veranlasste, tauchte dessen Besitzerin auf. Sie sei lediglich eineinhalb Tage weg gewesen, und zwar in Graz, gab sie zu Protokoll. Laut dem Tierarzt ließen die Mengen an Exkrementen allerdings darauf schließen, dass es wohl drei Tage gewesen seien.

Die Verhandlung soll im Dezember fortgesetzt werden. Richter Kriz ordnete an, dass die amtsbekannte Angeklagte dafür polizeilich vorgeführt werden soll.

 

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