Sieben Monate bedingt und 1.500 Euro Geldstrafe wegen Tierquälerei – Nicht rechtskräftig
Klagenfurt (APA) – Eine 55 Jahre alte Kärntnerin ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Tierquälerei verurteilt worden.
Die Frau hatte aus Angst vor einer Kontrolle durch den Amtstierarzt zehn ihrer insgesamt fast 50 Hunde sediert und in ihrem Auto eingesperrt, das sie auf einer Waldlichtung abstellte – mit geschlossenen Fenstern. Vor Richter Dietmar Wassertheurer war sie geständig.
Die Arbeitslose hielt auf einem abgelegenen Bauernhof im Bezirk St. Veit/Glan Dutzende Hunde, auch zu Zuchtzwecken. Schon vor drei Jahren waren ihr einmal 15 Hunde abgenommen worden, weil sie die Tiere vernachlässigt hatte. Seither gab es immer wieder Kontrollen, eine solche war auch Ende März dieses Jahres angesagt. Aus Angst, dass ihr die Tiere erneut abgenommen werden könnten, wie sie vor Gericht aussagte, verabreichte sie zehn Hunden ein Beruhigungsmittel, packte sie in ihr Auto und versteckte dieses auf einer Waldlichtung nahe ihres Hofes. „Ohne Frischluftzufuhr und ohne Wasser“, wie Staatsanwältin Doris Kügler bemängelte.
Ein Landwirt, der im Wald Holzarbeiten durchführen wollte, kam mit seinem Traktor an der Lichtung vorbei und sah das Auto. Er ging, um nachzusehen und stellte fest, dass das Fahrzeug voll mit Hunden war, die hechelten. Er alarmierte die Polizei, die das Auto öffnete.
Vor Gericht erklärte der Bauer, die Scheiben seien bereits völlig beschlagen gewesen, das Auto sei auch nicht im Schatten gestanden. Die Tiere seien sehr matt und erschöpft gewesen und hätten sich auch kaum noch bewegt. „Ich habe halt Angst gehabt“, begründete die Angeklagte ihre Vorgangsweise. Wassertheurer meinte, man müsse wissen, was man anrichte, wenn man die Tiere im Auto einsperre, die Fenster schließe und das Auto auch noch zusperre, womit man auch mögliche Hilfe für die Tiere durch andere verhindere. Es tue ihr leid, sagte die 55-Jährige, die an jenem Tag einige weitere Hunde bei einem Bekannten vor der Kontrolle versteckt hatte.
Die im Auto und bei dem Bekannten versteckten Tiere wurden der Frau abgenommen. Einige Tage später wurden weitere 27 Hunde abgeholt, versorgt und in Tierheime gebracht. Der Tierarzt stellte bei einigen Tieren erbbedingte Erkrankungen fest, die behandelt hätten werden müssen. Ein junger Hund hatte eine eitrige Bisswunde, ihm musste ein Teil des Beins amputiert werden. Die bei den beschlagnahmten Tieren nötigen Maßnahmen wie Entwurmen, Chippen etc., die die Frau sämtlich unterlassen hatte, hätten insgesamt rund 8.500 Euro gekostet. „Wenn man kein Geld dafür hat, dann darf man eben nicht so viele Tiere halten“, sagte der Richter.
Die 55-Jährige wurde schuldig gesprochen. Sie erhielt eine Geldstrafe von 300 Tagsätzen a fünf Euro, also insgesamt 1.500 Euro. Dazu setzte es noch sieben Monate Haft, die bedingt nachgesehen wurden. Die Frau, die derzeit noch vier Hunde hat, erbat Bedenkzeit. Staatsanwältin Kügler gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.