Ein beträchtlicher Teil der Polizeihunde in Berlin darf vorläufig nicht mehr eingesetzt werden. Grund ist eine neue Bestimmung in der Tierschutz-Hundeverordnung, die Anfang des Jahres für ganz Deutschland in Kraft trat, wie eine Polizeisprecherin sagte. Demnach sind schmerzhafte Mittel bei der Erziehung von Hunden verboten. Die sogenannten Schutzhunde der Polizei werden mit Halsbändern ausgebildet und geführt, die ihnen kurzzeitig die Luft abschnüren können.
So können Angriffe des Hundes schnell beendet werden, etwa wenn ein Hund einen Verdächtigen beißt, um ihn festzuhalten. In Berlin sind demnach 49 von 130 Polizeihunden betroffen. Spür- und Suchhunde, die mit ihrem Geruchssinn Drogen, Sprengstoff oder Menschen finden können, werden anders ausgebildet und geführt. Für sie ändere sich nichts, so die Polizei. Schutzhunde werden den Informationen zufolge etwa bei Razzien oder Demonstrationen eingesetzt, wenn die Polizei aggressive oder gefährliche Situationen erwartet. Auch die Spezialeinsatzkommandos (SEK) haben solche Hunde, die Verdächtige verfolgen oder Angreifer stoppen können.
Die neue Regelung gilt auch für die Schutzhunde der Polizei in anderen Bundesländern und bei der Bundespolizei. Im Gesetz heißt es: „Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“ Laut wissenschaftlichen Erkenntnissen seien solche Methoden nicht tierschutzkonform, so die Begründung. Die Polizei hofft nun, dass Innen- und Justizministerien sich auf Landes- und Bundesebene um das Problem kümmern und möglicherweise Ausnahmen zugelassen werden können. Ob es möglich sei, die ausgebildeten Schutzhunde anders zu trainieren oder umzuschulen, sei unklar, so die Polizei. (Quelle: APA)