Eine Tierschützerin wurde auf einen Slowaken aufmerksam, der vor der Lidl-Filiale in Eferding (OÖ) einen Rassehundewelpen zum Verkauf anbot. Sie fragte bei der Tierschutzorganisation PFOTENHILFE nach und erhielt die Auskunft, dass dies laut Tierschutzgesetz § 8a verboten ist. Nachdem sie die Polizei gerufen hatte, kaufte sie den Welpen vorsichtshalber um € 400,-, weil sie nichts riskieren und ihn unbedingt retten wollte.
Als die Polizei eintraf, erkundigten sich die Beamten nur, ob es zu dem Hund „Papiere“ gibt. Dass es illegal ist, in der Öffentlichkeit Tiere anzubieten und zu verkaufen, wussten sie nicht, schritten aber auch nicht ein, als ihnen ein Screenshot der Gesetzesstelle am Handy gezeigt wurde. Auch die Tatsache, dass der Hund keinen Tollwutschutz hat und so nicht einmal über die Grenze hätte gebracht werden dürfen, wurde nicht überprüft. Das illegale Geschäft wurde nicht rückabgewickelt und der Hund wurde auch nicht beschlagnahmt. „Die erfahrene Tierschützerin hat also richtig gehandelt, als sie das hilflose Hundebaby schon vor dem Eintreffen der Polizei aus den Fängen des skrupellosen Schmugglers befreite, sonst hätten die Beamten ihn wohl mitsamt dem Welpen wieder abziehen lassen“, ärgert sich PFOTENHILFE-Chefin Johanna Stadler. „So werden wir den illegalen Welpenhandel jedenfalls nicht in den Griff bekommen, und die Auswirkungen treffen dann wieder Tierheime wie die PFOTENHILFE, wenn die Tiere krank sind, ausgesetzt oder abgeschoben werden.“
Die PFOTENHILFE hat sich hilfesuchend an die für Tierschutz zuständige Landesrätin Birgit Gerstorfer gewandt und diese gebeten, die Exekutive dringend über deren Zuständigkeit für das Tierschutzgesetz zu informieren. „Die Veterinärämter sind zwar grundsätzlich für den Vollzug zuständig, aber bei Gefahr im Verzug sowie außerhalb der Amtszeiten muss die Polizei diese unterstützen“, so Stadler. „Leider ist es uns schon öfter passiert, dass sich die Beamten fälschlicherweise nicht zuständig fühlten, wenn es sich nicht um gerichtlich strafbare Taten handelt. Nach dieser Logik dürften sie aber auch keine Verkehrssünder mehr belangen.“
Erst letzte Woche haben die Tierschutzlandesräte unterstützt durch Tierschutzminister Mückstein nach einer Konferenz gemeinsame Bemühungen für einen verschärften Einsatz gegen den Welpenschmuggel angekündigt. „Aber ein Tierschutzgesetz, das nicht kontrolliert und vollzogen wird, ist ein zahnloser Papiertiger“, so Stadler, die auch davor warnt Welpen auf offener Straße oder im Internet zu kaufen, weil sie so süß oder arm sind. „Tierschutzvereine müssen immer die erste Anlaufstelle sein, wenn man mit dem Gedanken spielt, ein Tier als Familienmitglied aufzunehmen.“ (Quelle: OTS/Pfotenhilfe)