Wenn man sich den Papierwust betrachtet, den man heute als Autofahrer – und in zahlreichen deutschen Ländern als Hundehalter – mit sich führen muss, gibt es leider nur noch wenig Unterschiede. Vom Autofahrer verlangt man Führerschein und Fahrzeugpapiere – TÜV bestätigt -, vom Hundehalter Zuverlässigkeitsprüfung und Wesenstest des Vierbeiners – vom Sachverständigen überprüft. Noch nicht bei allen Hunderassen – aber was ist nicht, kann sehr schnell werden! Das mussten wir alle in den letzten Monaten lernen.
Gefahrenquelle Auto – gefährlicher Hund – gleiche Bedrohungen für die Öffentlichkeit?
Diese Überschrift beantwortet sich von selbst. Betrachten Sie die Verkehrstoten, die wir alltäglich zu beklagen haben, die Unfallopfer des Straßenverkehrs und vergleichen Sie diese Zahlen mit den tatsächlichen Unfällen mit Hunden. Und dennoch hat es eine hysterisch gewordene Massenpresse geschafft, dem verdächtigen Hundehalter über Gemeinden, Länder und Bund ein Netz von Auflagen überzustülpen, das sich aller vermeintlich tatsächlichen Gefahren annimmt.
Ja – die Vorsichtsmaßnahmen gegen gefährliche Hundehalter sind noch intensiver als gegen verantwortungslose Autofahrer. Zur Absicherung der Öffentlichkeit gegen gefährliche Hunde schrecken die Parlamente nicht einmal davor zurück, selbst im Grundgesetz verankerte Rechte der Mitbürger einzuschränken – Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, Recht auf Eigentum, Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit! Zwar ist es wissenschaftlich eindeutig nachgewiesen, dass nicht die Rassenzugehörigkeit eines Hundes für seine Gefährlichkeit verantwortlich ist, vielmehr der Mensch am anderen Ende der Hundeleine. Trotzdem hat der Gesetzgeber kurzerhand unwiderlegbare Vermutungen gesetzlich verankert, die sachlich schlichtweg falsch sind. Da sie aber als unwiderlegbar deklariert werden – helfen keine sachlichen Argumente – das haben die letzten Monate klar und unmissverständlich bewiesen.
Ausrottung ganzer Hunderassen
Es ist ein klares, von der Bundesgesetzgebung untermauertes Staatsziel, bestimmte Hunderassen in Deutschland völlig auszurotten. Nicht etwa, weil sie gegenüber den anderen Hunden ein erhöhtes Aggressionsverhalten haben – das ist wissenschaftlich widerlegt! Sie haben ganz einfach das Pech, dass ein sehr unbedarfter bayerischer Sachverständiger diese Rassen vor etwa zehn Jahren auf die bayerische Rasseliste gesetzt hat, ohne allzu viel dabei nachzudenken. Um diese Liste über die bayerischen parlamentarischen Hürden zu bringen, vermied man sorgfältig die Einbeziehung deutscher Hunderassen, obwohl die amtliche Statistik den Gedanken nahe legt, dass sich eine ganze Reihe von in Deutschland geschaffenen Hunderassen hinsichtlich ihrer Gefahr für Menschen nicht von diesen Ausländern unterscheiden. Aber ein hohes deutsches Gericht hat ja diese Handhabung bestätigt, erklärte unverhohlen, dass, was die Gefahr deutscher Hunderassen angeht, die Bevölkerung diese besser erkenne und toleriere. Ein juristischer Purzelbaum, der – wenn es nicht so ernst wäre – nur noch Gelächter auslösen könnte.
Sind Hundevereine Erfüllungsgehilfen des deutschen Überwachungsstaates?
Ich kenne wenige Hundefreunde, die sich bei der Diskussion um das Thema gefährliche Hunde in den letzten Monaten ausreichend von den vom VDH angeführten deutschen Zuchtvereinen repräsentiert fühlten. Insbesondere fehlte es an einer deutlichen Sprache gegenüber Medien und Politik, wie diese beispielsweise vom englischen Kennel Club gebraucht wurde. Wo blieb die Solidaritätswelle aller durch den VDH repräsentierten Vereine für die betroffenen Rassen? War man sich nicht darüber im Klaren, dass Bauernopfer sinnlos sind, die Antihundelobby keine Ruhe geben wird, auch wenn die ersten Hunderassen auf dem Index stehen. Es war schon befremdlich, wie sich die Vertreter einzelner Rassen darum bemühten, die eigene Rasse vor einem Einbeziehen in die Gesetze zu schützen, anstatt dass sich alle Vereine mit den Angegriffenen solidarisch erklärten.
Es macht wenig Sinn, wenn die Spitzenorganisation klare Gutachten vorlegt, wonach die Gefährlichkeit von Hunden losgelöst von den Rassen zu betrachten ist, man aber nicht gleichzeitig auch wirklich das gesamte organisierte Potential der Hundefreunde aktiviert, eigene Medienkampagnen aufbaut und nachhaltig die Interessen aller Hunde – Rassehunde wie Mischlinge – in den Vordergrund stellt.
Tierschutzorganisationen: Widersprüchlich und halbherzig
Auch der Einsatz des Tierschutzes war halbherzig und widersprüchlich. Zwar beklagte man die überfüllten Tierheime, forderte staatliche Gelder und betonte, dass es nach dem Tierschutzgesetz verboten ist, Tieren vermeidbare Schmerzen zuzufügen, sie ohne einen vernünftigen Grund zu töten. Aber der gleiche Tierschutz unterhält auch das „älteste Tierheim Deutschlands" in Hamburg, das bei den wahren Tierschützern heute als Schirmherr des Hunde-KZ gesehen wird. Die Initiative von Präsident Apel vom Deutschen Tierschutzverein, als Alternativlösung ein fünfjähriges Zuchtverbot – möglichst für alle Hunderassen – zumindest aber für Kampfhunde – zu fordern, ist ein trauriges Zeichen dafür, wie wenig man von Hundezucht versteht. So faszinierend die Vorstellung für den Tierschutz sein mag, zunächst müssten alle bei ihm untergestellten heimatlosen Hunde ein neues Zuhause finden, ehe man weiterzüchtet, so unvollziehbar sind derartige Vorschläge. Das einzige Ergebnis einer solchen Maßnahme bestände darin, dass die Hundehaltung in ihrer Gesamtheit noch stärker zurückgeht als sie dies ohnehin schon tut.
Die Tierärzteschaft reagiert
Von den Organisationen der deutschen Tierärzteschaft liegen eindeutige Bekenntnisse gegen die staatlichen Verordnungen vor. Die berufsständigen Organisationen distanzieren sich nachdrücklich von der drohenden Tötungswelle, welche die Landesverordnungen auslösen müssen. Solange man aber nichts an der Ursache ändert – die Verordnungen und Gesetze nicht aufhebt – solange wird der Druck wachsen, Hunde, die in Tierheimen nur noch eingekerkert sind, mit Sicherheit darunter leiden, doch zur Tötung freizugeben. Es sei an die Vorschläge des Kölner Regierungspräsidenten erinnert, wonach bei Unvermittelbarkeit der Hunde eine Tötung der Tiere sachlich zu rechtfertigen sei.
Die Verantwortung der Hundeverbände!
Für mich ist es beklemmend, welche politischen Klimmzüge und Brückenschläge die Interessenvertretungen der Hunde- und Tierfreunde ihren Mitgliedern zumuten. Auf der einen Seite protestiert man verbal gegen Verordnungen und Gesetze, verweist darauf, dass sie ausnahmslos die Verhältnismäßigkeit der Mittel verletzen. Es wird der wissenschaftliche Nachweis geführt, dass die diffamierten Hunderassen kein erhöhtes Gefahrenpotenzial für die Gesellschaft bringen, und gleichzeitig kooperiert man mit Legislative und Exekutive, indem man Hilfsdienste zur Durchführung dieser Verordnungen anbietet.
Hundeführerschein
Sicherlich haben die Vereine satzungsgemäß die Aufgabe, ihren Mitgliedern Wege aufzuzeigen, wie sie durch fundiertes Wissen als Hundehalter friedlich mit ihren Mitmenschen auskommen. Von dieser Seite her ist es absolut zu begrüßen, wenn möglichst viele Gelegenheiten geschaffen werden, dass Hund und Besitzer gemeinsam lernen, in ihrem Umfeld zurechtzukommen, die Rechte der Nichthundebesitzer respektieren, ihre Hunde richtig erziehen. Muss man aber jetzt – in Anpassung an die politischen Strömungen – opportunistisch eine solche Ausbildung und Prüfung als „Hundeführerschein" verkaufen? Natürlich gibt es bei den hundesportlichen Organisationen sehr gute Fachleute, die in der Lage sind, wichtiges Grundwissen zu vermitteln. Aber kann es sinnvoll sein, dem Staat – dessen neue Gesetze man rückhaltslos ablehnt – über den „Hundeführerschein" entgegenzukommen, den Anschein zu erwecken, dass damit die Frage der Hundeausbildung monopolartig den privatrechtlich organisierten Hundevereinen übertragen werden sollte? Ist man sich darüber im Klaren, dass Gerichtsurteile ziemlich eindeutig festgestellt haben, dass derartige privaten Vereine keinerlei hoheitliche Aufgaben übernehmen dürfen? Dieser Vorstellung wäre zu vergleichen, wenn der ADAC daran ginge, seinen Mitgliedern ohne Fahrschulen den sanften Weg zur Führerscheinprüfung zu bieten, wobei die staatlichen Prüfer durch angestellte Funktionäre des ADAC ersetzt werden.
Ist es richtig, wenn sich private Vereine zum Erfüllungsgehilfen des Überwachungsstaates machen? Eine Fülle von Interessenkonflikten ist gegeben, und in sicher verständlicher Weise kann ich mich auch mit dem Gedanken nicht anfreunden, dass nun ausgerechnet die eigenen Organisationen der Hundehalter mit dazu beitragen, dass die sie schwer belastenden Verordnungen durch die Funktionäre ihrer Verbände überhaupt erst ermöglicht und realisiert werden.
Dies gilt übrigens nicht nur für den „Führerschein", vielmehr auch für die geplanten „Wesenstests"! Wer übernimmt hier eines Tages die Haftung für die Tester, wenn diese Hunde als problemlos deklariert haben, es dann durch eine Verkettung von Umständen dennoch zum Unfall kommt? Probleme über Probleme, die rechtzeitig sorgfältiger sachlicher wie juristischer Prüfung bedürfen!
Sachverständige
Es ist unbestritten, dass die in den Verordnungen vorgesehenen Sachverständigengutachten qualifizierte Gutachter fordern. Die Annahme, diese seien problemlos aus den Kreisen der Tierärzte oder dem VDH angeschlossenen Hundeausbildern zu gewinnen, hat sich als irrig erwiesen. Nur ein verschwindend kleiner Anteil der Tierärzte verfügt über die erforderliche Zusatzausbildung, um das Verhalten eines Hundes wirklich fachkundig zu begutachten. Und der berüchtigte Wiesbadener Fall Baxter dokumtiert, mit welcher Voreingenommenheit und Eilfertigkeit Gutachter einen Testhund in den Hundehimmel abkommandieren.
Wer möchte es bestreiten, eine Gutachtertätigkeit bei einer solchen Fülle von zur Prüfung anstehenden Hunden hat auch ihre wirtschaftlichen Seiten. So mancher Tierarzt wird schwerlich deren Verlockungen widerstehen. Aber ist es tatsächlich gut und sinnvoll, hier für den Staat Aufgaben zu übernehmen, mit seiner eigenen Unterschrift zu bestätigen, dass Hunde keine weitere Lebenschancen mehr haben. Können die Gutachter überhaupt ermessen, wie umfangreich heute die Möglichkeiten gegeben sind, auch verdorbene Hunde sorgfältig umzuerziehen, sie zu resozialisieren. Stellen wir uns vor – kein Tierarzt – kein verantwortungsbewusster Sachverständiger – stellte sich für diese Überprüfungen zur Verfügung!
Wer die wissenschaftliche Literatur wälzt, kommt sehr schnell zu der Erkenntnis, dass alle Wesenstests ihre Macken haben – und was passiert, wenn ein Hund unter dem Prüfungsstress falsch reagiert – sein Leben verliert, obwohl er in seinem ganzen Leben noch keiner Fliege etwas zu Leide getan hat? Im Grundsatz bedarf es mehrtägiger ausgiebiger Beobachtung eines Tieres, um mit Sicherheit die Entscheidung fällen zu müssen, dass dem Tier keine weiteren Chancen mehr eingeräumt werden können. Das ganze jetzige System krankt daran, dass von einer möglichen Resozialisierung um Umerziehung des Hundes gar nicht die Rede ist. Wiederum ein krasser Verstoß gegen das Wissen der Verhaltensforscher!
Ich bewundere schon die Menschen, welche sich bereit finden, diese Aufgaben eines Testers mit der Entscheidung über Leben und Tod des Hundes zu übernehmen – auch die persönlichen Risiken, falls sie sich einmal irren!
Die Justiz
Die Erfahrungen über die letzten Monate haben es gezeigt, von den Politikern und den sie leitenden Medien ist keine Hilfe zu erwarten – alle Augen der Hundefreunde ruhen auf der dritten Gewalt – der unabhängigen Justiz. Gesucht wird der Richter, der sachlich prüft, ob bei den ganzen jetzt vorliegenden Verordnungen und Gesetzen die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt ist, ob die Gefahren, die von unseren Hunden ausgehen, tatsächlich so groß sind, dass alle die Einschränkungen gegenüber einem großen Teil der Bevölkerung zu rechtfertigen sind. Gesucht werden Wissenschaftler, die diesem Richter aktiv zur Seite stehen, ihm die Fakten unterbreiten, die er für eine objektive Entscheidung braucht. Nach dem heutigen Stand des Wissens über Hunde und Menschen besteht jedenfalls aller Anlass, eine solche richterliche Entscheidung zu suchen und zu erkämpfen – und wenn es bis vor das Bundesverfassungsgericht und den europäischen Gerichtshof geht!
Geben wir unsere Hunde nicht verloren – kämpfen wir für sie – wir sind es ihnen schuldig!
>>> WUFF – INFORMATION
Erbärmliche Diskriminierung
Es ist geradezu erbärmlich, mit welchen Ausreden Politiker ihre Problembewältigung zu rechtfertigen versuchen – unbescholtene Bürger und Steuerzahler werden je nach der Hunderasse, die sie sich gewählt haben, diskriminiert, in der Öffentlichkeit angeprangert. Und dies alles erfolgt angeblich zum Schutz der Bevölkerung. Wenn Sie heute mit einem der diskriminierten Hunde ihre Wohnung verlassen, müssen Sie in Deutschland ständig mit sich führen:
• Hundeführerschein (oder wie immer man diesen Befähigungsnachweis endgültig bezeichnen wird)
• Testergebnis der Überprüfung Ihres „gefährlichen Hundes"
• Haftpflichtpolizze.
Für die eigene Identifikation sollte dann auch noch der Personalausweis mitgeführt werden, hoffentlich schafft die erfindungsreiche Zubehörindustrie bald die entsprechenden Dokumententaschen, damit man dies alles sorgfältig der Obrigkeit präsentieren kann.