49-Jährige beschuldigte Nachbarn und fälschte Beweise: 20 Monate bedingte Haft, Bewährungshilfe und Alkohol-Therapie
Graz (APA) – Ein toter Hund im Wäschetrockner und falsche Anschuldigungen haben eine 49-jährige Steirerin vor das Grazer Straflandesgericht gebracht. Die Frau hatte im März ihren Yorkshire Terrier versehentlich in die Maschine gesteckt und beschuldigte vor der Polizei die Nachbarn. Tage später gestand sie alles. Sie wurde am Mittwoch unter anderem wegen Verleumdung zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt. Mitte März hatte der Fall für großes mediales Interesse gesorgt.
Die Frau, damals noch das vermeintliche Opfer, zeigte an, dass sie ihren toten Hund in einem Blumentopf vor der Tür gefunden habe. Außerdem habe sie einen Zettel mit den Worten „Noch warm und wäschetrocknerfest“ entdeckt, den der Täter geschrieben haben soll.
Sie beschuldigte Nachbarn und stellte sich sogar für TV-Sender vor die Kamera. Tage später gestand sie jedoch, dass sie selbst am Tod des kleinen Hundes schuld war, es jedoch nicht ihrem Sohn beichten konnte, da dieser Autist ist.
Nicht nur die 49-Jährige, sondern auch die falsch beschuldigten Nachbarn waren am Mittwoch zum Prozess gekommen. Die Steirerin gestand Verleumdung, Falschaussage und Beweismittelfälschung. Sie erklärte, dass der Hund ihrem Sohn gehörte und das Verhältnis zu den Nachbarn eigentlich gut war, bis eine neue Nachbarin eingezogen war. Sie berichtete Richter Helmut Wlasak etwas wirr von Nachbarschaftsstreitereien.
Letztlich meinte sie, den Hund wohl nicht nur in den Trockner gegeben, sondern zuvor sogar schon mitgewaschen zu haben: „Er wäre wohl nicht in die nasse Wäsche gegangen.“ Daher glaubt sie nun, dass er in der Hundedecke war, als sie diese in ihre Toplader-Waschmaschine steckte. Nach dem Waschgang fiel ihr immer noch nichts auf und gab die Decke auch noch in den Trockner. Erst danach fand sie das tote Tier. Anschließend sei es ihr nicht gut gegangen, schluchzte sie vor Gericht. Richter Wlasak wollte wissen, warum sie dann auf die Idee kam, den Zettel zu schreiben. „Fragen sie mich was Leichteres. Das habe ich geschrieben, da war ich schon besoffen“, merkte sie nebenbei an. Sie wollte es ihrem Sohn nicht gestehen: „Ich weiß, ich habe damit alles schlimmer gemacht.“
Der Staatsanwalt hielt fest, dass es nicht die Nachbarn, „sondern der Alkohol war“. Offenbar war die Angeklagte betrunken, als sie den Vierbeiner in die Maschinen steckte. Die vergangenen Tage hat sie bereits stationär in einer Nervenklinik verbracht. Sie will einen Alkohol-Entzug machen. Bei den Nachbarn habe sie sich entschuldigt, doch noch während der Verhandlung bezeichnete sie diese als „falsches Pack“. „Sie müssen Ihre Zunge hüten. Blöd reden kann strafbar sein“, ermahnte sie der Richter.
Er verurteilte die Frau zu 20 Monaten auf Bewährung mit einer Probezeit von drei Jahren – „ausnahmsweise“ bedingt, wie er anmerkte. Außerdem muss sie ihren Nachbarn eine Entschädigung zahlen und einen Entzug machen. Sie bekommt auch einen Bewährungshelfer beigestellt. „Das ist eigentlich eine riesen Sauerei. Sollte so etwas noch einmal vorkommen, gehen Sie sitzen – für mindestens zwei Jahre. Dann stellt sich die Frage der Alkohol-Therapie nicht mehr, weil in zwei Jahren wird bei uns jeder clean.“ Wlasak glaubte ihr, dass sie den Hund unter Alkoholeinfluss versehentlich mitgewaschen hatte. „Der Alk ist ein Schwein. Wenn’s nix zum Saufen geben würde, hätte ich hier 70 Prozent weniger Arbeit“, meinte er am Ende der Verhandlung. Die 49-Jährige nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.