Hündin bei großer Hitze in Kofferraum gesperrt: Salzburger verurteilt

Von Monica Sterle

Sieben Monate teilbedingte Haft wegen Tierquälerei – Jagdterrier-Mischling seither verschwunden – Angeklagter beteuerte Unschuld – Urteil nicht rechtskräftig

Salzburg/Hallein (APA) – Ein Salzburger ist am Freitag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen Tierquälerei zu sieben Monaten teilbedingter Haft, davon zwei Monate unbedingt, nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der 53-Jährige soll eine Hündin bei 33 Grad Außentemperatur im Kofferraum eines Autos eingesperrt haben. Eine Zeugin erklärte, sie habe beobachtet, wie er das noch zuckende Tier aus dem Pkw hob.

Laut Anklage ließ sich der damals alkoholisierte Beschuldigte am 26. August 2017 nach einem Gaststättenbesuch im Bezirk Hallein von einer Taxifahrerin abholen. Die Frau gab als Zeugin an, dass der Mann erklärt habe, er müsse noch einen Hund aus einem Wagen holen. Sie habe beobachtet, wie er den Jagdterrier-Mischling am Halsband aus dem Kofferraum gezogen und dann auf den Boden fallen gelassen habe. Das nach Luft ringende Tier sei von der Schnauze bis zur Schulter mit Schaum bedeckt gewesen. Als sie den Polizei-Notruf gewählt habe, sei der Mann weggefahren.

Die Hündin namens Cindy ist seither nicht mehr aufgetaucht. Laut der Besitzerin, eine Bekannte des Beschuldigten, ist die Hündin seit 25. August verschwunden. Der Salzburger beteuerte seine Unschuld. Er sei am 26. August wegen der Hitze „den ganzen Tag daheim“ gewesen.

„Es gibt keinen Beweis, dass der Hund in der Obhut des Angeklagten war“, betonte Verteidiger Franz Essl. Er kündigte an, das Urteil mit einer Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung zu bekämpfen. Staatsanwalt Michael Schindlauer meldete Strafberufung an. Der Strafrahmen reichte bis zu zwei Jahren Haft.

Für Strafrichter Peter Egger gab es genug Beweise für die Tat.
„Die Zeugin hat sie eindeutig wiedererkannt“, sagte er nach dem Schuldspruch zum Angeklagten. „Ihr hat der Hund leidgetan. Das Auto parkte in der prallen Sonne, der Hund war massiven Qualen ausgesetzt.“ Der Beschuldigte habe die Zeugin auch noch an der Schulter gepackt, um sie an einer Anzeigenerstattung zu hindern.

Aus spezial- und generalpräventiven Gründen habe er einen unbedingten Strafanteil ausgesprochen, erläuterte der Richter. „Wer alkoholisiert mit Menschen rücksichtslos umgeht, der geht auch mit Tieren rücksichtslos um, und umgekehrt.“ Er verwies dabei auf eine anhängige Vorstrafe des Angeklagten wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Der Salzburger soll alkoholisiert eine Polizeisperre durchfahren haben, dabei seien Beamte verletzt worden. Wegen der Vorstrafe wurde die Probezeit für den bedingten Strafanteil auf fünf Jahre verlängert.

 

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