Initiativantrag sieht auch höhere Strafen für illegalen Tierhandel und Tierquälerei vor
Wien (APA) – Die Haltung von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen soll per Anfang 2019 verboten sein. Ein von der Regierung im Parlament eingebrachter Initiativantrag zur Änderung des Tierschutzgesetzes sieht auch höhere Strafen für illegalen Tierhandel und Tierquälerei vor.
„Tiere sind Lebewesen und keine Ware, die man in Zoofachgeschäften ausstellt“, sagte die für den Tierschutz zuständige Ministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ). Besonders für Jungtiere sei dies ein enormer Stress. „Es ist nicht artgerecht und daher strikt abzulehnen“, meinte auch die FPÖ-Bundestierschutzbeauftragte Philippa Strache in einer Aussendung.
Zoofachhandlungen, die am 30. September 2018 eine aufrechte Bewilligung haben, dürfen von dieser noch bis Ende 2019 Gebrauch machen, heißt es in dem Antrag. In den Erläuterungen wird dargestellt, dass mit den vorangegangenen beiden Novellen des Tierschutzgesetzes der Internethandel geregelt wurde, um illegalen Welpenhandel zu unterbinden, und andererseits durch die Sonderhaltungsverordnung auch Zoofachgeschäften neben der Haltung außerhalb des Geschäftes die Unterbringung von Tieren in Pflegestellen möglich ist. Dadurch sei es nicht nötig, dass Hunde und Katzen weiterhin in Verkaufs- oder Ausstellungsräumen gehalten werden.
Die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ begrüßte den Schritt, sieht aber noch nicht alle Probleme gelöst. Der Verkauf von Welpen per se werde nicht verboten, Zoofachhandlungen könnten Tiere außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten unterbringen und den Verkauf weiterhin über das Geschäft abwickeln. „Wir möchten darauf hinweisen, dass hier auch das Problem der fragwürdigen Herkunft der Tiere nicht gelöst würde“, so die Tierschützer. „Es wäre sicher besser, das Problem ein für alle Mal mit einem Verkaufsverbot ohne Schlupflöcher zu lösen.“