Gutachten zur tödlichen Hundeattacke im Vorjahr

Von Martina Bartl

Etwas mehr als ein Jahr nach der tödlichen Hundeattacke auf einen 31-jährigen Soldaten in der Wiener Neustädter Flugfeld-Kaserne ist der Inhalt des Gutachtens einer deutschen Sachverständigen bekannt geworden. Wie der Kurier-Online berichtet, sieht die von Esther Schalke erstellte Expertise die Schuld für den Vorfall weder beim zuständigen Hundeführer, noch beim Bundesheer. Die Conclusio lautet, dass der 31-Jährige ein zu großes Sicherheitsrisiko eingegangen war. Sowohl gegen den Hundeführer als auch gegen „Verantwortliche des Bundesheers, die nicht konkret ausgeforscht sind“ wurde bisher seitens der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ermittelt. Im Raum stand der Verdacht der grob fahrlässigen Tötung sowie der Gefährdung der körperlichen Sicherheit.

Die Sachverständige für Hundewesen sollte in diesem Zusammenhang klären, ob bei der Verwahrung und Betreuung der Tiere Nachlässigkeiten vorgelegen waren. Bestellt sei die Expertin aus dem Nachbarland deshalb worden, weil sämtliche in Österreich gemeldete Gutachter eine Nähe zum Militärhundewesen aufweisen würden, hatte Erich Habitzl, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, im April erklärt. Schalke kommt in ihrem Gutachten nun zum Schluss, dass der 31-Jährige beim Ausführen der beiden Malinois ein zu großes Sicherheitsrisiko eingegangen ist. Den bisherigen Ermittlungen zufolge hatte der Mann die beiden Vierbeiner nämlich ohne Leine und Halsband frei laufen lassen. Warum sich der Oberwachtmeister des Jagdkommandos aus dem Bezirk Mödling „trotz seiner Ausbildung für den Freilauf der Hunde zur gleichen Zeit und ohne Hilfsmittel entschloss“, sei nicht nachvollziehbar, zitierte der Kurier aus der Expertise. Grobe Fehler beim allgemeinen Training mit den Hunden verneinte Schalke.

Christian Stocker, der Anwalt des beschuldigten Hundeführers, ortete im Kurier nach Ansicht des Gutachtens kein strafrechtlich relevantes Verhalten seines Mandanten. Weiters erwartete der Jurist eine baldige Einstellung des Verfahrens. Seitens der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wird das Gutachten noch einer rechtlichen Prüfung unterzogen. „Dies kann einige Zeit dauern“, sagte Behördensprecher Erich Habitzl am Montag (23. November) zur APA. Die Auswirkungen der Expertise auf den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens seien derzeit noch nicht abschätzbar.

Das Gutachten von Esther Schalke bemängelt aber laut Kurier-Online auch die provisorischen Zwingeranlage in der Flugfeldkaserne in Wiener Neustadt. Erich Gemeiner, der Anwalt der Familie des getöteten Soldaten, soll am Montag zudem Vorwürfe gegen das Bundesheer erhoben haben: „Alle Schutzmaßnahmen haben versagt“, hielt er fest. „Es sollte am Zwinger die Möglichkeit bestehen, von außen den Hunden einen Maulkorb aufzusetzen. Dafür bedarf es einer gesonderten Klappe. Es sollte eine Schleusenvorrichtung vorhanden sein, sodass der Diensthund beim Öffnen nicht direkt entweichen kann. Auch ein Alarmierungssystem sollte vorhanden sein“, zitierte der Kurier den Bericht der Gutachterin. Sie verwies jedoch darauf, dass „diese Art der Betreuung noch in vielen diensthundeführenden Betrieben üblich ist“. „Mir ist klar, dass die Suppe zu dünn ist, um den Diensthundeführer der beiden Tiere strafrechtlich etwas anzulasten. Das Heer kann sich in dem Fall aber nicht komplett abputzen“, betonte Gemeiner in dem Bericht.

Während Ragna, einer der beiden beteiligten Hunde, nunmehr dem Züchter und Eigentümer zurückgegeben wurde, wurde Hati eingeschläfert. Das Verteidigungsministerium habe angeordnet, „die schmerzlose Tötung durch einen Tierarzt durchführen zu lassen“, wurde Heeressprecher Michael Bauer vom Kurier zitiert.(Quelle: APA)

Den ganzen Fall ausführlich recherchiert finden Sie in der WUFF 2/2020 und online hier.

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