Grüezi i de Schwiez

Von Anna Hitz

Hundeurlaub in der Schweiz

Schokolade, Uhren und die Alpen, ein ­Käsefondue mit Weißwein, traditionelle ­Alpaufzüge und ­interessante Städte. In die Schweiz zieht es nicht nur Skifahrer und Wanderer, sondern auch Kultur­interessierte. Wenn auch Ihr Vierbeiner frische Alpenluft schnuppern möchte, gibt es nur ein paar Dinge zu beachten.

Wer aus der EU anreist, muss sich auf 5 Heimtiere begrenzen, ansonsten gelten für ihn die Bedingungen für die gewerbliche Einfuhr. Außer Sie reisen zur Teilnahme an einem Wettbewerb oder ähnlichem an, dann kann beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinär­wesen eine Bewilligung beantragt werden. Die Angaben dazu findet man auf der Homepage: www.blv.admin.ch.

Ansonsten gilt, dass der Hund gechippt oder mit einer lesbaren Tätowierung (nachweislich erstellt vor dem 3. Juli 2011) versehen sein muss. Auch braucht der Hund eine gültige Tollwutimpfung, sowie einen EU-Heimtierpass oder einen von der EU anerkannten Pass weiterer europäischer Staaten (Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Vatikanstaat), falls das Tier ursprünglich von dort stammt. Auch sollte man sich bewusst sein, dass die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren oder kupierter Rute in die Schweiz verboten ist. Bei Kurzaufenthalten werden Ausnahmen gemacht, wobei der Zoll entscheidet, ob die Kriterien für eine Ausnahme erfüllt sind.

Wollen Sie mit einem Hund einreisen, der bis zu 16 Wochen alt ist, gelten bezüglich der Tollwutimpfung besondere Bestimmungen. Das frühest mögliche Alter für die Impfung ist 12 Wochen. Konnte aber die Wartefrist von 21 Tagen noch nicht verstreichen, müssen Sie als Halter mittels Erklärung bestätigen, dass der Hund seit Geburt nie mit wild­lebenden Tieren in Kontakt gekommen ist, deren Art für Tollwut empfänglich ist. Ein Muster für die Erklärung finden Sie ebenfalls auf: www.blv.admin.ch. ­Außerdem müssen Welpen bis zum ­Alter von 56 Tagen (8 Wochen) zwingend von ihrer Mutter begleitet sein.

Wer darf mit?
Die Schweiz kennt auf nationaler Ebene keine Listenhunde, weshalb die ­Einfuhr aller Rassen erlaubt ist. Jedoch variieren in der Schweiz die Bestimmungen von Kanton zu Kanton. So sind beispiels­weise im Kanton Bern alle Hunde erlaubt und es gibt auch keine besondere Leinen- oder Maulkorbpflicht. Hingegen sind im Kanton Wallis die Rassen ­Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Rottweiler, Mastiff, Mastin Espangnol, Mastino Napoletano, Tosa und deren Kreuzungen verboten. Man darf diese Hunde zwar für einen Kurzaufenthalt von maximal 30 Tagen mitbringen, doch nur unter der Bedingung, dass der Hund an der Leine geführt wird und einen Maulkorb oder einen Saciri Zahnüberzug (www.saciri.ch) trägt. Ein Saciri ist eine Bissschutzschiene, die ähnlich wie bei einem Boxkämpfer über das Gebiss gelegt wird, um Bissverletzungen zu verhindern und Bissfolgen zu minimieren.

Auf der Seite www.tierimrecht.org findet man die genaue Gesetzeslage für jeden Kanton. Will man ganz sicher gehen, wie es mit der Leinenpflicht aussieht, ist es zu empfehlen, sich bei der geplanten Feriengemeinde zu erkundigen.

Zu beachten
In der Schweiz sind wildernde und streunende Hunde nicht beliebt. So herrscht vom Frühling bis in den Sommer im Wald und am Waldrand Leinenpflicht. Die Termine variieren etwas von Kanton zu Kanton und sind meist am Waldeingang angeschrieben. Im Kanton Aargau beispielsweise gilt die Leinenpflicht im Waldgebiet vom 1. April bis zum 31. Juli. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstraßen unter direkter Aufsicht auch ohne Leine geführt werden, vorausgesetzt sie sind jederzeit abrufbar. Die Gesetzeslage sieht das dann etwa so: „Hunde, die beim Wildern angetroffen werden oder für Wildtiere eine unmittelbare Gefahr darstellen und nicht eingefangen werden können, können durch Mitglieder der Jagdgesellschaft sowie Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher abgeschossen werden, wenn der Halter oder die Halterin zuvor schriftlich verwarnt worden ist oder nicht bekannt ist. Beim Reißen von Wild angetroffene Hunde dürfen sofort abgeschossen werden.“ In den Alpen gibt es auch Wildruhezonen, die ausgeschildert sind und während des Winters nicht betreten werden dürfen. Hier müssen die Hunde auf jeden Fall auf dem Weg bleiben oder an die Leine, um die Wildtiere im Winter nicht unnötig zu strapazieren. Auch an vielen Seen und in Naturschutzgebieten gilt ­Leinenpflicht, welche auch mit Buß­geldern geahndet werden kann, wird sie nicht eingehalten. Diese Zonen sind ausgeschildert.

Im Verkehr
Es ist in der Schweiz Pflicht, Hunde während der Autofahrt so zu sichern, dass sie den Fahrer nicht ablenken können. Zusätzlich müssen sie für den Fall eines Unfalls gesichert sein. Das heißt, Sie müssen den Hund entweder im Kofferraum verwahren, gesichert durch eine Transportbox oder ein Hundegitter, oder falls Sie ihn auf der Rückbank oder dem Beifahrersitz transportieren, ihn mit einem geprüften Gurt befestigen. Auch wird verlangt, dass Hunde bei langen Transporten regelmäßig mit ­Wasser versorgt werden und alle zwei bis drei Stunden aus dem Auto genommen werden, damit sie sich lösen können und etwas Bewegung bekommen.

Eine saubere Sache
In der Schweiz herrscht eine Hundekotaufnahmepflicht, was sich in der Schweiz kinderleicht gestaltet. Denn wirklich überall, außer in den Wäldern, stehen sogenannte Robidogs. Diese grünen Entsorgungsbehälter sind mit Beutelspendern ausgestattet, an denen man sich kostenfrei ausrüsten kann, um die Hinterlassenschaften seines Hundes schließlich wieder in so einem Robidog zu entsorgen. Man kann für das Nicht­entsorgen bestraft werden, wobei die Bußgelder etwa bei 100 CHF (~92 Euro) liegen.

Mögliche Krankheiten
Wenn auch nicht sehr verbreitet, sollte man sich bewusst machen, dass Anaplasmose, Babesiose, Borreliose, Dirofilariose, Echinokokken, Ehrlichiose, Hepatitis Contagiosa Canis, Leptospirose, Parvovirose, Staupe und Zwingerhusten vorkommen können. Da die meisten dieser Krankheiten einen tödlichen Verlauf nehmen oder den Hund oder Menschen nachhaltig schädigen können, empfiehlt es sich mit dem Tierarzt des Vertrauens das Risiko zu besprechen, um über präventive Maßnahmen zu entscheiden. Diese in Form von Impfungen und/oder die Verwendung von Präparaten wie Spot Ons oder Halsbänder gegen Zecken.

Unterwegs
Mit Hunden in der Schweiz ­unterwegs zu sein, ist kein Problem. In den meisten Geschäften, außer es werden Lebens­mittel verkauft, sind sie erlaubt. Ansonsten finden sich vor den Geschäften oft kleine Haken an denen man den Hund kurz anbinden kann. In vielen Naturtierparks oder im Freilichtmuseum Ballenberg, wo man die Schweizer Traditionen hautnah erfahren kann, sind Hunde erlaubt. In Restaurants und Hotels kann man sie in der Regel problemlos mitnehmen. Es gibt bei den Restaurants Ausnahmen, doch betrifft das meist die hochpreisigen Lokale. Es lohnt sich auf jeden Fall im Voraus kurz anzurufen, oft wird einem dann ein extra ruhiges Plätzchen reserviert.

Auch die meisten Hotels nehmen ­problemlos einen oder mehrere Hunde gegen einen Aufpreis von 15-50 CHF (~ 14-46 Euro) pro Hund und Nacht auf. Oft wird dann zusätzlich eine Decke, Futter- und Wassernapf zur Verfügung gestellt. Es gibt aber auch Hotels die gar keine Hunde tolerieren. Meist findet man die Angabe bereits auf der Homepage oder über eine Anfrage. Auf vielen Campingplätzen sind Hunde gerne gesehen. Man sollte sich wieder im Voraus schlau ­machen und sich dann an die Hausregeln halten. Dann steht einem gelungenen Aufenthalt im Grünen nichts im Weg.

Im öffentlichen Verkehr
Mit Bus und Bahn unterwegs sein ist kein Problem, höchstens etwas kostspielig. Für Hunde, die kleiner sind als 30 Zentimeter Schulterhöhe, reicht es, wenn Sie eine Tasche oder einen geeigneten Behälter dabei haben. Versorgen Sie den Hund darin, fährt er gratis mit. Zusätzlich bieten solche Taschen gerade für kleine Hunde einen geschützten Rückzugsort und sie werden so weniger übersehen.

Hunde, die größer sind als 30 Zentimeter, müssen eine Fahrkarte zum ­halben Preis lösen. Wollen Sie eine weite ­Strecke bewältigen, kann es sein, dass Sie mit einer Hundetageskarte für 34 CHF (~31 Euro) billiger fahren. Möchten Sie in der Ersten Klasse reisen, reicht es übrigens, wenn Ihr Hund ein Zweite Klasse-Ticket hat. Auch sollte man es nicht darauf ankommen lassen; falls Sie ohne gültige Fahrkarte unter­wegs sind, kann es Sie 80-140 CHF (~73-129 Euro) kosten. Auch auf Schiffen oder Bergbahnen sind Hunde in der Regel erlaubt. Da dies meist private Gesellschaften sind, variieren die Preise und Angebote von Anbieter zu Anbieter, können aber auf deren Webseite oder telefonisch in Erfahrung gebracht werden.

Verschiedene Möglichkeiten
Obwohl die Schweiz ein kleines Land ist, bietet sie viele Möglichkeiten. So lockt im Süden das warme Tessin mit den schönen Seen in der grünen Hügellandschaft. Vom Südwesten bis in den Nordosten erstrecken sich die imposanten Alpen, die im Winter unendliche Langlaufloipen und Skipisten und Schneeschuhwandrungen bieten. Im Sommer lassen sich herrliche Wanderungen mit erfrischenden Abkühlungen in eiskalten Bergseen oder -flüssen planen. Im Nordwesten finden sich die weicheren Hügel des Juragebirges, dieser weniger überlaufene Teil ist ein echter Tipp für Naturliebhaber, die es weniger schroff bevorzugen. Wer Zeit hat, sollte mit seinem Hund den Jura-Höhenweg bestreiten. Dieser abwechslungsreiche Weg führt von Dielsdorf (bei Zürich) über den Jura bis nach Genf. Die Strecke ist 310 Kilometer lang, wobei sie in 15 Etappen aufgeteilt ist. Eine Route, auf der man wirklich viel von der Schweiz zu sehen bekommt. Wen es weniger zum Wandern zieht, den reizt vielleicht eher das relativ flache Mittelland mit bekannten und unbekannten Städten, Seen, Wäldern und unzähligen Museen.

Viel Natur
Gerade wen es in den Jura oder die Alpen zieht, der sieht sich mit viel Natur konfrontiert. Idyllische Wanderwege, seltene Tierarten und eine von Felsen geprägte Landschaft. Empfehlenswert ist es, sich mit Wanderkarten in ­Papier- oder elektronischer Form auszurüsten, auch wenn die Wege in den ­meisten ­Fällen gut ausgeschildert sind. Auch sollte man ­immer einen kleinen ­Wasservorrat für sich und seinen Hund dabei haben. Denn im Sommer kann es doch sehr heiß werden. Auch die Sonne in den Bergen sollte man nicht unter­schätzen, weshalb man lichtempfind­liche Partien im Sommer wie im Winter bei sich und dem Hund mit Sonnencreme schützen sollte. Wenn man dann aber stundenlang über Stock und Stein unterwegs war, meist belohnt mit einer großartigen Aussicht über Bergspitzen und verwaldeten ­Tälern, garniert mit dem einen oder andern Raubvogel oder Murmeltier, kommt man garantiert müde zu einer Hütte, wo man sich mit lokalen Rauchwürsten und ­Käsespezialitäten stärken kann.

Wem dieses rustikale Leben liegt, der sagt gerne uf wiederluege i de Schwiez.

Pdf zu diesem Artikel: schweiz

 

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