Der Aktive Tierschutz hat in Graz einen Fall von möglicher Tierquälerei aufgedeckt: Wie in einer Aussendung am 4. Jänner 2022 mitgeteilt wurde, hat die Tierrettung einen Schäferhund mit
– teils auch älteren – Verletzungen von einem sogenannten Korallenhalsband aus einem Grazer Haushalt abgeholt. Der Besitzer hatte selbst angerufen, weil ihn sein Hund gebissen hatte.
Korallenhalsbänder sind in Österreich verboten. Der Schäfer wurde in die Arche Noah gebracht, der Besitzer angezeigt.
Das Herrl des sechs Jahre alten Hundes hatte am vergangenen Wochenende offenbar selbst bei der Tierrettung des Aktiven Tierschutz Austria angerufen und habe gesagt, er sei gerade am Weg ins Krankenhaus und man möge seinen Hund abholen, weil dieser ihn bei der Fütterung gebissen habe. Der Schäfer würde außerdem seit etwa drei Wochen Änderungen in seinem Wesen und Verhalten an den Tag legen, schilderte der Aktive Tierschutz die Angaben des Besitzers. Die Tierrettung fuhr dann zur Grazer Wohnung, die er genannt hatte, und traf dort auf die Lebensgefährtin des Mannes. Sie traute sich selbst nicht an das Tier heran, weil dieses sich aggressiv verhielt. Den ehrenamtlich tätigen Rettungsfahrern gelang es aber, den Hund zu sichern und ins Tierheim Arche Noah zu bringen. Schon bei der Fahrt stellten sie fest, dass der Hund ein Korallenhalsband trug. Dieses Halsband hat auf der Innenseite Stacheln, die sich bei Zug aufstellen und zusammenziehen.
Bei der tierärztlichen Untersuchung am 3. Jänner 2022 stellte sich heraus, dass der Schäfer im Halsbereich tiefgehende Verhärtungen aufwies. Die knötchenartigen Verhärtungen waren zum Zeitpunkt der Untersuchung teilweise frisch, blutig und verkruste, aber auch mit stark dunkler Pigmentveränderung, die auf alte und somit chronische Verletzungen hinweisen würden, hieß es in der Aussendung. Die Abstände der Verletzungen würden eindeutig auf das Korallenhalsband zurückzuführen sein. Stachel- oder auch Korallenhalsbänder werden ebenso wie elektrisierende Bänder immer wieder von Hundehaltern als „Erziehungshilfsmittel“ verwendet, sind aber in Österreich laut Tierschutzgesetz verboten, „weil sie einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden und Schäden zufügen oder es in schwere Angst versetzen“, erklärte der Aktive Tierschutz. (Quelle: APA)