In Niederösterreich ist ein Fall von Tierquälerei bekannt geworden. Ein zuvor als entlaufen gemeldeter Hund wurde in Altlengbach (Bezirk St. Pölten/NÖ) gefesselt in einem rund sieben Meter tiefen Brunnenschacht entdeckt. Vorder- und Hinterbeine sowie die Schnauze des Tieres waren nach Polizeiangaben mit einer Paketschnur und einem Klebeband zusammengebunden. Die Exekutive bittet um sachdienliche Hinweise.
Der Besitzer des neun Jahre alten Border-Collie-Mischlings hatte am 19. April 2022 gemeldet, dass er den Vierbeiner vermisst. Der Hund war über einen Zaun gesprungen und weggelaufen. „Wir haben alles abgesucht, sind die ganze Gegend abgegangen“, sagte der Tierbesitzer zu „oe24.at“. Die Online-Plattform der Tageszeitung „Österreich“
hatte zuerst über den Vorfall berichtet.
Im Rahmen der Suche öffnete der Mann Donnerstagmittag den mit einem Betondeckel verschlossenen und mit Wasser befüllten Brunnenschacht im Garten seines eignen, nicht abgesperrten Grundstücks. Dort entdeckte er den toten Hund, der durch die örtliche Feuerwehr geborgen wurde. Hinweise zur offensichtlichen Tierquälerei werden von der Polizeiinspektion Altlengbach unter der Telefonnummer 059 133-3161 entgegengenommen.
Am Freitag wurden am Tatort Spuren sichergestellt, teilte Polizeisprecher Johann Baumschlager mit. Wie auch der ORF Niederösterreich berichtete, werden diese im Rahmen einer kriminaltechnischen Untersuchung ausgewertet. Nähere Details gab Baumschlager mit Verweis auf ermittlungstaktische Gründe nicht bekannt.
Für sachdienliche Hinweise, die zur Ausforschung des/der bisher unbekannten Täters/Täter führen, wird nach Angaben der Landespolizeidirektion Niederösterreich vom Freitagnachmittag „ein namhafter Geldbetrag“ ausgelobt. Die Summe könne noch nicht beziffert werden, weil sich fortlaufend Menschen bei der Exekutive und auch Tierschutzorganisationen melden und ihre Mithilfe anbieten würden.
Die Organisation Pfotenhilfe sprach in einer Reaktion auf den Vorfall davon, dass „die Emotionen bei Unterstützern“ hochgehen würden. Ein Spender habe sich gemeldet und 5.000 Euro „für den entscheidenden Hinweis zur Verfügung stellt, der zur Verurteilung des Täters führt“. (Quelle: APA)