Wie der Österreichische Kynologenverband (ÖKV) in seinem aktuellen Newsletter berichtet, soll der seit vielen Monaten durch eine kleine Tierschützer-Gruppe bekämpfte Gebrauchshundesport nun doch erhalten werden. In der geplanten Hundeausbildungs-Verordnung der Bundesregierung zur Regelung des Gebrauchshundesports sollen Sofortmaßnahmen des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV) verankert werden, die die Qualität im Gebrauchshundesport weiter erhöhen.
Die Eckpunkte der Verordnung
Laut ÖKV sollen das die Eckpunkte der Verordnung sein: Die sogenannte „Schutzhundeausbildung“ wird verboten, Ausnahmen gibt es jedoch für den Diensthundebereich des Bundes und für lizenzierte Hundetrainer:innen, -führer:innen und Hunde. Der verantwortungsvolle Gebrauchshundesport bleibt also erhalten. Für alle bestehenden Hundeausbildner:innen und Hunde im Schutzdienst ist eine Fast Track-Lizensierung vorgesehen. Für angehende Ausbildner:innen ist die Prüfung ab dem 1. Quartal 2025 möglich. Hundehalter:innen müssen einen Strafregisterauszug vorlegen. Eingeführt wird eine zusätzliche Wesensüberprüfung der Hunde vor dem Gebrauchshundesport. Die Prüfung belegt Sozialverträglichkeit, Alltagstauglichkeit, Kontrollierbarkeit, Sicherheit und eine artgerechte Ausbildung im Jagd- und Beuteverhalten. Hunde benötigen ein veterinärmedizinisches Attest und müssen ausgereift sein (12 Monate). Eine Rasseliste ist nicht enthalten – es gibt also kein Verbot für bestimmte Hunderassen.
Die Details und Prüfungsordnungen werden von Dog Audit sowie Expert:innen und Verbänden erarbeitet. Die entstehenden Kosten für die Prüfungen sind von den Hundehalter:innen zu tragen.