Folgen rassespezifischer Hundeverordnungen – Ein Update

Von Dr. Hans Mosser

Wissenschaftler aus den Bereichen der Risikoforschung und Risikobewertung, der öffentlichen Sicherheit und der Humanmedizin dreier skandinavischer Universitäten haben mit einer neuen Methodik die Folgen der 2010 eingeführten rassespezifischen Hundeverordnung in Dänemark evaluiert, die als eine der strengsten in Europa gilt.

Rassespezifische Hundegesetzgebungen, also solche, die auf bestimmte Hunderassen und deren angenommene Gefährlichkeit abzielen, sind seit dem tödlichen Beißunfall durch zwei Hunde in Hamburg im Jahr 2000 mehr oder weniger konstant Thema der Politik und Medien, vor allem in Österreich und Deutschland. Ziel dieser rassespezifischen Gesetze ist es, das Risiko und somit die Zahl an Hundebeißunfällen zu reduzieren. Dies ist etwas, das sich klar messen lässt, natürlich unter Berücksichtigung allgemeiner Trends.

Allerdings – gerade weil mittlerweile viele wissenschaftliche Studien einen fehlenden Einfluss rassespezifischer Hundegesetzgebung auf die Zahl an Hundebeiß­unfällen nachgewiesen haben, stellt sich die Frage, warum nur wenige Behörden davon wieder abrücken, so wie dies bspw. einige deutsche Bundesländer sowie Holland, das 2009 die 1993 eingeführte »Rasseliste« wieder abgeschafft hat, getan haben. Dass also trotz nachgewiesener fehlender Wirkung weiterhin an rassespezifischen Verordnungen festgehalten wird, muss Gründe haben, die außerhalb des Ziels dieser Verordnungen liegen. Welche Gründe können das sein?

Persönliche Einstellung zum Hund
Vielfach lässt sich erkennen, dass die Art der Hundegesetzgebung durchaus von der persönlichen Einstellung der jeweils zuständigen Politiker und Politikerinnen gegenüber Hunden abhängen dürfte. Es gibt dafür konkrete Beispiele aus verschiedenen Ländern und Städten, in der vergangenen Österreich-Ausgabe war Wien das Thema (WUFF 2/2019, S. 14ff.). Aus den Aussagen und dem Verhalten der dafür zuständigen Stadträtin lässt sich ableiten, dass in ihren Augen Hundehaltung in einer Stadt nichts zu suchen habe, allenfalls die Haltung nur sehr kleiner Hunde. Anderswo, wo Politiker die große soziale Bedeutung von Hunden in der Gesellschaft, und dies gerade in einer Stadt, erkannt haben, sind die entsprechenden Verordnungen situationsangepasst und v.a. wirksam, wie dies nur rund 150 Kilometer westlich von Wien der Fall ist. In Oberösterreich gibt es keine rassespezifische Hundeverordnung, sondern eine, die grundsätzlich auf den einzelnen »gefährlichen Hund« abgestellt ist (Podgorschek 2017). Die Zahlen beweisen eine deutliche Reduktion der Hundebeißunfälle seit Einführung dieser Verordnung. So kam es zwischen 2007 und 2017 trotz Anstiegs der Gesamthundezahl von 56.850 auf 74.446 (was übrigens die große Bedeutung der Hundehaltung in der Gesellschaft widerspiegelt) zu einer Reduktion der Hundebeißunfälle von 322 auf 206. Bezogen auf die Gesamtpopulation der Hunde kam es zu einer Reduktion der Beißunfälle von 0,56% auf 0,27%.

Ein Beleg für die Wirksamkeit von Hundeverordnungen, die auf die Verantwortung des Hundehalters und die »individuelle Gefährlichkeit« von Hunden abzielen. Hingegen dort, wo rassespezifische Gesetze eingeführt wurden, ist eine Unfallreduktion, wie schon erwähnt wissenschaftlich nachgewiesen, nicht der Fall. Das muss zu denken geben!

Exaktere wissenschaftliche Methoden?
Verschiedentlich wurde seitens der Politik manche der Studien kritisiert, welche die Wirkungslosigkeit von Rasselisten ­nachweisen. Die Methodik sei nicht ausgereift genug, um einen solchen Beweis zu begründen, heißt es vereinzelt.
Dazu erschien nun Ende 2018 eine neue Studie, die sich mit den Auswirkungen der seit 2010 geltenden rassespezifischen Hundegesetzgebung in Dänemark beschäftigt. Nicht schon wieder, möchte man meinen. Wozu noch eine Studie, wenn ohnehin schon alles so oft gesagt ist. Nun, diese aktuelle skandinavische Studie ist anders. Sie unterscheidet sich von den bisherigen durch eine neue an der Universität Karlstad entwickelte komplexe Methodik, die eine exaktere Risikofolgenbewertung erlaube (Bonander 2016). Ein weiterer Unterschied zu den bisherigen Studien liegt in der Tatsache, dass die Autoren keine Veterinärmediziner oder Ethologen sind, sondern Wissenschaftler aus den Bereichen des Risikomanagements der öffentlichen Sicherheit und der Humanmedizin.

Risikofaktoren für Hundebeißunfälle würden sich nach Angabe dieser Wissenschaftler auf drei Bereiche beziehen:
1. Unfallopfer / Hundehalter
2. Hund
3. Unfallbereich (privat/öffentlich)

In Hinblick auf das Unfallopfer sind bekanntermaßen Kinder viel häufiger betroffen als Erwachsene, auch sind die Unfallfolgen bei Kindern deutlich schwerer. Beim Faktor Hund stellt sich die Frage, ob einzelne Rassen ein höheres Unfallrisiko darstellen, und in Bezug auf den Unfallbereich ist zwischen privatem und öffentlichem Raum zu unterscheiden.

Gesetzliche Regelungen mit dem Ziel, die Zahl der Beißverletzungen zu reduzieren, setzen an unterschiedlichen Faktoren an. In Bezug auf den Unfallbereich ist das ausschließlich der öffentliche Raum, in dem aber die Anzahl der Beißunfälle geringer ist als im privaten. Beim Faktor Hund unterscheiden sich die Regelungen darin, ob sie sich generell auf alle Hunde beziehen (wie bspw. in Oberösterreich) oder ob sie nur auf einzelne Hunderassen beschränkt sind (wie bspw. in Wien, Niederösterreich oder Bayern).

Damit ist Folgendes der entscheidende Unterschied der beiden Herangehensweisen:
a) Rassespezifische Gesetzgebung ist fokussiert auf Hunderassen, die als gefährlich bezeichnet werden, belegt deren Haltung mit Auflagen oder verbietet überhaupt deren Haltung und/oder Zucht.
b) Rasseunabhängige Hundegesetzgebung zielt auf alle Hunde und damit auf die Verantwortlichkeit des Hundehalters ab.

Bei der hunderassespezifischen Gesetzgebung (Stichwort »Listenhunde«) erwarten sich die Behörden eine sofortige Reduktion der Anzahl der Hundebeißverletzungen. Dabei wird vorausgesetzt, dass bestimmte Hunderassen für die Mehrzahl der Beißunfälle verantwortlich sind.

Allerdings – obwohl die aufgelisteten Hunderassen bei rassespezifischer Gesetzgebung in den einzelnen Ländern zum Teil unterschiedlich sind, weist die große Mehrheit europäischer, amerikanischer und australischer wissenschaftlicher Studien nach, dass die sog. Rasselisten keinen signifikanten Effekt auf die Anzahl von Beißunfällen haben. Lediglich zwei, allerdings aufgrund ihrer Methode umstrittene Studien aus Spanien (Katalonien) und Kanada (Manitoba) berichten von einem Effekt (Vilalbi 2010, Raghavan 2012).

Das geltende dänische Hundegesetz gilt als das strengste Europas. Verboten werden die Zucht, der Import und der Erwerb von 13 Rassen, die als gefährlich bezeichnet werden (Pitbull Terrier, Tosa Inu, American Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, American Bulldog, Boerboel, Kangal, zentralasiatischer, kaukasischer, südrussischer Ovtcharka, Tornjak und Sarplaninac).

Sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juni 2010 wurden zudem alle lebenden Hunde der Rassen Pitbull Terrier und Tosa Inu eingezogen und getötet, für die noch lebenden Hunde der anderen 11 Rassen galt Maulkorb- und Leinenpflicht an allen öffentlichen Orten. Ziel des Gesetzes war neben der sofortigen Tötung von Hunden der beiden erwähnten Rassen das allmähliche »Aussterben« der noch lebenden Hunde der anderen elf Rassen in Dänemark. Das Gesetz ist mittlerweile knapp 9 Jahre alt, sodass es nur mehr sehr wenige Hunde dieser Rassen gibt, weil ja seither niemand mehr den Hund einer solchen Rasse erwerben oder halten durfte.

Als logische Folge der Maßnahmen des dänischen Hundegesetzes haben sich die Behörden eine signifikante Reduktion der Anzahl der Hundebeißunfälle erwartet. Dies durch a) die sofortige Elimination von Hunden der beiden als besonders gefährlich bezeichneten Rassen und b) die kontinuierliche Reduktion der anderen elf Rassen bis zu deren Aussterben in Dänemark.

Wissenschaftler der drei in Skandinavien als sehr renommiert geltenden Universitäten Karlstad (Schweden), Odense (Dänemark) und Gothenburg (Schweden) haben im Vorjahr diesen von den Behörden erwarteten Effekt untersucht, indem sie Daten von allen Hundebeißverletzungen analysierten, die im Krankenhaus der Stadt Odense, der drittgrößten Stadt Dänemarks, zwischen 2002 und 2015 behandelt worden waren.

Komplexere Analysemethode und Risikobewertung
Neu an dieser Studie im Vergleich zu den bisherigen europäischen Studien mit ähnlicher Fragestellung war die Untersuchungsmethode. Bisher war das Studiendesign zumeist eine Abbildung der Situation nach Einführung der Gesetzgebung zu der Situation davor. Diese bloße Nachher – Vorher-Methode hat den Nachteil, dass sie bei den Daten keine unabhängigen Zeittrends berücksichtigt, also Veränderungen, die auch ohne Einführung eines Hundegesetzes stattfinden. D.h. es könnte ja durchaus sein, dass es aus anderen als Gesetzesgründen zu einer Reduktion von Hundebeiß­­unfällen kommt. Ein Beispiel dafür wäre etwa die Änderung der Hundepopulation durch Modetrends. Daher verwendeten die skandinavischen Wissenschaftler eine neue komplexe Methodik zur Evaluierung und Messung von Folgen einer gesetzlichen Interventionsmaßnahme, die an der Universität Karlstad entwickelt wurde (Bonander 2016). Diese würde verlässlicher als bisher die Folgen der rassespezifischen Hundegesetzgebung erfassen lassen, so die Wissenschaftler.

Überraschende Studienergebnisse
Zwischen 2002 und 2015 wurden in den Krankenhäusern von Odense 2.622 ­Hundebeißunfälle behandelt. In Hinblick auf den Unfallbereich passierten 1.748 im privaten und 874 im öffentlichen Raum. Beim Vergleich der Daten aus 8 Jahren vor und 5 Jahren nach der Einführung des dänischen Hundegesetzes am 1. Juni 2010 ließ sich eine Reduktion der Anzahl der Beißverletzungen um 15,4% nachweisen. Überrascht waren die Wissenschaftler allerdings davon, dass diese Reduktion mit 13,6% nahezu ausschließlich auf Unfälle im privaten Bereich beschränkt ist. Auf diesen kann die Maulkorb- und Leinenpflicht naturgemäß keinen Einfluss haben. Im öffentlichen Bereich beträgt die Reduktion hingegen nur 1,8%.

Die aktuelle Studie der drei skandinavischen Universitäten bestätigt damit die Ergebnisse der Mehrheit der bisherigen internationalen Studien zu diesem Thema: »Eine hunderassespezifische Gesetzgebung ist folgenlos, also unwirksam, um die Anzahl der in einem Krankenhaus behandelten Hundebeißunfälle zu reduzieren«, so der Leiter der Studie, Prof. Finn Nilson, Professor für Risikomanagement am Zentrum für öffentliche Sicherheit der Karlstad Universität. Der fehlende Effekt betrifft sowohl das Totalverbot der Haltung einzelner Hunderassen als auch einen ständigen Maulkorb- und Leinenzwang für bestimmte Hunderassen.

»Aus einer theoretischen Perspektive könnte der Mangel an Effekt überraschend sein, da den in Dänemark gebannten Hunderassen seitens der Behörden eine besondere Gefährlichkeit zugeschrieben wird«, so die Forscher. Zudem hinterfragen sie die Auswahlkriterien der gelisteten Rassen (Collier 2006), weil aus Sicht einer wissenschaftlichen Risikobewertung bspw. der Deutsche Schäferhund nicht nur in Dänemark aufgrund der Beißstatistiken zwar ebenfalls als »Hochrisiko-Rasse« gilt, jedoch nicht gesetzlich gebannt wird.

Der prozentuale Beitrag der gebannten Hunderassen zur Gesamtzahl der ­Beißverletzungen allein sei, selbst wenn überdurchschnittlich höher, nicht ausreichend und daher unzulässig für ein ­seriöses Risikomanagement. Vielmehr müsse die Risikobewertung auch die eher populären Rassen und deren Beitrag an den Beißunfällen berücksichtigen, wie die Ergebnisse der Studie nahelegen würden. Ohne diese sei jeder Hundegesetzgebung mit dem Ziel, die Zahl der Hundebeißunfälle zu reduzieren, von vorneherein Wirkungslosigkeit beschieden, so der Professor für Risikomanagement. Und schließlich würde die rassespezifische Hundegesetzgebung bzgl. Maulkorb- und Leinenpflicht auch deswegen wirkungslos sein, weil die Mehrheit der Beißunfälle im privaten Bereich stattfindet.
Wenn also die Ineffektivität rassespezifischer Hundegesetzgebung die Politik und Behörden vielleicht überraschen vermag, sowohl was den totalen Bann einzelner Rassen als auch den ständigen Maulkorb- und Leinenzwang für einzelne Hunderassen an öffentlichen Orten betrifft, so sei dies keine Überraschung aus wissenschaftlicher Sicht einer Risikobewertung, so Prof. Finn Nilson, und er fasst zusammen: Das Risiko von Hundebeißverletzungen sei in der Risikoforschung nicht mit einer Hunderasse in Verbindung zu bringen, sondern vielmehr mit dem Halter bzw. der Halterin.

Tatsächlich sind tödliche Hundebeiß­­unfälle bei Kindern polykausal, also nicht an einer Hunderasse festzumachen, wie auch eine US-amerikanische Studie zeigt (Patronek 2013). Vielmehr sei es ein Zusammentreffen mehrerer Faktoren, darunter das Fehlen einer rechtzeitig eingreiffähigen Aufsichtsperson, fehlende oder mangelhafte Sozialisierung des Hundes, falsche bzw. schlechte Haltungsbedingungen des Hundes bis hin zu Tierquälerei und in einem hohen Prozentsatz auch krankhafte organische Veränderungen des Hundes. Zudem sind Hunde, die in einen Beißunfall verwickelt waren, stets schon vor diesem Unfall als gegenüber Menschen oder Tieren inadäquat ­aggressiv auffällig gewesen (Paproth 2004, Reisner 2007).

Fazit: Ursachen der Ineffektivität rassespezifischer Hundegesetzgebung
Eine rassespezifische Hundegesetzgebung setzt nur bei zwei der drei eingangs erwähnten Faktoren von Hundebeißunfällen (Opfer/Halter, Hund, Unfallbereich) an, und selbst da nur in jeweils einem ­limitierten Segment. Denn beim Aspekt Hund wird lediglich auf Hunde einzelner Rassen abgezielt, nicht aber auf die große Mehrheit der Hunde, und beim Aspekt ­Unfallbereich lediglich auf den öffentlichen Raum, während die Mehrheit der Beißunfälle im privaten Bereich stattfindet.

Wirksam für eine signifikante Reduktion von Hundebeißunfällen ist daher die umfassende Berücksichtigung aller drei Faktoren, also aller Halter (Schulungsprogramme), aller Hunde, egal welcher Rasse und Größe (Hundeschule), sowie der beiden Unfallbereiche, also nicht nur des öffentlichen, sondern auch des privaten Raumes. Nicht zuletzt sind auch Maßnahmen für die potenziell häufigsten Opfer von Hundebeißunfällen zu berücksichtigen, nämlich Kinder, die, so wie über das Verhalten im Straßenverkehr, auch über den Umgang mit Hunden zu unterrichten sind (v.a. in Kindergärten und Grundschulen).

Literaturquellen

Die im Artikel zitierte sowie weitere relevante Literatur in alphabetischer Reihenfolge:
• Bonander C. Assessing the effects of societal injury control interventions. Diss. Karlstads universitet; 2016. https://pdfs.semanticscholar.org/564b/414598668dc275b819504dee146d3f5dbe47.pdf
• Collier S. Breed-specific legislation and the pit bull terrier: Are the laws justified? Journal of Veterinary Behavior: Clinical Applications and Research. 2006; 1(1):17–22.
• Klaassen B et al. Does the dangerous dogs act protect against animal attacks: a prospective study of mammalian bites in the accident and emergency department. Injury. 1996; 27(2):89–91.
• Podgorschek E., 2017. https://www.land-oberoesterreich.gv.at/200494.htm
• Ó Súilleabháin P. Human hospitalisations due to dog bites in Ireland (1998–2013): Implications for current breed specific legislation. The Veterinary Journal. 2015; 204(3):357–359.
• Paproth R., Fälle von Hundeangriffen in Deutschland. Diss TiHo Hannover 2004
• Patronek GJ et al. Co-occurrence of potentially preventable factors in 256 dog bite–related fatalities in the United States (2000–2009). Journal of the American Veterinary Medical Association. 2013; 243(12):1726–1736.
• Raghavan M et al. Effectiveness of breed-specific legislation in decreasing the incidence of dog-bite injury hospitalisations in people in the Canadian province of Manitoba.
Injury prevention. Injury prevention 2012;19(3): 177-183.
• Reisner I. et al. Behavioral assessment of child-directed canine aggression. Injury Prevention 2007;13:348-351.
• Rosado B et al. Spanish dangerous animals act: Effect on the epidemiology of dog bites. Journal of Veterinary Behavior: Clinical Applications and Research. 2007; 2 (5):166–174.
• Villalbí JR et al. Decline in hospitalisations due to dog bite injuries in Catalonia, 1997–2008. An effect of government regulation? Injury prevention. 2010; 16 (6):408–410.

Pdf zu diesem Artikel: rassegesetze_folgen

 

Das könnte Sie auch interessieren: