Das Ermittlungsverfahren im Fall um die tödliche Hundeattacke auf einen 31-jährigen Soldaten in der Wiener Neustädter Flugfeld-Kaserne ist nach mehr als einem Jahr eingestellt worden. Als Hauptgrund dafür führte Erich Habitzl, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, am Mittwoch die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens ins Treffen. Dass die Causa endgültig zu den Akten wandert, könnte ein Antrag auf Fortsetzung der Hinterbliebenen verhindern.
Sowohl gegen den zuständigen Hundeführer als auch gegen „Verantwortliche des Bundesheers, die nicht konkret ausgeforscht sind“ war seitens der Anklagebehörde ermittelt worden. Im Raum waren der Verdacht der grob fahrlässigen Tötung sowie der Gefährdung der körperlichen Sicherheit gestanden. Der zuständige Hundeführer und das Bundesheer wurden jedoch durch das Gutachten von Esther Schalke, einer Sachverständigen für Hundewesen aus Deutschland, entlastet. Der Soldat selbst sei vielmehr ein zu großes Sicherheitsrisiko eingegangen, als er zwei Vierbeiner, die ihn später attackierten, ohne Leine und Halsband frei laufen hatte lassen, lautete die Conclusio.
Der Expertenmeinung schloss sich auch die Staatsanwaltschaft an. „Das Gutachten hat weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht einen Sorgfaltsverstoß ergeben“, sagte Habitzl am Mittwoch zur APA. Zuerst hatte die Tageszeitung „Die Presse“ online über die Verfahrenseinstellung berichtet.
Für die Hinterbliebenen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens zu stellen. Bis dato sei dies nicht passiert, betonte Habitzl. Erich Gemeiner, der Anwalt der Familie des Opfers, sagte dazu, dass ein Antrag auf Begründung gestellt worden sei. Über einen Fortführungsantrag werde nach dem Einlangen der Begründung entschieden. Zurückhaltend gab sich Bundesheersprecher Michael Bauer. Er wollte keinen Kommentar zur Einstellungsentscheidung abgeben. Man wolle zunächst die Rechtskraft abwarten, betonte der Oberst. (Quelle: APA)
Den ganzen Fall ausführlich recherchiert finden Sie in der WUFF 2/2020 und online hier sowie hier.